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Wissen & News

38 Artikel in der Kategorie "Zollrecht & Compliance"

Änderungen in der PEM-Zone ab 2026
11.11.2025 |
Lesezeit

Änderungen in der PEM-Zone ab 2026

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) ist ein zentraler Baustein für den internationalen …
Änderungen in der PEM-Zone ab 2026

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) ist ein zentraler Baustein für den internationalen Warenverkehr zwischen Europa, Nordafrika und Teilen des Nahen Ostens. Mit einem Handelsvolumen von mehreren Billionen Euro und über 20 Vertragsparteien ist die Harmonisierung der Ursprungsregeln entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Übergangsphase endet, und die revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens sollen flächendeckend angewendet werden. Doch die Realität ist komplexer – und birgt Chancen wie Risiken.


Was ändert sich?

Die Reform bringt mehrere zentrale Neuerungen, die Unternehmen kennen müssen:

  • Ende der Übergangsbestimmungen: Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen alten und neuen Ursprungsregeln wählen. Ab 2026 gilt grundsätzlich das revidierte Regelwerk.
  • Zwei Kumulationszonen bleiben bestehen: Nicht alle Länder haben ihre Freihandelsabkommen angepasst. Es entstehen zwei Zonen:
    • Zone 1: Länder mit dynamischem Verweis auf das revidierte PEM-Übereinkommen (z. B. EU, Schweiz, EFTA-Staaten).
    • Zone 2: Länder ohne Anpassung, die weiterhin die alten Regeln anwenden.
  • Diagonale Kumulierung eingeschränkt: Sie ist nur innerhalb einer Zone möglich.

Neue Ursprungsregeln bringen Flexibilität:

Auf diese Vorteile können sich Unternehmen bei den revidierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens freuen:

  • Erhöhung der Toleranzgrenze für nicht ursprungsberechtigte Materialien von 10 % auf 15 %.
  • Abschaffung des Drawback-Verbots für die meisten Produkte.
  • Einführung der „vollen“ Kumulierung für zahlreiche Waren.
  • Erleichterungen für Textilien und Chemikalien durch neue Listenregeln.

Fazit

Die Reform der PEM-Ursprungsregeln ist ein bedeutender Schritt für den internationalen Handel – mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Unternehmenssituation.

Für Unternehmen, die Kumulierung nutzen, bleibt die Lage komplex: Die Anwendung der neuen Regeln erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kumulierungsmatrix, da die diagonale Kumulierung nur innerhalb bestimmter Ländergruppen möglich ist. Lieferketten müssen neu bewertet und Ursprungskalkulationen angepasst werden.

Für Unternehmen ohne Kumulierung hingegen eröffnen sich vergleichsweise einfache Vorteile: Die neuen Ursprungsregeln bieten mehr Flexibilität, etwa durch höhere Toleranzgrenzen und die Abschaffung des Drawback-Verbots. In diesen Fällen genügt meist ein gezielter Blick in WuP online, um die neuen Listenregeln zu prüfen und die Präferenzfähigkeit sicherzustellen.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Zollrecht & Compliance News & Trends

19. EU-Sanktionspaket gegen Russland Konsequenzen für Energie, Finanzen und Außenhandel
29.10.2025 |
Lesezeit

19. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Konsequenzen für Energie, Finanzen und Außenhandel

Die Europäische Union hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das zentrale …
19. EU-Sanktionspaket gegen Russland Konsequenzen für Energie, Finanzen und Außenhandel

Die Europäische Union hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das zentrale Sektoren der Kriegswirtschaft betrifft: Energie, Finanzdienstleistungen, militärische Industrie, Sonderwirtschaftszonen sowie Enabler und Profiteure des Angriffskriegs. Für Unternehmen im Außenhandel und Zoll erhöhen sich damit die Anforderungen an Compliance, Lieferkettenprüfung und Exportkontrolle erheblich.

Die effiziente und rechtssichere Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein zentraler Baustein für wirtschaftlichen Erfolg. SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Sanktionsregelungen frühzeitig zu erkennen, praxisnah umzusetzen und Risiken zu minimieren.


Energiesektor: LNG, Öl und Schattenflotte

  • LNG-Importverbot: Ab 1. Januar 2027 werden langfristige LNG-Verträge mit Russland untersagt; kurzfristige Verträge verlieren innerhalb von sechs Monaten ihre Gültigkeit.
  • Transaktionsverbote: Rosneft und Gazprom Neft unterliegen nun einem vollständigen Transaktionsverbot. Ausnahmen gelten nur für Ölimporte aus Drittstaaten, die die Preisobergrenze einhalten.
  • Schattenflotte: 117 neue Schiffe gelistet (insgesamt 557), unterliegen Hafenzugangs- und Serviceverboten; Sanktionen richten sich auch gegen Enabler und Schiffsregister.
  • LPG-Variante & Dienstleistungen: Importverbot zur Umgehungsvermeidung; energiebezogene wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sind untersagt.

Unternehmen müssen ihre Lieferketten prüfen, um sicherzustellen, dass keine Produkte über gelistete Drittlandsakteure oder Schattenflottenschiffe eingeführt werden.


Finanzsektor: Banken, Zahlungssysteme und Kryptowährungen

  • Banken: Fünf neue russische Banken unter Transaktionsverbot; EU-Betreiber dürfen keine Geschäfte durchführen.
  • Zahlungssysteme: Mir, SBP und Nutzung des SPFS über Belarus/Kasachstan sind verboten.
  • Kryptowährungen: Vollständige Sanktionen gegen Rubel-Stablecoin A7A5, Emittenten und Handelsplattformen; EU-Betreiber dürfen keine Dienste bereitstellen.
  • Transaktionen mit Drittstaaten: Sanktionen gegen fünf Banken in Zentralasien verhindern Umgehungen.

Handel und Exportkontrolle

  • Einzelsanktionen: Geschäftsleute und Unternehmen der russischen Militärindustrie sowie Enabler in U.A.E. und China gelistet.
  • Exportbeschränkungen: Güter mit doppeltem Verwendungszweck, fortschrittliche Technologien, Metalle für Waffensysteme, Treibstoffprodukte.
  • Neue Warenverbote: Salze, Erze, Baumaterialien, Kautschukerzeugnisse im Wert von 155 Mio. EUR.

Zollverantwortliche sollten Exportdokumente prüfen, Endverwendungsnachweise einholen und Lieferketten systematisch auf Sanktionen überprüfen. SW Zoll-Beratung entwickelt individuell abgestimmte Compliance-Lösungen für solche Prüfprozesse.


Umgehungskontrolle und zusätzliche Sanktionen

  • Organisationen und Personen: 45 Organisationen und 69 Personen unter Vermögens- und Ressourcenverboten, teilweise mit Reisebeschränkungen.
  • Sonderwirtschaftszonen: Vertragsschlüsse mit SWZ wie Alabuga und Technopolis Moskau sind untersagt, teilweise auch bestehende Verträge.
  • Dienstleistungen & Rückversicherung: Einschränkung digitaler Dienste, KI, Weltraumdienste sowie Rückversicherungen für Regierungsschiffe und -flugzeuge.
  • Diplomatenregelungen: Vorabmeldung von Reisen innerhalb der EU; Genehmigungspflichten möglich.
  • Schutz ukrainischer Kinder: 11 weitere Personen gelistet; neue Kriterien für künftige Sanktionen.

Bei internationalen Kooperationen oder Rückversicherungen empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Sanktionen.


