Mit der Zustimmung zum sogenannten Omnibus-Paket I (Omnibus I - COM (2025) 87) hat die Europäische Union (EU) damit auch zentrale Anpassungen am europäischen CO₂-Grenzausgleichssystem (auf Englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) beschlossen. Ziel ist es, die bestehende Verordnung in ihrer Umsetzung zu vereinfachen und auf diese Weise Unternehmen zu entlasten – ohne dabei die klimapolitischen Ziele des Europäischen Green Deal zu gefährden.
CBAM – Ein zentrales Instrument des Europäischen Green Deal
Das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem, auf Englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument der Europäischen Union zur CO₂-Bepreisung von emissionsintensiven Importwaren aus Drittstaaten. Die Ziele der Verordnung (EU) 2023/956 sind einerseits sogenannte Carbon-Leakage-Effekte zu vermeiden – also die Verlagerung der Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards – und gleichzeitig gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern. Aktuell bezieht sich die CBAM-Verordnung bei der Einfuhr auf folgende Warengruppen: Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff.
Seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase, in der Importeure verpflichtet sind, vierteljährlich Emissionsdaten zu melden, jedoch noch keine CBAM-Zertifikate erwerben müssen. Die Berichte müssen Informationen zu den direkten und indirekten Emissionen, zur Importmenge sowie zum im Herkunftsland gezahlten CO₂-Preis enthalten.
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CBAM-Verordnung
- CBAM-Vertretung möglich:
Unternehmen können künftig einen CBAM-Vertreter beauftragen, der unabhängig von der Zollanmeldung die CBAM-Anmeldung für das Unternehmen übernimmt.
- Neuer de-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr:
Unternehmen als Einführer, die pro Kalenderjahr weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sind künftig gänzlich von den CBAM-Pflichten ausgenommen.
- Fristverlängerung für die CBAM-Erklärung:
Die Frist zur Abgabe der CBAM-Erklärung wird auf Ende Oktober verschoben. Unternehmen erhalten dadurch mehr Zeit zur Einholung und Verifizierung der Emissionsdaten.
- Verschiebung des Zertifikatskaufs und neue Anzahl der Mindestmenge:
Der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten wird von Anfang 2026 auf Februar 2027 verschoben. Dennoch müssen im Februar 2027 rückwirkend die Zertifikate für importierte Waren aus 2026 gekauft werden.
Außerdem wird die Mindestmenge an vorzuhaltenden Zertifikaten im Register von 80 % auf 50 % gesenkt. Dies soll mehr Flexibilität im Zertifikatsmanagement schaffen und Liquiditätsengpässe. reduzieren.
- Berücksichtigung gezahlter CO₂-Preise:
Zukünftig können CO₂-Preise, die bereits gezahlt wurden, bei der Berechnung der CBAM-Abgabe in Abzug gebracht werden. Dies fördert fairere Wettbewerbsbedingungen und vermeidet Doppelbelastungen.
Bedeutung für die Praxis
Die neuen Möglichkeiten durch das Omnibus-Paket sind ein klares Signal für mehr Effizienz und Praxisnähe in der Umsetzung europäischer Klimapolitik. Für Unternehmen im internationalen Warenverkehr bedeutet dies:
- Weniger Bürokratie, insbesondere für kleinere Importeure
- Mehr Flexibilität bei der operativen Umsetzung
- Erhöhte Rechtssicherheit durch klarere Fristen und Verfahren
- Strategische Optionen durch die Möglichkeit der CBAM-Vertretung
Fazit:
Die Änderungen im CBAM-System sind ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Wirtschaft – sie erfordern jedoch weiterhin eine sorgfältige Vorbereitung und strategische Planung. Unternehmen sollten ihre Importmengen prüfen, die neuen Fristen in ihre Prozesse integrieren und frühzeitig über eine CBAM-Zulassung oder Vertretung nachdenken. Hinweis: Die Vorschläge des Omnibus-Pakets I sind noch nicht rechtskräftig. Bis zur offiziellen Umsetzung gilt weiterhin die aktuelle CBAM-Verordnung (EU) 2023/956.
SW Zoll-Beratung GmbH unterstützt Unternehmen mit fundierter Expertise, individueller Beratung und praxisnahen Schulungen rund um CBAM und anderen Zollthemen. Als Full-Service-Partner stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite – persönlich, digital oder vor Ort.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
Autor: Lisa Wilkes - Consultant Training & Beratung