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§ 740.12 EAR – Geschenkpakete und Humanitäre Spenden (GFT)

Die Lizenzausnahme GFT gemäß § 740.12 EAR ermöglicht den Export und Reexport von Geschenkpaketen und humanitären Spenden ohne vorherige Genehmigung, sofern die spezifischen Bedingungen eingehalten werden. Sie bietet sowohl Einzelpersonen als auch wohltätigen Organisationen einen rechtssicheren Rahmen für nicht-kommerzielle Exporte und unterstützt die effiziente Abwicklung humanitärer Lieferketten.


Geschenkpakete (Gift Parcels)

Geltungsbereich

  • Export/Reexport durch Einzelpersonen an andere Einzelpersonen oder an religiöse, wohltätige bzw. Bildungseinrichtungen.
  • Nutzung ausschließlich durch den Empfänger oder dessen unmittelbare Familie.
  • Verkauf oder Weiterverkauf ist untersagt.
  • Gebühren des Bestimmungslands (Importabgaben, Steuern) gelten nicht als Kosten des Empfängers.

Zulässige und unzulässige Güter

Verboten

  • Cuba: nur bestimmte Artikel gemäß § 740.19(b) EAR
  • Weltweit: keine CB-, MT-, NS-, NP- oder EI-kontrollierten Güter
  • Ländergruppe D:1/E:2: keine militärische Bekleidung
  • Gold in allen Formen, Artikel für Weiterverkauf

Erlaubt

  • Lebensmittel (inkl. Vitamine)
  • Medizinische Geräte, Hospital- und Behindertenausstattung
  • Kleidung, Hygieneartikel, Saatgut, Tierarzneimittel
  • Radioempfänger für kommerzielle Zivilfrequenzen
  • Übliche Geschenkartikel in Mengen, die der normalen Gabe zwischen Personen entsprechen

Wertgrenze

$800 pro Paket (Lebensmittel Kuba ausgenommen)

Versand- und Kennzeichnungsanforderungen

  • Versand direkt durch Spender oder über Versanddienstleister
  • Paket muss Namen und Adressen von Spender und Empfänger tragen
  • Kennzeichnung: „GIFT—Export License Not Required“ außen, „GFT“ auf Zollformularen

Häufigkeit und Empfänger

  • Max. 1 Paket pro Monat pro Empfänger (außer Lebensmittel nach Kuba)
  • Ausnahmen bei humanitären Gründen über Lizenzantrag möglich
  • Bestimmte Regierungsbeamte, Mitglieder der Politburo oder Organisationen unter Kontrolle der kubanischen Regierung sind ausgeschlossen

Praxisbeispiele

  • Versand eines Fahrrads als Geschenk an ein Familienmitglied in einem D:1-Land
  • Lieferung von medizinischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen an eine gemeinnützige Organisation in Kuba
  • Ein einmaliges Geschenk wie eine Uhr oder ein Schmuckstück, jedoch nicht in mehrfachen Sendungen an denselben Empfänger

Humanitäre Spenden (Humanitarian Donations)

Geltungsbereich

  • Exporte durch Wohltätigkeitsorganisationen zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse
  • Organisationen müssen Erfahrung und ein überprüfbares Verteilungssystem besitzen

Grundbedürfnisse

  • Gesundheit, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Bildung
  • Beinhaltet sowohl Notfallhilfe als auch längerfristige Versorgung

Berechtigte Spender

  • US-Wohltätigkeitsorganisationen mit nachweislicher Erfahrung
  • Monitoring-System: permanente Mitarbeiter, Spot-Checks oder Kooperationen mit erfahrenen Organisationen

Bedingungen

  • Kostenlos für Empfänger
  • Import- oder Handlinggebühren gelten nicht als Kosten

Ausschluss von Gütern

  • NS-, CB-, NP-, MT- oder Crime-Control-kontrollierte Güter
  • Großprojekte wie Staudämme oder Wasserkraftwerke
  • Medizinische Güter nach § 746.2(b)(1) EAR für Kuba

Zulässige Güter

Aufgeführt in Supplement No. 2 zu Part 740 EAR

Praxisbeispiele

  • Lieferung von Nahrungspaketen an ländliche Gemeinden in D:1-Ländern
  • Medizinische Vorräte (Impfstoffe, Verbandsmaterial) an Kliniken in Entwicklungsländern
  • Ausstattung von Schulen in E:2-Ländern mit Lehrmaterialien und Computern über Organisationen mit permanentem Monitoring

Dokumentation

  • Spenderorganisation, Erfahrung, Länder, Projekte, Zielgruppen, Finanzierungsquellen und prognostizierter Exportwert müssen dokumentiert werden

Integration in Compliance-Prozesse

  • Lizenzausnahme GFT kann in bestehende Exportkontrollsysteme integriert werden, z. B. über ERP-Module oder Compliance-Software.
  • Interne Dokumentation: Empfänger, Güterlisten, Wertangaben, Nachweise über Distribution.
  • Regelmäßige interne Audits oder digitale Checklisten stellen die Einhaltung von Wertgrenzen, Empfängerbeschränkungen und Versandkennzeichnung sicher.

Bedeutung für Zoll und Außenhandel

Die Lizenzausnahme GFT stellt einen klaren, rechtssicheren Rahmen für Geschenk- und Spendenlieferungen bereit. Sie unterstützt humanitäre Maßnahmen, minimiert Compliance-Risiken und erleichtert operative Abläufe. Für Zoll- und Außenhandelsverantwortliche ist das Wissen über zulässige Güter, Empfänger, Mengen- und Wertgrenzen sowie Dokumentationspflichten entscheidend für eine rechtskonforme Umsetzung.


Fazit

§ 740.12 EAR schafft klare, anwendungsfreundliche Regeln für Geschenkpakete und humanitäre Spenden. Die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet eine legale, transparente und effiziente Abwicklung von Exporten zu nicht-kommerziellen Zwecken. Gleichzeitig unterstützt sie die Optimierung logistischer Prozesse und die Umsetzung humanitärer Initiativen weltweit.

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