Implikationen für Zoll und Außenhandel

Die neuen Sanktionen erhöhen die Anforderungen an Unternehmen:

  • Compliance: Lieferanten, Kunden und Partner müssen auf Sanktionsrelevanz überprüft werden.
  • Dokumentation: Export- und Importvorgänge sind kontinuierlich zu überwachen und rechtssicher zu dokumentieren.
  • Schulungen und Prozesse: Interne Richtlinien sollten angepasst und Mitarbeitende gezielt geschult werden.

Fazit

Das 19. EU-Sanktionspaket verschärft die bestehenden Maßnahmen erheblich und betrifft Energie, Finanzdienstleistungen, Handel, Dienstleistungen und Drittstaatenakteure. Für Unternehmen im Außenhandel und Zoll ist eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung der neuen Sanktionen entscheidend, um Risiken zu minimieren und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.


Unterstützungsleistungen von SW Zoll-Beratung

  • Individuelle Compliance-Lösungen: Prüfung von Lieferketten, Export- und Importprozessen auf Sanktionskonformität; rechtssichere Dokumentation aller Vorgänge.
  • Praktische Umsetzung: Operative Unterstützung bei Transaktionen,
  • Schulungen und Sensibilisierung: Maßgeschneiderte Schulungen für Mitarbeitende zu Exportkontrolle, Sanktionen und Zollvorgaben.
  • Strategische Beratung: Entwicklung von Strategien zur Umgehung von Risiken und Anpassung interner Prozesse an neue EU-Sanktionsregelungen.
  • Flexible Task-Force: Schnelle Reaktionsfähigkeit auf Änderungen, inklusive digitaler, persönlicher oder vor-Ort-Betreuung.
  • Netzwerk & Expertise: Nutzung von Fachwissen und Vernetzung in Gremien, um frühzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren und Unternehmen stabil durch ein dynamisches Umfeld zu begleiten.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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Zollrecht & Compliance

50%-Rule für Entity List (EL) und Military End-User List (MEUL): Compliance im internationalen Außenhandel
14.10.2025 |
Lesezeit

50%-Rule für Entity List (EL) und Military End-User List (MEUL): Compliance im internationalen Außenhandel

Unternehmen im Außenhandel müssen jetzt besonders auf Eigentümerstrukturen achten. Neue …
50%-Rule für Entity List (EL) und Military End-User List (MEUL): Compliance im internationalen Außenhandel

Unternehmen im Außenhandel müssen jetzt besonders auf Eigentümerstrukturen achten. Neue US-Vorschriften erweitern die Exportkontrolle und können selbst indirekt Beteiligte erfassen – ein hohes Risiko für Verstöße ohne rechtzeitige Compliance-Maßnahmen.

Die US-Exportkontrolle unterliegt ständigen Anpassungen, um sicherheitsrelevante Risiken im internationalen Handel zu steuern. Seit dem 30. September 2025 gilt die sogenannte 50%-Rule nun auch für Unternehmen, die zu mindestens 50 % im Eigentum einer Entität stehen, die auf der US Entity List (EL) oder der Military End-User List (MEUL) geführt wird.

Diese Regel hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen weltweit, insbesondere für jene, die US-Produkte importieren oder in ihren Lieferketten verarbeiten. Dabei unterscheiden sich EU- und US-Vorschriften teilweise deutlich: Während die EU keine direkte 50%-Regel kennt, gelten in den USA strikte Eigentumsbeteiligungsprüfungen. Unternehmen mit internationaler Lieferkette müssen beide Regelwerke berücksichtigen.


Grundlagen: EL und MEUL verstehen – Warum diese Listen entscheidend sind

  • Entity List (EL): Eine Liste von Unternehmen, Organisationen oder Personen, die besonderen Exportkontrollen unterliegen. US-Unternehmen benötigen für den Handel mit diesen gelisteten Entitäten spezielle Exportgenehmigungen.
  • Military End-User List (MEUL): Enthält Unternehmen oder Personen, die militärische Endverwendungen für US-Produkte betreiben. Der Handel mit diesen Einträgen unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Die 50%-Rule erweitert die Reichweite der Exportbeschränkungen: Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Beteiligungen, die zu mindestens 50% einer gelisteten Entität gehören, unterliegen denselben Beschränkungen wie die Muttergesellschaft.


Praktische Auswirkungen: Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden

Erweiterte Screening-Pflichten – Sorgfalt zahlt sich aus

Standardmäßige Sanktionslistenprüfungen erkennen nur direkt gelistete Unternehmen. Unternehmen müssen daher:

  • die Eigentümerstruktur ihrer Geschäftspartner analysieren
  • prüfen, ob Muttergesellschaften auf EL oder MEUL stehen
  • bei Beteiligungen von 50 % oder mehr Genehmigungspflichten einhalten

Komplexe Beteiligungsstrukturen – Verborgene Risiken identifizieren

Internationale Joint Ventures und verschachtelte Eigentumsverhältnisse erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Verstöße. Eine lückenlose Analyse sämtlicher Beteiligungsketten ist essenziell.

Compliance-Anpassungen – Prozesse effizient gestalten

Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen:

  • automatisierte Screening-Systeme einsetzen
  • Prozesse für Genehmigungen und Reporting anpassen
  • Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um Risiken frühzeitig zu erkennen

Praxisbeispiel

Ein deutsches Unternehmen importiert elektronische Bauteile aus den USA. Ein direkter Geschäftspartner ist nicht gelistet, gehört jedoch zu 60 % einer auf der EL stehenden US-Firma. Ohne die Prüfung der Eigentümerstruktur würde das Unternehmen die Genehmigungspflicht übersehen und ein Risiko für Verstöße eingehen. Mit einem systematischen Screening erkennt das Unternehmen die Beteiligung und beantragt rechtzeitig die notwendige Exportgenehmigung.


Strategische Compliance-Lösungen: Sicher, effizient und praxisnah

Die 50%-Rule sollte integraler Bestandteil der Compliance-Strategie sein:

  • Regelmäßige Eigentümerprüfungen: Frühzeitige Identifikation gelisteter Muttergesellschaften.
  • Automatisierte Sanktionslisten-Tools: Effiziente und kontinuierliche Risikoüberwachung.
  • Dokumentierte Prozesse und Schulungen: Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Vorteile der Zusammenarbeit mit SW Zoll-Beratung: Effizienz und Kostenvorteile

  • Rechtsichere Umsetzung: Alle Compliance-Anforderungen werden praxisnah abgebildet.
  • Strategische Beratung: Unterstützung bei komplexen Beteiligungsstrukturen und internationalen Lieferketten, wodurch Unternehmen Verzögerungen und teure Genehmigungsfehler vermeiden.
  • Schulungen und Weiterbildung: Fachkräfte bleiben auf dem neuesten Stand der US-Exportkontrolle.
  • Flexibilität: Beratung vor Ort, digital oder in Kombination – abgestimmt auf individuelle Unternehmensanforderungen.
  • Internationale Orientierung: Erfahrung im Umgang mit EU- und US-Vorschriften sichert rechtskonformes Handeln global.

Partnerschaftliche Unterstützung

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Trustnet.Trade können Unternehmen zusätzlich auf umfassende digitale Lösungen für Sanktionslisten- und Beteiligungsprüfungen zugreifen. Diese Kooperation ergänzt die Beratung von SW Zoll-Beratung um innovative Technologien für noch mehr Effizienz und Rechtssicherheit.

Neue Kooperation mit Trustnet.Trade - Mehr Transparenz bei Compliance- und Sanktionsrisiken

Fazit: Rechtssicher, effizient und zukunftsfähig handeln

Die Erweiterung der 50%-Rule für EL- und MEUL-Einträge verdeutlicht die zunehmende Komplexität der US-Exportkontrolle. Unternehmen müssen Eigentümerstrukturen genau prüfen, Compliance-Prozesse anpassen und Risiken aktiv managen. Wer frühzeitig handelt, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichert gleichzeitig operative Effizienz und wirtschaftliche Stabilität.

