Sustainable Development Goals (SDGs)
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde im Jahr 2015 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie bildet einen globalen Rahmen für wirtschaftlichen Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt. Im Zentrum stehen 17 Sustainable Development Goals (SDGs), (Ziele für nachhaltige Entwicklung) die bis 2030 verwirklicht werden sollen. Diese Ziele haben unmittelbare Auswirkungen auf den internationalen Handel und betreffen auch den Zollbereich in vielfältiger Weise.
Die 17 SDGs im Überblick
Die Sustainable Development Goals umfassen unter anderem folgende Zielsetzungen:
1. Keine Armut
2. Kein Hunger
3. Gesundheit und Wohlergehen
4. Hochwertige Bildung
5. Geschlechtergleichheit
6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
7. Bezahlbare und saubere Energie
8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
10. Weniger Ungleichheiten
11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
12. Nachhaltiger Konsum und Produktion
13. Maßnahmen zum Klimaschutz
14. Leben unter Wasser
15. Leben an Land
16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Diese Ziele sind eng miteinander verknüpft und erfordern ein kohärentes, sektorübergreifendes Handeln auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Bedeutung für Zollverantwortliche und den Außenhandel
Für den Zoll und den internationalen Handel ergeben sich aus der Agenda 2030 insbesondere folgende Handlungsfelder:
1. Nachhaltige Lieferketten
SDG 12 („Nachhaltiger Konsum und Produktion“) verpflichtet Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten hinsichtlich Umwelt- und Sozialstandards. Die Umsetzung solcher Vorgaben betrifft auch zollrechtliche Aspekte wie Ursprungskontrolle, Präferenznachweise und die korrekte Deklaration von Waren.
2. Bekämpfung illegaler Handelsströme
SDG 16 („Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“) zielt auf die Bekämpfung von Korruption, Steuervermeidung und illegalem Handel. Zollbehörden übernehmen dabei eine zentrale Rolle durch risikobasierte Kontrollen, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und die Anwendung von Compliance-Instrumenten.
3. Klimaschutzmaßnahmen
SDG 13 („Maßnahmen zum Klimaschutz“) fordert emissionsreduzierende Maßnahmen. Der Zoll spielt hier eine Rolle bei der Importkontrolle von Produkten mit klimaschädlichem Potenzial (z. B. fluorierte Treibhausgase, Fahrzeuge, energieintensive Erzeugnisse) sowie bei der Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM).
4. Stärkung von Partnerschaften
SDG 17 („Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“) hebt die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit hervor. Zoll- und Handelsverantwortliche profitieren von Freihandelsabkommen, gegenseitiger Amtshilfe, multilateralen Initiativen wie SAFE Framework der WCO und der Harmonisierung technischer Standards.
5. Digitalisierung und Effizienz
Im Sinne von SDG 9 („Industrie, Innovation und Infrastruktur“) fördern zukunftsfähige Zollverfahren die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen. Systeme wie das EU-Zollsystem AES, EORI-Nummern oder elektronische Ursprungsnachweise sind Schlüsselelemente einer nachhaltigen und effizienten Zollabwicklung.
Fazit: Globale Ziele mit konkretem Bezug zum Zollwesen
Die Agenda 2030 bietet einen strategischen Rahmen, der weit über politische Zielsetzungen hinausreicht. Für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, für Zollverantwortliche sowie für Behörden ist die Berücksichtigung der SDGs nicht nur eine Frage regulatorischer Anforderungen, sondern auch ein Element zukunftsfähiger und verantwortungsvoller Außenwirtschaft. Die nachhaltige Transformation von Handel und Logistik eröffnet neue Chancen, erfordert aber auch ein klares Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zwischen internationalem Regelwerk und operativer Zollpraxis.