§ 740.26 EAR License Exception Restricted Fabrication “Facility” (RFF)
§ 740.26 EAR erlaubt bestimmten Exporteuren, Gegenstände an Entitäten auf der Entity List zu liefern, die als Restricted Fabrication Facilities ausgewiesen sind, ohne dass für jeden Einzelfall eine gesonderte Lizenz erforderlich ist – sofern die festgelegten Bedingungen erfüllt werden.
Ausgenommen von dieser Ausnahme sind insbesondere Gegenstände, die unter folgende Export Control Classification Numbers (ECCNs) fallen:
3B001, 3B002, 3B993, 3B994 (Hardware)
3D992, 3D993, 3D994 (Software)
3E992, 3E993, 3E994 (Technologie)
Diese ECCNs betreffen Hochtechnologie, militärisch relevante Hardware, spezialisierte Software und Technologie. Für Exporte an diese Klassifikationen bleibt die reguläre Lizenzpflicht bestehen.
Definition eines Restricted Fabrication Facility
Ein Restricted Fabrication Facility ist eine Entität, die auf der Entity List (Teil 744, Supplement No. 4 EAR) eingetragen ist und in der Spalte „License Requirements“ einen Verweis auf § 740.26 erhält.
Diese Ausnahme gilt nur für jene Einrichtungen und nicht für alle Entitäten auf der Liste. Sie ist also end-user-spezifisch, nicht allgemeingültig für alle gelisteten Unternehmen.
Einschränkungen der Nutzung
Die RFF-Ausnahme enthält klare Restriktionen:
- Keine Herstellung von Advanced-Node Integrated Circuits (ANIC): Gegenstände dürfen nicht für Produktion, Betrieb, Installation, Wartung, Reparatur, Überholung oder Aufrüstung von ANIC verwendet werden.
- Eingeschränkte ECCNs: Wie oben beschrieben, bleiben bestimmte kritische Hochtechnologien ausgenommen.
- End-Use-Beschränkungen: Nutzung für militärische Zwecke oder in anderen Lizenzpflichtbereichen ist weiterhin lizenzpflichtig.
Praxisbeispiel
Ein US-Exporteur liefert Standard-Chip-Design-Software an eine gelistete Fabrik in einem E:1-Land. Die Software darf unter RFF verwendet werden, solange sie nicht für die Fertigung von 7-nm- oder 5-nm-Chips (Advanced-Node) genutzt wird.
Benachrichtigungs- und Berichtspflichten
Exporteure, die die RFF-Ausnahme nutzen, müssen folgende Pflichten erfüllen:
- 45-Tage-Benachrichtigung vor dem Export: Name, Adresse der Empfängerentität, Beschreibung der exportierten Gegenstände, Preis und geplanter Versandtermin.
- Schnelle Meldung bei End-Use-Änderung: Wird bekannt, dass die Gegenstände für ANIC-Produktion genutzt werden, muss die BIS innerhalb eines Werktages informiert werden.
- Installation Semiconductor Manufacturing Equipment (SME): Meldung innerhalb von 30 Tagen.
- Jährliche End-Use-Bestätigung: Bestätigung, dass die Gegenstände nicht für ANIC-Produktion verwendet werden.
Compliance-Hinweise
RFF ersetzt keine anderen Lizenzanforderungen. Wenn Destination-based oder andere End-Use-Lizenzen erforderlich sind (z. B. § 742 oder § 744 EAR), müssen diese zusätzlich beachtet werden.
Unternehmen sollten eine intern kontrollierte Dokumentation aller RFF-Transaktionen führen, um im Fall einer Prüfung die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können.
Praxisbeispiel: Ein Exporteur liefert Maschinen an eine Entity-List-Fabrik. Vor dem Versand prüft er, dass die Maschinen nicht für ANIC-Produktion genutzt werden, meldet den Export an BIS 45 Tage im Voraus und dokumentiert die jährliche Bestätigung der Endverwendung.
Fazit
§ 740.26 RFF bietet eine zielgerichtete Ausnahme für gelistete Entitäten, um den Export bestimmter Hochtechnologieprodukte zu ermöglichen, solange strenge End-Use- und ECCN-Beschränkungen eingehalten werden. Die Einhaltung der Benachrichtigungs- und Berichtspflichten ist entscheidend für die Compliance und Vermeidung von Sanktionen.