Compliance ist kein optionaler Prozess sie ist ein strategischer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die jetzt systematisch handeln, schützen sich vor Sanktionen, sparen Kosten und stärken ihre Position im internationalen Handel.

Die Expertise von SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die 50%-Rule effizient umzusetzen von operativer Abwicklung über strategische Beratung bis zu maßgeschneiderten Schulungen. Rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösungen im internationalen Außenhandel sind damit gewährleistet.


Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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Zollrecht & Compliance

Commodity Jurisdiction Rechtssicherheit bei US-Exportkontrolle schaffen
12.10.2025 |
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Commodity Jurisdiction: Rechtssicherheit bei US-Exportkontrolle schaffen

Die präzise Einstufung von Produkten im Rahmen der US-Exportkontrolle ist ein zentraler Bestandteil …
Commodity Jurisdiction Rechtssicherheit bei US-Exportkontrolle schaffen

Die präzise Einstufung von Produkten im Rahmen der US-Exportkontrolle ist ein zentraler Bestandteil rechtskonformer und effizienter Zollprozesse. Die sogenannte Commodity Jurisdiction (CJ) spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie entscheidet darüber, ob ein Produkt unter die Zuständigkeit des US-Außenministeriums (ITAR) oder des US-Handelsministeriums (EAR) fällt mit weitreichenden Folgen für Genehmigungspflichten, Exportstrategien und Compliance-Risiken.


Relevanz für Unternehmen im internationalen Handel

Unternehmen, die US-Komponenten, Technologien oder Software in ihre Produkte integrieren, sind unmittelbar von der CJ betroffen.

Eine unklare Einstufung kann zu:

  • Verzögerungen bei der Exportabwicklung
  • Rechtsunsicherheit in der Lieferkette
  • Bußgeldern und Reputationsrisiken

führen. Die Commodity Jurisdiction schafft Klarheit und ermöglicht eine verlässliche Planung internationaler Geschäftsprozesse.


Systematik der Commodity Jurisdiction

Die CJ ist ein formelles Verfahren zur Feststellung der Zuständigkeit für ein Produkt. Es wird bei der Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) eingereicht und unter Einbeziehung weiterer US-Behörden geprüft. Ziel ist die eindeutige Zuordnung zu ITAR oder EAR.

Ablauf des Verfahrens

  • Technische Analyse: Prüfung der Produktmerkmale und Herkunft
  • Antragstellung: Einreichung bei der DDTC mit vollständiger Dokumentation
  • Behördenabstimmung: Beteiligung von DDTC, BIS und ggf. weiteren Stellen
  • Entscheidung: Schriftliche Einstufung mit bindender Wirkung

Compliance-Risiken bei fehlender Commodity Jurisdiction

Die Nichtbeachtung oder fehlerhafte Einschätzung der Commodity Jurisdiction birgt erhebliche Compliance-Risiken. Unternehmen, die Produkte mit US-Bezug exportieren, ohne deren regulatorische Einstufung eindeutig zu klären, setzen sich potenziellen Verstößen gegen das US-Exportkontrollrecht aus.

Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen:

  • Verstöße gegen ITAR oder EAR mit strafrechtlichen Folgen
  • Bußgelder in Millionenhöhe durch US-Behörden
  • Ausschluss von Exportmärkten oder Verlust von US-Geschäftspartnern
  • Reputationsschäden durch öffentlich gewordene Compliance-Verstöße
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Zollverantwortliche

Insbesondere in komplexen Lieferketten mit Dual-Use-Gütern oder militärisch nutzbaren Komponenten ist die Commodity Jurisdiction ein zentrales Instrument zur Absicherung der Exportprozesse. Eine frühzeitige und fundierte Einstufung schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern stärkt auch die Position gegenüber Geschäftspartnern und Behörden.


US-Reexportkontrolle und extraterritoriale Wirkung

Ein zentrales Merkmal des US-Exportkontrollrechts ist seine extraterritoriale Anwendung. Das bedeutet: Die Vorschriften der Export Administration Regulations (EAR) und der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) gelten nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für Reexporte und bestimmte Transaktionen außerhalb der Vereinigten Staaten – sofern US-Güter, -Technologien oder -Software betroffen sind.

Reexportkontrolle nach EAR

Die EAR regeln nicht nur den Export, sondern auch den Reexport von US-Ursprungswaren aus einem Drittland in ein weiteres Drittland. Dabei gelten dieselben Genehmigungspflichten wie beim ursprünglichen Export aus den USA. Auch für nicht-US-Produkte gelten die EAR, wenn bestimmte Schwellenwerte an US-Komponenten oder -Technologie überschritten werden (sog. de minimis-Regelungen).

Foreign Direct Product Rule (FDP)

Die Foreign Direct Product Rule unterstellt auch im Ausland hergestellte Produkte der US-Kontrolle, wenn diese unter Verwendung von US-Technologie oder -Software gefertigt wurden. Dies betrifft insbesondere Hochtechnologiebranchen wie Halbleiter, Telekommunikation oder Luftfahrt.

Extraterritoriale Durchsetzung

Die USA beanspruchen das Recht, Verstöße gegen ihre Exportkontrollvorschriften weltweit zu verfolgen unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Verstöße können zu hohen Geldbußen, Verlust von Exportprivilegien oder strafrechtlicher Verfolgung führen.


Praxisbeispiel: Sensorsystem mit US-Komponenten

Ein Unternehmen entwickelt ein Sensorsystem für industrielle Anwendungen. Eine integrierte US-Komponente weist potenzielle militärische Nutzbarkeit auf. Ohne CJ-Antrag bleibt unklar, ob ITAR oder EAR gelten. Die Folge: Unsicherheit bei der Exportgenehmigung und potenzielle Verstöße gegen US-Recht.

Durchführung eines CJ-Verfahrens ermöglicht eine klare Einstufung. Fällt die Komponente unter EAR, sind die Genehmigungspflichten deutlich geringer und die Exportabwicklung kann effizient gestaltet werden.


Strategische Bedeutung für Zollverantwortliche

Die Commodity Jurisdiction ist nicht nur ein formaler Prozess, sondern ein strategisches Instrument zur Risikominimierung.

Sie schafft:

  • Rechtssicherheit in komplexen Lieferketten
  • Planbarkeit bei internationalen Projekten
  • Transparenz gegenüber Behörden und Geschäftspartnern

FAQ zur Commodity Jurisdiction

Die Commodity Jurisdiction ist ein entscheidender Baustein für rechtssichere Exportprozesse. Unternehmen, die frühzeitig Klarheit schaffen, sichern sich Wettbewerbsvorteile und vermeiden Risiken.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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Zollrecht & Compliance

Wiedereinführung der Iran-Sanktionen
01.10.2025 |
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Wiedereinführung der Iran-Sanktionen

Am 30. September 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die …
Wiedereinführung der Iran-Sanktionen

Am 30. September 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran bekanntgegeben. Diese Maßnahme erfolgt im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) und basiert auf dem Beschluss (GASP) 2025/1972, der durch die Verordnung (EU) 2025/1975 umgesetzt wurde.

Die Entscheidung zur Reaktivierung der Sanktionen wurde insbesondere durch die Haltung Deutschlands und Frankreichs beeinflusst, die sich für eine vollständige Wiederaufnahme der ausgesetzten oder aufgehobenen Nuklearsanktionen der EU ausgesprochen haben. Da der VN-Sicherheitsrat keine neue Resolution zur Aufhebung der Sanktionen verabschiedet hat, gelten die restriktiven Maßnahmen nun wieder uneingeschränkt.


