14.11.2025 | Lesezeit


Wegfall der 150‑Euro‑Zollfreigrenze

Wegfall der 150‑Euro‑Zollfreigrenze im November 2025

Die EU‑Finanzminister haben am 13. November 2025 politisch vereinbart, die Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Drittländern abzuschaffen. Damit sollen künftig Zölle ab dem ersten Euro erhoben werden. Parallel wird an einer Übergangslösung ab 2026 gearbeitet, bis die neuen IT‑Grundlagen der Zollunion (EU Customs Data Hub) voraussichtlich 2028 vollständig einsatzbereit sind. Ziel ist es, die massenhafte Einfuhr niedrig bewerteter Pakete zu steuern, Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und Betrugsanreize wie Unterbewertung oder Sendungssplitting zu reduzieren.

Die Europäische Kommission begrüßt diese Einigung als ersten greifbaren Schritt der seit 2023 vorliegenden EU‑Zollreform. Neben der Abschaffung der 150‑Euro‑Schwelle sieht die Reform u. a. eine stärkere Verantwortlichkeit von Online‑Marktplätzen, vereinfachte Zollsätze für E‑Commerce‑Waren und den EU Customs Data Hub als zentrale Drehscheibe vor.


Vorgeschlagener Zeitplan

  • Ab 2026: Übergangslösung zur Erhebung von Zöllen auf Kleinsendungen (politische Absicht, Details in Erarbeitung). Diskutiert wurde zudem eine Bearbeitungs-/Handling‑Gebühr für Direktimporte im E‑Commerce.
  • Ab 2028: Vollumfängliche Anwendung im Rahmen des EU Customs Data Hub, einschl. Abschaffung der 150‑Euro‑Schwelle als Dauerlösung.

Warum die Freigrenze fällt

Die EU verweist auf deutliche Marktveränderungen: 2024 gelangten rund 4,6 Mrd. Kleinsendungen (≤ 150 €) in die EU; ein Großteil davon stammte aus China. Unterbewertungen, künstliches Aufsplitten von Bestellungen und nicht konforme Produkte belasten Behörden, Marktteilnehmer und Umwelt.

Die Abschaffung der Schwelle soll

  • den Wettbewerb zwischen traditionellem Import (Sammelsendungen) und Direktversand im E‑Commerce angleichen und
  • Kontrollen sowie Abgabenerhebung auf Paketebene ermöglichen – gestützt durch den künftigen EU Customs Data Hub.

Einordnung: Umsatzsteuer vs. Zoll

Die Umsatzsteuerfreigrenze (22 €) im Import wurde bereits am 1. Juli 2021 abgeschafft. Seitdem ist für alle Sendungen – unabhängig vom Wert – Einfuhrumsatzsteuer zu erheben (oft über IOSS). Der nun beschlossene Schritt betrifft Zölle auf Sendungen unter 150 € und schließt damit eine verbliebene Lücke.


Vorteile der Änderung

Die Abschaffung der 150‑Euro‑Zollfreigrenze bringt mehrere positive Effekte für den europäischen Markt und die Zollpraxis:

  • Fairer Wettbewerb für alle Marktteilnehmer: Die Maßnahme reduziert die bisherige Bevorzugung von Direktimporten gegenüber regulären Handelsstrukturen und schafft gleiche Bedingungen für EU‑Unternehmen.
  • Effektive Betrugsprävention: Unterbewertung und künstliches Aufsplitten von Sendungen verlieren ihren finanziellen Anreiz, was die Integrität des Zollsystems stärkt.
  • Höhere Produktsicherheit für Verbraucher: Durch die engere Verzahnung von Zollkontrollen und Marktaufsicht lassen sich unsichere oder nicht konforme Waren besser identifizieren und aus dem Verkehr ziehen.
  • Mehr Transparenz im Onlinehandel: Die geplante Pflicht zur Abgabenberechnung im Checkout sorgt für klare Endpreise und reduziert Überraschungen bei der Zustellung.
  • Nachhaltigkeitsimpuls durch weniger Kleinsendungen: Die geringere Attraktivität von Einzelpaketen kann zu einer stärkeren Bündelung von Waren führen, was Verpackungsmüll und Transportaufkommen reduziert.

Mögliche Nachteile und Risiken

Die Abschaffung der Zollfreigrenze bringt auch Herausforderungen mit sich, die Unternehmen und Verbraucher berücksichtigen müssen:

  • Steigende Importkosten und Preisaufschläge: Zusätzliche Zollabgaben sowie mögliche Bearbeitungsgebühren erhöhen die Kosten pro Sendung. Diese Mehrbelastung wird erfahrungsgemäß an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Verkaufspreisen führt.
  • Erhöhter Anpassungsaufwand für Unternehmen: Die Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung erfordert umfangreiche Prozessänderungen in IT-Systemen, Stammdatenpflege und Logistik – insbesondere bei Mischbestellungen, Retouren und unterschiedlichen Incoterms.
  • Komplexität bei Zolltarifierung und Wertansätzen: Eine korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif und die Plausibilisierung des Zollwerts bleiben entscheidend. Fehler können zu Nachforderungen, Verzögerungen oder Sanktionen führen.
  • Neue Haftungs- und Schnittstellenrisiken: Die geplante stärkere Einbindung von Online-Marktplätzen als „deemed importer“ entlastet zwar einzelne Händler, erfordert aber klare vertragliche Regelungen und funktionierende Datenflüsse zwischen Plattformen, Verkäufern und Logistikpartnern.

