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§ 740.8 EAR – Notified Advanced Computing (NAC) & Advanced Computing Authorized (ACA)

Notified Advanced Computing (NAC) und Advanced Computing Authorized (ACA) sind Lizenzbefreiungen nach § 740.8 des Export Administration Regulations (EAR). Sie erlauben den Export, Reexport und Inlandstransfer bestimmter Hochleistungsrechner und zugehöriger Technologie ohne individuelle Einzellizenz, unter definierten Voraussetzungen und mit Einhaltung von Compliance-Vorgaben.


Anwendungsbereich

  • NAC: Exporte und Reexporte nach Macau und in Länder der Country Group D:5, einschließlich Unternehmen, deren Hauptsitz oder Ultimate Parent dort liegt.
  • ACA: Exporte, Reexporte und Inlandsübertragungen weltweit, außer nach Macau oder D:5, inklusive Transfers innerhalb Macau und D:5.
  • Ausnahme: Produkte, die für Datacenter entwickelt oder vermarktet sind und unter ECCN 3A090.a fallen, sind ausgeschlossen.

Betroffene ECCNs

3A090 (außer 3A090.c), 4A090, 3A001.z, 4A003.z, 4A004.z, 4A005.z, 5A002.z, 5A004.z, 5A992.z, 5D002.z, 5D992.z.


Voraussetzungen

  • Schriftlicher Kaufauftrag
    • Pflicht für alle Transaktionen, außer bei kommerziellen Mustern.
    • Jeder Versand muss auf einem Kaufauftrag basieren.
  • NAC-Benachrichtigung
    • Vor Export/Reexport nach Macau oder D:5 über SNAP-R einreichen.
    • Bei wiederholten Lieferungen an denselben Endnutzer genügt eine einmalige Benachrichtigung, solange Gesamtmenge und Gesamtwert eingehalten werden.
  • Verschlüsselung (ENC)
    • Für ECCNs 5A002.z, 5A004.z, 5D002.z müssen die Vorgaben aus § 740.17 EAR erfüllt sein.

Einschränkungen

  • Keine Anwendung, wenn Lizenzpflicht nach Part 744 oder 746 besteht, außer für Ausnahmen nach § 744.23(a)(3).
  • Keine Nutzung für Endnutzer oder Endverwendungen unter Restriktionen.

NAC-Vorbenachrichtigung (Prior Notification)

  • Mindestens 25 Kalendertage vor Export/Reexport über SNAP-R einreichen.
  • Erforderliche Angaben: TPP, Performance Density, Speicherbandbreite, Cluster-Informationen, Datenblatt, NAC-/Lizenzgenehmigungen der letzten 12 Monate.
  • Statusprüfung über STELA oder SNAP-R, NAC-Bestätigungsnummer in AES übermitteln.
  • Bearbeitungsunterbrechungen möglich durch Haushaltsunterbrechungen, Katastrophen oder Systemausfälle.

Praktische Umsetzung / Compliance

  • Vollständige Dokumentation von Kaufaufträgen, Leistungsparametern, ENC-Konformität und NAC-/ACA-Status ist verpflichtend.
  • Überwachung von Liefermengen und Gesamtwerten gemäß NAC-Benachrichtigung.
  • Checkliste für operative Umsetzung erleichtert die rechtssichere Abwicklung.

Praxisbeispiele

  • Export eines 3A090.b Prozessors nach Macau: NAC-Benachrichtigung, Kaufauftrag, Leistungsdaten, Statusbestätigung → Lieferung unter NAC.
  • Export eines 5A004.z Chipsatzes nach Singapur: ACA erlaubt Export, ENC-Konformität prüfen, Kaufauftrag erstellen, Dokumentation archivieren.

Fazit

NAC und ACA ermöglichen eine effiziente, lizenzbefreite Verteilung von Hochleistungsrechnern und zugehöriger Technologie, erfordern jedoch präzise Compliance-Maßnahmen. Die Kombination aus Dokumentation, NAC-Benachrichtigungen, ENC-Konformität und Überwachung der Lieferungen reduziert regulatorische Risiken und unterstützt operative Teams bei der rechtssicheren Umsetzung internationaler Exporte.

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