Hintergrund und rechtliche Grundlagen

Die Sanktionen gegen den Iran betreffen insbesondere den Bereich der nuklearen Nichtverbreitung. Sie sind Teil eines umfassenden Sanktionsregimes, das sich aus verschiedenen EU-Verordnungen und GASP-Beschlüssen zusammensetzt. Die aktuelle Wiedereinführung stützt sich auf:

  • Beschluss (GASP) 2025/1972
  • Verordnung (EU) 2025/1975

Diese Regelwerke enthalten unter anderem:

  • Ausfuhrverbote für bestimmte Güter mit potenziellem militärischem oder nuklearem Verwendungszweck
  • Finanzsanktionen gegen gelistete Personen und Organisationen
  • Dienstleistungsverbote, insbesondere im technischen Bereich
  • Genehmigungspflichten für bestimmte Geschäftsvorgänge

Die restriktiven Maßnahmen gelten unmittelbar und sind von Unternehmen, die mit dem Iran in außenwirtschaftlicher Beziehung stehen, zwingend zu beachten.


Auswirkungen auf Unternehmen und Zollverantwortliche

Die Wiedereinführung der Sanktionen hat weitreichende Konsequenzen für die Exportwirtschaft. Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit iranischen Partnern pflegen oder Lieferungen in den Iran planen, müssen ihre Prozesse umgehend an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.

Besonders betroffen sind:

  • Exportierende Unternehmen mit Produkten, die unter die Dual-Use-Verordnung oder spezifische Embargovorschriften fallen
  • Zollverantwortliche und Compliance-Beauftragte, die für die rechtskonforme Abwicklung von Ausfuhren zuständig sind
  • Dienstleister im Bereich technischer Unterstützung, deren Leistungen unter die Dienstleistungsverbote fallen könnten

Fazit: Stabilität durch Expertise in einem dynamischen Umfeld

Die Wiedereinführung der Iran-Sanktionen zeigt einmal mehr, wie dynamisch und komplex das außenwirtschaftliche Umfeld ist. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Verantwortung und die Notwendigkeit, schnell und rechtskonform zu reagieren.


Als Full-Service-Partner für Zoll und Außenhandel steht die SW Zoll-Beratung Unternehmen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kompetent zur Seite – ob durch strategische Beratung, operative Unterstützung oder gezielte Schulungen.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

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News & Trends Zollrecht & Compliance

Wie sollten Zoll und Exportkontrolle in Unternehmen organisiert sein?
27.08.2025 |
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Wie sollten Zoll und Exportkontrolle in Unternehmen organisiert sein?

Die Organisation von Zoll- und Exportkontrollprozessen ist ein entscheidender Faktor für die …
Wie sollten Zoll und Exportkontrolle in Unternehmen organisiert sein?

Die Organisation von Zoll- und Exportkontrollprozessen ist ein entscheidender Faktor für die Rechtssicherheit und Effizienz im internationalen Warenverkehr. Unternehmen, die global agieren, müssen komplexe gesetzliche Anforderungen erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich handeln. Eine klare Struktur und ein wirksames Compliance-System sind dabei unverzichtbar.


Warum ist eine strukturierte Organisation notwendig?

Zoll- und Exportkontrolle dienen nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Sicherstellung reibungsloser Lieferketten. Während die Exportkontrolle außen- und sicherheitspolitische Interessen schützt, stellt die Zollorganisation sicher, dass Ein- und Ausfuhren korrekt abgewickelt werden – von der Tarifierung über Präferenznachweise bis hin zur Bewilligungsverwaltung.

Verstöße können gravierende Folgen haben: Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen, Verlust von Bewilligungen und erhebliche Reputationsschäden.


Kein allgemeingültiges Modell – Die Organisation muss passen

Es gibt keine universelle Vorlage bei der Organisation von Zoll- und Exportkontrolle, die auf jedes Unternehmen angewandt werden kann. Die Strukturen müssen individuell auf die Größe, Branche, Produktpalette und Risikosituation des Unternehmens zugeschnitten sein. Während ein globaler Konzern ein komplexes Compliance-Management benötigt, kann für ein mittelständisches Unternehmen eine schlankere Lösung ausreichend sein – solange sie wirksam und rechtskonform ist.


Dual-Use-Verordnung: Wirksam, geeignet und verhältnismäßig

Die EU-Dual-Use-Verordnung fordert ausdrücklich, dass Strategien und Verfahren „laufend wirksam, geeignet und verhältnismäßig“ sein müssen.

  • Wirksam: Maßnahmen müssen tatsächlich zur Einhaltung der Vorschriften beitragen.
  • Geeignet: Sie müssen den spezifischen Risiken des Unternehmens entsprechen.
  • Verhältnismäßig: Der Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen.

Dieser Grundsatz lässt sich auch auf Zollthemen übertragen: Prozesse müssen nicht maximal komplex, sondern passend und effizient sein.


Exportkontrolle und Zoll: Parallelen in der Organisation

Die Exportkontrolle sieht den Aufbau eines innerbetrieblichen Compliance-Programms (ICP) vor. Interessanterweise lassen sich viele dieser Prinzipien auch auf die Zollorganisation übertragen.
Ein wirksames Zoll-Compliance-System sollte – ähnlich wie das BAFA-Muster für Exportkontrolle – folgende Elemente berücksichtigen:

  • Bekenntnis der Unternehmensleitung zu Zoll-Compliance
  • Risikobasierte Analyse (z. B. bei Tarifierung, Präferenzen, Bewilligungen)
  • Klare Aufbauorganisation mit definierten Zuständigkeiten
  • Personelle und technische Ressourcen
  • Dokumentierte Abläufe und Arbeitsanweisungen
  • Schulung und Sensibilisierung aller relevanten Mitarbeiter
  • Kontrollmechanismen und Audits
  • Hinweisgebersystem
  • Physische und IT-Sicherheit

Damit wird deutlich: Zoll- und Exportkontrolle sind zwei Seiten derselben Medaille – beide erfordern klare Strukturen, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Überwachung.


Organisation als Wettbewerbsvorteil

Eine gut organisierte Zoll- und Exportkontrolle ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Sie schützt vor rechtlichen Risiken, stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und ermöglicht reibungslose internationale Geschäftsprozesse. Entscheidend ist, dass die Organisation maßgeschneidert, wirksam und verhältnismäßig ist.


Die SW Zoll-Beratung GmbH unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Analyse und Optimierung bestehender Prozesse, sondern auch beim Aufbau eines vollständigen innerbetrieblichen Compliance-Programms (ICP) – sowohl für Exportkontrolle als auch für Zollthemen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Individuelle Risikoanalyse für Zoll- und Exportkontrollprozesse
  • Erstellung maßgeschneiderter ICP-Strukturen
  • Zollschulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
  • Begleitung bei Audits und Behördenkommunikation

Ob Sie ein ICP neu implementieren, Ihre Zollorganisation professionalisieren oder ein bestehendes System verbessern möchten – wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.

Stellen Sie zeitnah Ihre Zollprozesse auf den Prüfstand. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren und Ihre Zollstrategie zukunftssicher aufzustellen.

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Wer steht, der geht!
11.08.2025 |
Lesezeit

Wer steht, der geht! - Warum Unternehmen beim Thema Zoll nicht stehen bleiben dürfen

„Wer steht, der geht!“ – ein harter Satz. Doch im Kontext der Zoll- und Außenwirtschaft ist er …
Wer steht, der geht!

