Allgemeine Anmerkung Informationssicherheit (AAI)
Die Allgemeine Anmerkung „Informationssicherheit“ (AAI) ist ein zentrales Instrument der EU-Dual-Use-Verordnung, das sicherstellt, dass kryptographische und sicherheitsrelevante Funktionen von Gütern, Software oder Komponenten der Exportkontrolle unterliegen. Sie ist in Kategorie 5, Teil 2 verankert und gilt sowohl für eigenständige Sicherheitsprodukte als auch für integrierte Module anderer Güter.
Anwendungsbereich
Die AAI betrifft alle Güter, Technologien und Software, die der Informationssicherheit dienen, insbesondere:
- Hardwarekomponenten: Verschlüsselungsprozessoren, Sicherheitschips, Kommunikationsmodule.
- Software: Verschlüsselungssoftware, Authentifizierungs- und Signaturmodule, Sicherheitsbibliotheken.
- Integrierte Systeme: Industrieanlagen, Telekommunikationshardware oder IoT-Geräte mit kryptographischen Funktionen.
Ziel ist, dass kritische Sicherheitsfunktionen nicht unkontrolliert exportiert werden.
Praxisrelevante Prüf- und Klassifizierungsmaßnahmen
Unternehmen sollten folgende Schritte beachten:
- Systematische Prüfung: Bereits in der Entwicklungsphase alle Module auf kryptographische Funktionen überprüfen.
- Dokumentation: Funktionen, Klassifizierung und Zuordnung zu Exportkontrollen nachvollziehbar dokumentieren.
- Genehmigungsanforderungen: Kontrollpflichtige Produkte oder Module benötigen vor Export eine Ausfuhrgenehmigung gemäß EU-Dual-Use-Verordnung.
Typische Beispiele kontrollpflichtiger Güter und Funktionen
Strategischer Nutzen der Einhaltung
- Rechtssicherheit: Minimierung von Verstößen gegen Dual-Use-Bestimmungen.
- Effiziente Exportprozesse: Frühzeitige Klassifizierung erleichtert Genehmigungsanträge.
- Absicherung von Lieferketten: Reduziert Verzögerungen und Risiken bei internationalen Geschäftsbeziehungen.
- Reputation: Erhöht Vertrauen bei Behörden und Geschäftspartnern.
Fazit
Die Allgemeine Anmerkung Informationssicherhei (AAI) verdeutlicht, dass alle Güter, Software und Komponenten mit kryptographischen oder sicherheitsrelevanten Funktionen systematisch geprüft, dokumentiert und gegebenenfalls genehmigt werden müssen. Die Umsetzung der AAI gewährleistet rechtliche Compliance, optimierte Exportprozesse und die strategische Absicherung von Lieferketten im internationalen Warenverkehr.