Afghanistan-bezogene General License 14: Humanitäre Hilfe unter US-Sanktionen
Die US-amerikanische General License 14 (GL 14), erlassen am 24. September 2021 vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, ermöglicht es Organisationen, trotz bestehender Sanktionen humanitäre Hilfe in Afghanistan zu leisten. Diese Lizenz richtet sich an US-amerikanische Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), internationale Organisationen und deren Vertreter.
Was ist unter "humanitärer Hilfe" zu verstehen?
Laut OFAC umfasst "humanitäre Hilfe" in diesem Kontext:
- Bereitstellung von Gesundheitsdiensten
- Betrieb von Waisenhäusern
- Verteilung von Hilfsgütern wie Nahrungsmitteln, Kleidung und Medikamenten
- Schutz und Unterstützung von besonders gefährdeten oder vertriebenen Bevölkerungsgruppen (z. B. Frauen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Gewaltüberlebende, Inhaftierte und Drogenabhängige)
- Schulungen oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten
Zusätzlich werden "andere Aktivitäten, die grundlegende menschliche Bedürfnisse unterstützen", wie z. B. Projekte zur Verbesserung der Wasserversorgung, Hygiene, Ernährungssicherheit und Unterstützung von Lebensgrundlagen, als förderfähig erachtet.
Einschränkungen und Bedingungen
Trotz der erweiterten Möglichkeiten gibt es klare Einschränkungen:
- Keine direkten Zahlungen an die Taliban oder das Haqqani-Netzwerk, es sei denn, sie sind "gewöhnlich erforderlich" für die Durchführung der genehmigten Aktivitäten (z. B. Zahlung von Steuern, Gebühren oder Importzöllen).
- Keine finanziellen Transfers, die nicht unmittelbar mit den genehmigten humanitären Aktivitäten verbunden sind.
- Keine Transaktionen mit anderen gesperrten Personen oder entitäten, die nicht ausdrücklich von der Lizenz abgedeckt sind.
Diese Einschränkungen sollen sicherstellen, dass die Hilfe tatsächlich den Bedürftigen zugutekommt und nicht den sanktionierten Gruppen.
Relevante zusätzliche Lizenzen
Neben GL 14 hat OFAC weitere Lizenzen erlassen, die bestimmte Aktivitäten in Afghanistan betreffen:
- GL 15: Erlaubt den Export oder Reexport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Medikamenten, medizinischen Geräten und Software-Updates nach Afghanistan.
- GL 16: Erlaubt nichtkommerzielle, persönliche Überweisungen nach Afghanistan.
- GL 17: Erlaubt offizielle Geschäfte der US-Regierung.
- GL 18: Erlaubt offizielle Aktivitäten bestimmter internationaler Organisationen und anderer internationaler Einrichtungen.
- GL 19: Erlaubt bestimmte Transaktionen zur Unterstützung der Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan.
- GL 20: Erlaubt Transaktionen mit Afghanistan oder Regierungsinstitutionen in Afghanistan unter bestimmten Bedingungen.
Diese Lizenzen ergänzen GL 14 und erweitern die Möglichkeiten für humanitäre Hilfe und andere Aktivitäten in Afghanistan.
Fazit
GL 14 stellt sicher, dass humanitäre Hilfe in Afghanistan weiterhin möglich ist, auch wenn US-Sanktionen gegen die Taliban und das Haqqani-Netzwerk bestehen. Organisationen sollten jedoch sicherstellen, dass ihre Aktivitäten den Bestimmungen der Lizenz entsprechen und keine direkten Transaktionen mit den sanktionierten Gruppen erfolgen, es sei denn, sie sind für die Durchführung der genehmigten Aktivitäten erforderlich.