„Wer steht, der geht!“ – ein harter Satz. Doch im Kontext der Zoll- und Außenwirtschaft ist er treffender denn je. Unternehmen, die sich nicht aktiv mit den dynamischen Anforderungen im Zollbereich auseinandersetzen, riskieren nicht nur operative Störungen, sondern auch strategische Nachteile. Die Welt des Zolls ist komplex, schnelllebig und entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.


Zoll ist kein Randthema – sondern ein Risikofaktor

In vielen Unternehmen fristet der Zoll ein Schattendasein. Er wird irgendwo zwischen Einkauf, Logistik und Vertrieb angesiedelt – oft ohne klare Zuständigkeiten, ohne strategische Einbindung und ohne ausreichende Ressourcen. Die Folge: Entscheidungen werden aus dem Bauch heraus getroffen, Prozesse sind lückenhaft dokumentiert und regulatorische Änderungen werden zu spät erkannt.

Dabei ist die Liste der potenziellen Fallstricke lang:

  • Neue Embargos und Sanktionen
  • Änderungen bei Warentarifnummern
  • Anpassungen in Freihandelsabkommen
  • Dual-Use-Vorgaben
  • Aktualisierte Sanktionslisten
  • Änderungen in bei der Abgabe von Zollanmeldungen

Was heute noch korrekt ist, kann morgen bereits einen Verstoß darstellen – mit teils gravierenden Konsequenzen.


Die Folgen von Stillstand im Zollmanagement

Ein einziger Fehler kann weitreichende Auswirkungen haben:

  • Lieferungen werden gestoppt
  • Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen drohen
  • Verträge können platzen
  • Die Reputation leidet – und Kunden springen ab

Zoll ist kein „Nice to have“. Es ist ein geschäftskritischer Bereich, der über Erfolg oder Misserfolg entscheiden kann. Unternehmen, die hier nicht proaktiv handeln, setzen sich unnötigen Risiken aus.


Was Unternehmen jetzt brauchen

Um Zollrisiken zu minimieren und gleichzeitig Chancen zu nutzen, sind klare Strukturen und professionelles Arbeiten unerlässlich. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf:

  • Ein spezialisiertes Zoll- und Außenwirtschaftsteam mit regelmäßiger Weiterbildung
  • Monitoring-Systeme, die regulatorische Änderungen frühzeitig erkennen
  • Klare Prozesse und saubere Dokumentation, die auch bei Prüfungen bestehen
  • Rückhalt der Geschäftsführung, denn Zoll betrifft die gesamte Organisation
  • Einen starken Partner an der Seite

Zoll muss raus aus der Unsichtbarkeit. Nur wer ihn als strategischen Erfolgsfaktor begreift, kann langfristig wettbewerbsfähig bleiben.


Zoll als Wettbewerbsvorteil

Richtig aufgestellt, kann Zoll weit mehr sein als nur Risikomanagement. Unternehmen, die Zollprozesse effizient und rechtskonform gestalten, profitieren von:

  • Schnelleren Lieferketten
  • Nutzung von Präferenzabkommen
  • Vermeidung unnötiger Kosten
  • Höherer Kundenzufriedenheit durch verlässliche Abläufe

Die SW Zoll-Beratung GmbH unterstützt Unternehmen dabei, Zoll nicht nur zu bewältigen, sondern aktiv zu gestalten. Mit fundierter Expertise, agiler Kundenbetreuung und maßgeschneiderten Lösungen sorgen wir für Stabilität in einem dynamischen Umfeld.


Fazit: Wer steht, der geht – schneller als gedacht

Zoll ist kein Bereich, in dem man sich Stillstand leisten kann. Die Anforderungen steigen, die Komplexität nimmt zu – und die Konsequenzen bei Fehlern sind gravierend. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.



SW Zoll-Beratung GmbH ist Ihr Full-Service-Partner für Zoll und Außenwirtschaft. Ob operative Abwicklung, strategische Beratung oder individuelle Schulungen – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite.

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Russland-Embargo: Inkrafttreten des 18. EU-Sanktionspakets
29.07.2025 |
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Russland-Embargo: Inkrafttreten des 18. EU-Sanktionspakets

Das 18. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland ist offiziell in Kraft getreten und …
18. Sanktionspaket

Das 18. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland ist offiziell in Kraft getreten und markiert einen weiteren Schritt in der fortlaufenden Verschärfung der Maßnahmen im Rahmen der Russland-Sanktionen. Für Unternehmen im Zoll- und Außenhandel ergeben sich daraus neue Herausforderungen, da die Vorschriften komplexer werden und sich die Anforderungen an die Compliance kontinuierlich verschärfen. Eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse ist essenziell, um rechtssicher agieren zu können.


Kernelemente des 18. Sanktionspakets

Das neue Maßnahmenpaket umfasst mehrere zentrale Handlungsfelder:

  • Energie- und Rohstoffsektor
    • Senkung des Ölpreisdeckels von 60 auf 47,60 US-Dollar pro Barrel, mit einer dynamischen Anpassung um 15 Prozent unterhalb des Marktpreises.
    • Verschärfung der Importverbote für raffinierte Ölprodukte aus Drittstaaten, um bestehende Umgehungspraktiken zu unterbinden.
    • Ausweitung der Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte: Weitere 105 Schiffe wurden sanktioniert, die keine EU-Häfen mehr anlaufen dürfen.
  • Finanzsektor und Bankenwesen
    • Sanktionen gegen weitere 22 Banken, darunter auch Institutionen, die bislang nur indirekt in die Finanzströme involviert waren.
    • Verbot der Nutzung bestimmter russischer Finanznachrichtensysteme, wie beispielsweise SPFS.
    • Erweiterte Finanztransaktionsverbote, die nun auch gezielt auf Drittstaaten abzielen, die an der Umgehung der Embargos beteiligt sind.
  • Dual-Use-Güter und Technologieexporte
    • Erweiterung der Liste verbotener Dual-Use-Güter, darunter Werkzeugmaschinen, chemische Komponenten und Hightech-Ausrüstung.
    • Fokus auf kritische Technologien, die potenziell militärisch verwendet werden könnten.
  • Personen- und Unternehmenslistungen
    • Über 80 neue Personen und Unternehmen wurden gelistet, darunter Akteure, die in die Verschleppung ukrainischer Kinder oder in die Manipulation kulturellen Erbes involviert sind.
    • Insgesamt sind nun über 2.500 Einträge in der Sanktionsliste erfasst.

Auswirkungen auf Zoll und Außenhandel

Für Unternehmen bedeutet das Inkrafttreten des 18. Sanktionspakets eine erneute Überprüfung und Anpassung der bestehenden Compliance-Prozesse. Insbesondere die erweiterten Dual-Use-Verbote sowie die neuen Listungen erfordern eine präzise Sanktionslistenprüfung. Unternehmen, die Waren mit potenziell kritischen Komponenten exportieren, sollten ihre internen Abläufe sowie Lieferketten im Hinblick auf Embargorisiken überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Darüber hinaus ist es notwendig, Finanztransaktionen mit russischen Partnern streng zu kontrollieren, um nicht in Konflikt mit den neuen Finanzsanktionen zu geraten.


Rechtssicherheit durch frühzeitige Maßnahmen

Angesichts der Dynamik im Sanktionsumfeld ist es entscheidend, proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die laufende Schulung von Mitarbeitern, die Einrichtung eines effektiven Internen Kontrollprogramms (IKP) sowie die enge Zusammenarbeit mit Zoll- und Compliance-Experten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren nicht nur Risiken, sondern sichern sich auch einen entscheidenden Vorteil im internationalen Handel.


