Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) ist ein zentraler Baustein für den internationalen Warenverkehr zwischen Europa, Nordafrika und Teilen des Nahen Ostens. Mit einem Handelsvolumen von mehreren Billionen Euro und über 20 Vertragsparteien ist die Harmonisierung der Ursprungsregeln entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Übergangsphase endet, und die revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens sollen flächendeckend angewendet werden. Doch die Realität ist komplexer – und birgt Chancen wie Risiken.
Was ändert sich?
Die Reform bringt mehrere zentrale Neuerungen, die Unternehmen kennen müssen:
- Ende der Übergangsbestimmungen: Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen alten und neuen Ursprungsregeln wählen. Ab 2026 gilt grundsätzlich das revidierte Regelwerk.
- Zwei Kumulationszonen bleiben bestehen: Nicht alle Länder haben ihre Freihandelsabkommen angepasst. Es entstehen zwei Zonen:
- Zone 1: Länder mit dynamischem Verweis auf das revidierte PEM-Übereinkommen (z. B. EU, Schweiz, EFTA-Staaten).
- Zone 2: Länder ohne Anpassung, die weiterhin die alten Regeln anwenden.
- Diagonale Kumulierung eingeschränkt: Sie ist nur innerhalb einer Zone möglich.
Neue Ursprungsregeln bringen Flexibilität:
Auf diese Vorteile können sich Unternehmen bei den revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens freuen:
- Erhöhung der Toleranzgrenze für nicht ursprungsberechtigte Materialien von 10 % auf 15 %.
- Abschaffung des Drawback-Verbots für die meisten Produkte.
- Einführung der „vollen“ Kumulierung für zahlreiche Waren.
- Erleichterungen für Textilien und Chemikalien durch neue Listenregeln.
Fazit
Die Reform der PEM-Ursprungsregeln ist ein bedeutender Schritt für den internationalen Handel – mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Unternehmenssituation.
Für Unternehmen, die Kumulierung nutzen, bleibt die Lage komplex: Die Anwendung der neuen Regeln erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kumulierungsmatrix, da die diagonale Kumulierung nur innerhalb bestimmter Ländergruppen möglich ist. Lieferketten müssen neu bewertet und Ursprungskalkulationen angepasst werden.
Für Unternehmen ohne Kumulierung hingegen eröffnen sich vergleichsweise einfache Vorteile: Die neuen Ursprungsregeln bieten mehr Flexibilität, etwa durch höhere Toleranzgrenzen und die Abschaffung des Drawback-Verbots. In diesen Fällen genügt meist ein gezielter Blick in WuP online, um die neuen Listenregeln zu prüfen und die Präferenzfähigkeit sicherzustellen.
Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung