15.05.2023 | Lesezeit


Was ist eigentlich ein Embargo?

Ein Embargo ist eine offizielle Beschränkung des Handels oder des Wirtschaftsverkehrs mit einem bestimmten Land, einer bestimmten Region oder einer bestimmten Gruppe von Personen. Es wird in der Regel von Regierungen oder internationalen Organisationen verhängt, um politischen Druck auszuüben, diplomatische Ziele zu erreichen oder unerwünschte Aktivitäten zu stoppen.


Wer legt Embargos fest und wie?

Die Entscheidung für ein Embargo wird meist durch den UN-Sicherheitsrat getroffen. Innerhalb der EU wird es mittels dreier Maßnahmen umgesetzt:

1.     gemeinsame Standpunkte im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

2.     Verordnungen des Rates der EU

3.     Verbotsvorschriften in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)


Welche Regeln haben Embargos?

Die Regeln bezüglich Embargos sind von besonderer Bedeutung, da sie über den üblichen Handelsregeln mit anderen Ländern stehen. Es ist daher ratsam, bei der Überprüfung der geltenden Regeln zuerst einen Blick auf die Embargobestimmungen zu werfen und anschließend die allgemeinen Vorschriften wie die EG-Dual-Use-Verordnung, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu berücksichtigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich eingehend mit den spezifischen Bestimmungen von Embargos zu befassen, um mögliche Probleme und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Welche Embargo-Arten gibt es?

Es existieren verschiedene Arten von Embargos, die sich in ihrer Intensität und Ausrichtung unterscheiden. So gibt es das Totalembargo, das sämtliche Wirtschaftsbeziehungen zu einem Land unterbindet, das Teilembargo, das nur bestimmte Waren oder Dienstleistungen betrifft, sowie das Waffenembargo, das den Handel mit Rüstungsgütern einschränkt. Zusätzlich werden Embargos auch nach Ländern, Waren oder Personen und Organisationen differenziert.


Welche Ansprechpartner gibt es?

Für Fragen bezüglich der Zustellung von Waren und nichtfinanzieller Dienstleistungen, welche unter Genehmigungspflicht oder Verbot fallen, ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)  in Eschborn der geeignete Ansprechpartner.

Bei Fragen zu Finanzen, Finanzmitteln und finanzieller Unterstützung sollte hingegen die Deutsche Bundesbank in München kontaktiert werden.

Diese beiden Institutionen stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Anliegen schnell und zuverlässig weiterzuhelfen.


Autorin: Lea Büchler, Customs Key Account

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