Fazit und Handlungsbedarf

Das 18. Sanktionspaket verdeutlicht, wie stark die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den internationalen Handel beeinflussen. Für Zollverantwortliche und Außenhandelsakteure ist es unerlässlich, die aktuellen Entwicklungen nicht nur zu beobachten, sondern aktiv Maßnahmen abzuleiten. Eine rechtssichere Exportkontrolle, eine laufende Risikoanalyse und eine strukturierte Compliance-Strategie sind heute unverzichtbar.

Unternehmen sollten jetzt ihre Export- und Importprozesse prüfen, bestehende Compliance-Strukturen anpassen und rechtzeitig professionelle Beratung einholen, um Verstöße gegen die neuen Sanktionsvorgaben zu vermeiden.


Links zum Thema

VERORDNUNG (EU) 2025/1494 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren VERORDNUNG (EU) 2025/1472 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1476 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1469 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine Fragen und Antworten zum 18. Sanktionspaket gegen Russland BAFA-Restriktive Maßnahmen gegen Russland

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News & Trends Zollrecht & Compliance

Reform der EU-Zollunion
21.07.2025 |
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Reform der EU-Zollunion: Ein Meilenstein für effizientere und digitalisierte Zollverfahren

Am 27. Juni 2025 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur Reform …
Reform der EU-Zollunion

Am 27. Juni 2025 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Zollunion geeinigt. Diese Einigung bildet die Grundlage für die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren. Die geplante Reform stellt die umfassendste Modernisierung der EU-Zollvorschriften seit der Einführung des derzeit geltenden Unionszollkodex (UZK) dar und verfolgt das Ziel, die Zollunion fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen.


Hintergrund: Warum ist eine Zollreform notwendig?

Die globalen Handelsströme, insbesondere der stark wachsende Online-Handel, stellen die bestehenden Zollsysteme vor große Herausforderungen. Parallel dazu führen geopolitische Entwicklungen und steigende sicherheitspolitische Anforderungen zu einer wachsenden Komplexität im internationalen Warenverkehr. Die Reform der Zollunion zielt darauf ab, diese Entwicklungen systematisch zu adressieren, bestehende Strukturen zu modernisieren und die Digitalisierung der Zollprozesse entscheidend voranzutreiben.

Neben der Modernisierung bestehender Verfahren verfolgt die Reform folgende zentrale Ziele:
  • Stärkung der einheitlichen Zollaufsicht an den EU-Außengrenzen
  • Effizienzsteigerung durch harmonisierte und digitalisierte Prozesse
  • Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Unternehmen vor unsicheren oder rechtswidrigen Waren
  • Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch konsequente Regelanwendung im E-Commerce

Zentrale Elemente der Reform

  • Einrichtung einer EU-Zollbehörde (EUCA)

    Ein zentrales Element der Reform ist die Schaffung einer eigenständigen EU-Zollbehörde (European Customs Authority, EUCA). Diese Behörde soll künftig für die einheitliche Risikoanalyse, die operative Koordination in Krisensituationen sowie die Verwaltung des neuen EU Customs Data Hub verantwortlich sein. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Zuständigkeit für die praktische Zollabfertigung, werden jedoch durch die EUCA in Bereichen mit unionsweiter Relevanz unterstützt.

  • Einführung des EU Customs Data Hub

    Der EU Customs Data Hub wird als zentrales, digitales Portal für Unternehmen und Behörden etabliert. Unternehmen können ihre Zollinformationen einmalig in diesem System bereitstellen, wodurch Mehrfachmeldungen an verschiedene nationale Systeme entfallen. Der Data Hub soll eine einheitliche Datengrundlage für die Risikoanalyse und Zollabwicklung in allen EU-Mitgliedstaaten schaffen.

    Diese Digitalisierung verspricht nicht nur eine deutliche Vereinfachung der Meldepflichten, sondern auch erhebliche Effizienzgewinne. Die EU-Kommission erwartet jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe durch die Ablösung fragmentierter nationaler IT-Systeme.

  • Neue Regelungen für den E-Commerce

    Besondere Aufmerksamkeit gilt dem stark gewachsenen Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels. Die Reform sieht vor, dass Online-Plattformen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie sollen als Importeure auftreten und für die korrekte Verzollung, sowie die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich sein. Dies soll nicht nur den Verwaltungsaufwand für Zollbehörden reduzieren, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen durch unvollständige oder falsche Deklarationen bekämpfen.

    Darüber hinaus ist die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Kosten abdecken, die bei der zollseitigen Verarbeitung der Vielzahl an Niedrigwertsendungen entstehen.

  • Erleichterungen für vertrauenswürdige Unternehmen

    Die bestehenden Vereinfachungen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operators, AEO) werden im Rahmen eines neuen „Trust and Check“-Modells weiter ausgebaut. Unternehmen, die nachweislich zuverlässig sind und ihre Zollprozesse sicher und gesetzeskonform gestalten, profitieren künftig von noch umfangreicheren Erleichterungen, einschließlich einer vereinfachten oder automatisierten Zollabfertigung.


Zeitplan und nächste Schritte

Nach der Einigung der Mitgliedstaaten beginnt nun der Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission. Das Ziel ist es, noch im Laufe des Jahres 2026 eine politische Einigung zu erzielen. Nach der formellen Verabschiedung durch Rat und Parlament werden die neuen Vorschriften schrittweise in Kraft treten. Die vollständige Umsetzung einschließlich des Betriebs des EU Customs Data Hub und der EUCA ist bis spätestens 2028 vorgesehen.


Fazit und Ausblick

Die Reform der EU-Zollunion stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, digitalisierten und einheitlichen Zollverwaltung in Europa dar. Unternehmen und Behörden werden von effizienteren Prozessen, einer verbesserten Risikoüberwachung und einer höheren Rechtssicherheit profitieren.

Für Unternehmen, die im internationalen Warenverkehr tätig sind, empfiehlt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig die Weichen für eine zukunftsfähige Zollabwicklung zu stellen. Insbesondere die Themen Digitalisierung, Compliance und AEO-Status gewinnen weiter an Bedeutung.


Sie benötigen Unterstützung bei der Absicherung und Beantragung Ihres AEO-Status oder möchte Ihre Zollprozesse auf ein neues Level bringen?

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News & Trends Zollrecht & Compliance

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15.07.2025 |
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Ursprungswashing im Außenhandel: Risiken erkennen – rechtssicher handeln

In einer globalisierten Wirtschaft ist die Angabe des Warenursprungs ein zentrales Element für den …
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In einer globalisierten Wirtschaft ist die Angabe des Warenursprungs ein zentrales Element für den internationalen Handel. Sie entscheidet über Zölle, Handelsvorteile, Sanktionen und Zugang zu bestimmten Märkten. Doch immer häufiger gerät die Praxis des sogenannten „Ursprungswashings“ in den Fokus (eine bewusste Manipulation oder Verschleierung des tatsächlichen Ursprungs einer Ware).


Was ist Ursprungswashing

Beim Ursprungswashing wird der tatsächliche Ursprung einer Ware verschleiert oder verfälscht. Ziel ist es, die Ware als Produkt eines anderen Landes auszugeben. Meist eines Landes, das unter ein Handelsabkommen fällt, nicht sanktioniert ist oder einen besseren Ruf bezüglich Arbeitsbedingungen oder Nachhaltigkeit genießt.

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
  • Verlagerung einfacher Verarbeitungsschritte in Drittstaaten, um eine neue Ursprungseigenschaft zu begründen (z. B. durch minimalen Zusammenbau).
  • Fehlende oder manipulierte Ursprungsnachweise, etwa durch Ursprungszeugnisse oder Lieferantenerklärungen
  • Transit über Drittstaaten, um die Lieferkette zu verschleiern (häufig mit Falschangaben in der Zollanmeldung).
  • Re-Export über Freihandelszonen
  • Minimalverarbeitung in der EU

Welche Branchen können betroffen sein

Branchen, in denen die Herkunft einen Mehrwert oder rechtliche Schutzrechte bietet, sind besonders anfällig für Ursprungs-Washing.