Praxisrelevante Auswirkungen

Die Bedeutung variiert nach Zollsatzniveau und Sendungsstruktur. Waren mit mittleren bis höheren Zollsätzen (z. B. Teile des Textil‑/Schuhsegments) spüren den Effekt stärker als Zoll‑Null‑Waren. Gleichzeitig bleibt die Einfuhrumsatzsteuer (seit 2021 ohne Freigrenze) unverändert zu berücksichtigen. Ergebnis: Die Gesamtbelastung aus Zoll plus EUSt fällt künftig häufig höher aus als bisher – insbesondere bei zuvor zollfrei gebliebenen Kleinsendungen.


Wechselwirkungen mit anderen Initiativen

Die Abschaffung der 150‑Euro‑Zollfreigrenze steht nicht isoliert, sondern ist Teil einer umfassenden Reformagenda der EU, die mehrere parallele Maßnahmen umfasst. Besonders relevant sind drei Bereiche: die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen, die Weiterentwicklung der Umsatzsteuerregelungen im Rahmen von IOSS und ViDA sowie die vollständige Implementierung des EU Customs Data Hub.

Diese Wechselwirkungen verdeutlichen, dass der Wegfall der Zollfreigrenze nicht nur eine tarifliche Änderung ist, sondern eine tiefgreifende Transformation der gesamten Import- und Compliance‑Landschaft im E‑Commerce. Unternehmen, die frühzeitig auf diese Entwicklungen reagieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile und vermeiden operative Risiken.

Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen

Im Zuge der Reform wird diskutiert, eine einheitliche Handling‑Fee für Direktimporte im E‑Commerce einzuführen. Diese Gebühr soll die Kosten für die Zollabfertigung kleiner Pakete decken und gleichzeitig einen Anreiz zur Konsolidierung von Sendungen schaffen. In der öffentlichen Debatte kursieren Beträge um zwei Euro pro Paket, wobei die konkrete Ausgestaltung noch nicht final beschlossen ist. Eine solche Gebühr würde die Importkosten zusätzlich erhöhen und könnte insbesondere für Plattformen mit hohem Volumen an Kleinsendungen eine spürbare Belastung darstellen.

Umsatzsteuerregelungen (IOSS und ViDA)

Bereits seit Juli 2021 gilt die Abschaffung der Umsatzsteuerfreigrenze für Kleinsendungen. Mit der geplanten ViDA‑Initiative (VAT in the Digital Age) soll die Rolle von Online‑Marktplätzen weiter gestärkt werden. Plattformen sollen künftig als „deemed importer“ fungieren und sowohl Zoll- als auch Umsatzsteuerpflichten übernehmen. Ziel ist es, Abgaben bereits im Checkout zu berechnen und abzuführen, um Nachforderungen bei der Zustellung zu vermeiden. Für Unternehmen bedeutet dies eine stärkere Integration von Steuer- und Zollprozessen in ihre IT‑Systeme sowie eine klare vertragliche Regelung der Verantwortlichkeiten.

EU Customs Data Hub

Die langfristige Umsetzung der Zollreform hängt maßgeblich vom EU Customs Data Hub ab, der als zentrale digitale Plattform für Risikoanalyse, Abgabenberechnung und Datenaustausch konzipiert ist. Der Hub soll die Zollprozesse EU‑weit harmonisieren und die Grundlage für eine vollständig digitale Abwicklung schaffen. Erst mit seiner Einführung – voraussichtlich ab 2028 – wird die Reform in ihrer endgültigen Form greifen. Bis dahin sind Übergangslösungen erforderlich, die Unternehmen vor die Herausforderung stellen, ihre Systeme mehrfach anzupassen.


Einordnung der öffentlichen Debatte

Politische Stimmen – etwa aus dem Europäischen Parlament – würdigen den Schritt als „historisch“ im Kampf gegen die Flut an Billigpaketen und fordern teilweise eine schnellere Umsetzung und flankierende Gebührenregelungen. Diese Positionen unterstreichen den Druck zur zeitnahen Entlastung der Zollbehörden und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.


Fazit

Der Wegfall der 150‑Euro‑Zollfreigrenze ist ein struktureller Wendepunkt für den E‑Commerce‑Import in die EU. Für Unternehmen mit Kleinsendungsanteil steigen die Compliance‑Anforderungen – gleichzeitig entsteht die Chance, Prozesse zu professionalisieren, Kostenfaktoren (Splitting, Ad‑hoc‑Gebühren) zu glätten und Transparenz gegenüber Kunden und Behörden zu erhöhen. Entscheidend wird sein, die Übergangsphase ab 2026 operativ sauber zu gestalten und die Vollumsetzung ab 2028 frühzeitig vorzubereiten.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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