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§ 740.13 EAR – Technology and Software – Unrestricted (TSU)

Die License Exception TSU erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Export, Reexport oder die Bereitstellung von Technologie oder Software ohne vorherige Genehmigung durch das Bureau of Industry and Security (BIS). Sie deckt insbesondere Technologien und Software ab, die allgemein verfügbar sind oder keine sensiblen militärischen, nuklearen oder sicherheitsrelevanten Anwendungen betreffen.


Geltungsbereich

  • Software: Kommerzielle, allgemein verfügbare Software ohne besondere Verschlüsselungs- oder Militärfunktionalitäten.
  • Technologie: Technische Informationen, Anleitungen, Designs oder Know-how, das nicht unter streng kontrollierte ECCNs fällt.
  • Allgemeine Nutzung: Gilt für Technologie und Software, die für zivile Zwecke frei verfügbar oder allgemein bekannt ist.

Wichtige Kriterien

  • Keine besondere Kontrolle nach EAR: Die TSU gilt nur, wenn die Technologie oder Software nicht auf der Commerce Control List (CCL) unter einer restriktiven ECCN geführt wird.
  • Empfängerländer: Grundsätzlich erlaubt für alle Länder, sofern keine Embargos, Sanktionen oder Endverwendungsbeschränkungen vorliegen.
  • Dokumentation: Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen Exporteure die Ausfuhr dokumentieren und die Einhaltung der EAR nachweisen können.

Typische Anwendungsfälle

  • Bereitstellung allgemein zugänglicher Software an ausländische Unternehmen.
  • Austausch von nicht-sensibler technischer Dokumentation für zivile Forschungs- oder Ausbildungsprojekte.
  • Reexport von frei verfügbarer Software oder Technologie innerhalb multinationaler Konzerne.

Beschränkungen und Ausnahmen

  • TSU gilt nicht für Exporte an Endverwender in Ländern, die unter umfassenden US-Sanktionen stehen (z. B. Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien).
  • Keine Nutzung für militärische, nukleare oder raketenbezogene Endverwendungen.
  • Bei Kryptotechnologie gelten zusätzliche Verschlüsselungsregelungen (Teil 742 EAR).

Vorteile der License Exception TSU

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Keine separate Exportlizenz erforderlich.
  • Flexibilität: Schnellere interne Prozesse für internationale Bereitstellung von Technologie/Software.
  • Compliance-Sicherheit: Ermöglicht legale Nutzung von frei verfügbarer Technologie unter EAR-Kontrolle.

Dokumentationshinweis

  • Exporteure sollten alle relevanten Unterlagen aufbewahren, z. B. Liefer- oder Übertragungsdokumentation, Endverwendungsnachweise, Länderlistenprüfungen.
  • Die TSU ist auf 5 Jahre rückwirkend prüfbar durch US-Behörden.

Fazit

§ 740.13 EAR (TSU) stellt eine praktische Ausnahme für Exporte von allgemein verfügbarer Technologie und Software dar. Sie ermöglicht Unternehmen, internationale Kooperationen und Softwarebereitstellungen effizient und rechtssicher durchzuführen, sofern die sensiblen Endverwendungs- und Länderbeschränkungen eingehalten werden.

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