  • Mode- und Textilindustrie.
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
  • Kosmetik- und Pflegeprodukte.
  • Automobilindustrie.
  • Elektronik- und Technikindustrie.
  • Möbel- und Holzprodukte.
  • Pharma- und Kosmetikbranche.
  • Tourismus und regionale Spezialitäten.
  • Stahlindustrie.
  • Zementindustrie.
  • Aluminumindustrie.
  • Düngemittelindustrie
  • Chemikalienindustrie

Zollrechtliches Ursprungs-Washing

Beschreibt das irreführende oder bewusste Manipulieren der Ursprungseigenschaft von Waren, um von Zollpräferenzen, Freihandelsabkommen oder geringeren Einfuhrabgaben zu profitieren. Das Ziel ist es, Produkte so darzustellen, dass sie den Ursprung in einem bestimmten Land haben, das für den Import günstige Zollregelungen bietet obwohl die eigentliche Herstellung oder der Großteil der Wertschöpfung anderswo stattfand.


Ursprungs-Washing im Kontext von CBAM

Ursprungs-Washing bedeutet hier, dass Unternehmen oder Länder die tatsächliche Herkunft oder den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte falsch darstellen, um CBAM-Kosten zu vermeiden oder zu reduzieren.


Ursprungs-Washing im Kontext der EUDR

Bezeichnet dabei eine Form von Täuschung, bei der Unternehmen oder Lieferanten den wahren Herkunftsort von Rohstoffen oder Produkten verschleiern, um die strengen Anforderungen der EUDR zu umgehen. Durch falsche oder unvollständige Angaben zum Ursprung werden Waren fälschlicherweise als „deforestation-free“ oder aus zulässigen Gebieten stammend deklariert, obwohl sie tatsächlich aus Regionen mit hoher Entwaldungsrate stammen.

Gründe für Ursprungswashing

  • Zollvorteile:
    Zugang zu Präferenzzöllen durch angebliche Herkunft aus Entwicklungsländern oder Freihandelspartnerstaaten.
  • Umgehung von Sanktionen:
    Etwa bei Waren aus sanktionierten Staaten wie Russland, Iran oder Nordkorea.
  • Reputationspflege:
    Täuschung von Endkunden durch Herkunft aus Ländern mit besseren Standards in Umwelt- oder Arbeitsrecht.
  • Marktzugang:
    Erlangung von Marktzugängen, die Produkten bestimmter Herkunft verwehrt bleiben.

Praxisbeispiele

  • Stahlprodukte aus China werden in Malaysia minimal weiterverarbeitet und dann als malaysisches Produkt exportiert, um Antidumpingzölle zu vermeiden.
  • Textilien aus Xinjiang gelangen über Drittstaaten wie Vietnam oder Bangladesch in westliche Märkte, um Zwangsarbeitsvorwürfen auszuweichen.
  • Halbleitertechnologie aus Russland wird in Nachbarstaaten exportiert und mit neuen Papieren versehen weitervertrieben.
  • Textilien „Made in Italy“, obwohl sie hauptsächlich in China produziert wurden.
  • Elektronik „Assembled in USA“ – aber die meisten Komponenten sind aus Asien.
  • Lebensmittel mit „Made in Germany“ – Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern.

Wie lässt sich Ursprungswashing verhindern?

  • Lieferkettentransparenz schaffen:
    Dokumentieren Sie Ihre Warenbewegungen, Materialien und Be- bzw. Verarbeitungsprozesse vollständig – vom Ursprungsland bis zur Ausfuhr.
  • IT-gestützte Ursprungsprüfung nutzen:
    Nutzen Sie moderne Zoll- und ERP-Systeme mit integrierter Präferenzkalkulation, um Ursprungsnachweise automatisiert und korrekt zu erstellen.
  • Mitarbeiterschulungen durchführen:
    Sensibilisieren Sie Ihre Einkaufs-, Zoll- und Logistikteams für die Risiken von falschen Ursprungsangaben und Zoll-Compliance.
  • Regelmäßige Audits und Plausibilitätschecks (intern/durch externe):
    interne Kontrollen, besonders bei kritischen Lieferanten oder komplexen Lieferketten, sind essenziell.

Wie erkennt der Zoll Ursprungsmanipulationen

Der Zoll nutzt eine Kombination aus Risikomanagement, statistischen Auswertungen und Hinweisen aus verschiedenen Quellen, um Verdachtsfälle zu identifizieren:

  • Unstimmigkeiten in den Ursprungsdokumenten und Zollanmeldungen.
  • Auffällige Handelswege oder häufige Nutzung von Freihandelszonen.
  • Informationen von Behörden oder Whistleblowern.
  • Plausibilitätsprüfungen der Produktions- und Lieferkette.

Die Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen des Zoll

Bei einem Verdacht auf Ursprungsmanipulation leitet der Zoll ein Prüfverfahren ein, das folgende Schritte umfasst:

  • Dokumentenprüfung:
    Der Zoll fordert umfangreiche Nachweise wie Lieferantenerklärungen, Produktionsnachweise und Präferenzkalkulationen an.
  • Nachprüfung vor Ort:
    In schweren Fällen kann eine Kontrolle beim Unternehmen oder Lieferanten erfolgen, um Produktionsprozesse und Warenherkunft zu überprüfen.
  • Amtshilfe:
    Der Zoll arbeitet mit Behörden im Ausland zusammen, um Ursprungsangaben zu verifizieren.
  • Anhörung des Unternehmens:
    Betroffene Unternehmen erhalten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Risiken für Unternehmen

  • Rechtliche Konsequenzen:
    Straf- und Bußgeldverfahren, Verlust von Zollprivilegien oder Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
  • Reputationsschäden:
    Aufdeckung solcher Praktiken kann zu öffentlichem Vertrauensverlust und medialer Kritik führen.
  • Lieferkettenverantwortung:
    Nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht auch hinsichtlich Ursprung und Produktionsbedingungen nachkommen.
  • Nachforderungen:
    Zollbehörden können bei Entdeckung zu Unrecht gewährter Präferenzen Nachzahlungen oder Rückforderungen verlangen.

Ausblick: Zunehmende Regulierung erwartet

Mit dem wachsenden Fokus auf Lieferkettentransparenz, Nachhaltigkeit und geopolitische Stabilität steigt der Druck auf Unternehmen, ihren internationalen Warenverkehr regelkonform und nachvollziehbar zu gestalten. Die EU und andere Akteure verschärfen Vorschriften und Kontrollen, u. a. durch digitale Zollverfahren, Sanktionsdurchsetzung und ESG-Standards. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema Ursprungswashing auseinanderzusetzen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus ethischer Verantwortung.


Korrekte Ursprungserklärung ist Compliance und Verantwortung

Ursprungs-Washing ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Risiko mit weitreichenden Folgen. Wer hier kurzfristige Vorteile sucht, riskiert langfristige finanzielle Verluste, rechtliche Auseinandersetzungen sowie Reputation Schäden. Unternehmen sind gut beraten, das Thema Ursprung als festen Bestandteil ihrer Compliance-Strategie zu verankern und transparent mit ihrer Lieferkette umzugehen.


Weitere Fragen zu ESG Themen, CBAM oder allgemeinen Zollthemen?

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Zollrecht & Compliance

ATP zur CLP Verordnung
09.07.2025 |
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Die 23. ATP zur CLP-Verordnung: Neue Einstufungen für Chemikalien

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung …
ATP zur CLP-Verordnung

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Anpassung bringt erneut umfassende Änderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien mit sich. Die Änderungen betreffen zahlreiche Stoffe, die für Im- und Exporteure, Chemikalienhändler sowie Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr relevant sind.

Die CLP-Verordnung bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union. Anpassungen wie die 23. ATP dienen dazu, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in verbindliche Rechtsvorgaben zu überführen. Für Unternehmen des Außenhandels und der Zollabwicklung bedeutet dies, ihre Prozesse kontinuierlich an den aktuellen Rechtsstand anzupassen.


Wesentliche Inhalte der 23. ATP

Die 23. ATP wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 umgesetzt und enthält insbesondere folgende Änderungen des Anhangs VI der CLP-Verordnung:

Aufnahme von 22 neuen harmonisierten Einstufungen, darunter für:

  • Fluorethylen
  • Ozon
  • Distickstoffoxid
  • Bariumchromat
  • Dinotefuran

Überarbeitung von 10 bestehenden Einträgen, z. B.:

  • α-Methylstyrol
  • 1,1-Dichlorethylen
  • Folpet
  • Captan

Die neu aufgenommenen Stoffe und die geänderten Einstufungen betreffen sowohl industrielle Rohstoffe als auch chemische Produkte, die in zahlreichen Wirtschaftszweigen Verwendung finden. Diese Änderungen wirken sich folglich nicht nur auf Produzenten und Händler, sondern auch auf Logistik- und Außenhandelsprozesse aus.


Inkrafttreten und Übergangsfristen

Die Verordnung tritt am 10. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine freiwillige Anwendung der neuen Einstufungen zulässig. Die verbindliche Anwendung gilt jedoch erst ab dem 1. Februar 2027. Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, bestehende Bestände nach bisherigen Einstufungen zu vermarkten und gleichzeitig ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen umzustellen.

Für die Zollpraxis ist es wesentlich, den Übergangszeitraum richtig einzuordnen. Bei der Anmeldung von Waren, der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie der Etikettierung muss exakt nachvollzogen werden, welche Rechtslage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gilt. Fehlerhafte oder nicht aktualisierte Einstufungen können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachfragen der Behörden oder im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen geltendes Gefahrstoffrecht führen.


Relevanz für den Zoll- und Außenhandel

Die Auswirkungen der 23. ATP betreffen insbesondere folgende Bereiche des Zoll- und Außenhandels:

  • Zolltarifierung: Einige chemische Stoffe, deren Gefahreneigenschaften sich ändern, könnten künftig unter anderen sicherheits- oder zollrechtlichen Auflagen stehen. Dies kann Anpassungen bei Codierungen wie den Gefahrgutkennzahlen (UN-Nummern) oder der ergänzenden nationalen Kennzeichnungspflicht erfordern.
  • Transportvorschriften: Neue oder geänderte Gefahrenklassen können zu veränderten Transportauflagen (ADR, IMDG, IATA DGR) führen, die für den internationalen Versand relevant sind.
  • Zollabwicklung & Compliance: Zollverantwortliche müssen sicherstellen, dass die eingereichten Unterlagen (Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung, Zollanmeldung) dem jeweils aktuellen Stand der CLP-Verordnung entsprechen.
  • Lagerlogistik und Gefahrstoffmanagement:
    Auch innerbetriebliche Prozesse, wie die Kennzeichnung im Lager und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben, sind betroffen.

Handlungsempfehlungen für eine rechtskonforme Umsetzung

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit der 23. ATP ist entscheidend, um betriebliche Abläufe störungsfrei anpassen zu können. Empfohlen werden:

  • Überprüfung des Stoffportfolios:
    Unternehmen sollten identifizieren, ob betroffene Stoffe oder Gemische im Produktsortiment vorhanden sind.
  • Anpassung von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten:
    Rechtzeitige Überarbeitung der relevanten Dokumente sichert eine störungsfreie Zollabwicklung und den reibungslosen Warenverkehr.
  • Schulung relevanter Mitarbeitender:
    Zoll- und Außenhandelsabteilungen, Gefahrstoffbeauftragte sowie Logistikverantwortliche sollten über die Änderungen informiert werden.
  • Prüfung von Verträgen und Lieferantenangaben:
    Vereinbarungen mit Lieferanten sollten an die neuen Einstufungen angepasst werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Frühzeitige freiwillige Anwendung: Wer bereits ab Juli 2025 die neuen Einstufungen freiwillig anwendet, kann frühzeitig Rechtssicherheit schaffen.

Fazit: Rechtssicherheit im Außenhandel durch frühzeitige Anpassung sichern

Die 23. ATP der CLP-Verordnung ist ein weiterer Schritt, um den europäischen Gefahrstoffschutz an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Für Unternehmen im Außenhandel und Zollwesen erfordert dies eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen, um Lieferketten, Exportprozesse und Zollanmeldungen weiterhin rechtssicher gestalten zu können.

Ein proaktives Gefahrstoff- und Zollmanagement schützt nicht nur vor behördlichen Beanstandungen, sondern sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen CLP-Anforderungen empfiehlt sich eine individuelle Analyse der betroffenen Prozesse. Fachkundige Beratung kann dabei helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Eine frühzeitige Anpassung erhöht die Compliance-Sicherheit und reduziert das Risiko zollrechtlicher und verkehrsrechtlicher Verzögerungen.


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Genehmigungspflichten
02.07.2025 |
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Genehmigungspflichten bei Handels- und Vermittlungsgeschäften: Ein Leitfaden für Unternehmen

Handels- und Vermittlungsgeschäfte spielen eine zentrale Rolle im internationalen Handel. In …
Genehmigungspflichten

Handels- und Vermittlungsgeschäfte spielen eine zentrale Rolle im internationalen Handel. In Deutschland unterliegen sie jedoch spezifischen Genehmigungspflichten, insbesondere wenn es um Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Rüstungsgüter geht. Diese Regelungen sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) festgelegt und werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht.


Was sind Handels- und Vermittlungsgeschäfte?

Ein Handels- und Vermittlungsgeschäft liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen als Intermediär auftritt und den Verkauf oder die Lieferung von Gütern zwischen zwei Parteien vermittelt, ohne selbst Eigentümer der Güter zu werden. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgen.


Genehmigungspflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte sind insbesondere in den §§ 46 und 47 AWV geregelt:

  • §46 AWV: Gilt für Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste, die sich in einem Drittland befinden und in ein anderes Drittland ausgeführt werden sollen.
  • §47 AWV: Bezieht sich auf Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Güter des Anhangs IV der Dual-Use-Verordnung, die sich in einem Drittland befinden und in ein anderes Drittland ausgeführt werden sollen.

In diesen Fällen ist eine Genehmigung des BAFA erforderlich. Ausnahmen bestehen, wenn das Käufer- und Bestimmungsland in Anhang II Teil 3 der EG-Dual-Use-Verordnung genannt ist, wie z. B. Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und die USA.


Regelungen zu Gütern aus Anhang I der Dual-Use-Verordnung

Neben den Regelungen der AWV sind auch die Vorschriften der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) relevant. Hierbei ist für Güter aus Anhang I insbesondere Artikel 6 zu beachten:

  • Anhang I listet alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck auf, die besonders genehmigungspflichtig sind. Diese umfassen u.a. spezielle Technologien, Software, Chemikalien und Ausrüstungen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Handels- und Vermittlungsgeschäfte über diese Güter unterliegen strengen Ausfuhrkontrollen und erfordern grundsätzlich eine Genehmigung, wenn sie in Drittländer ausgeführt oder dort vermittelt werden.
  • Artikel 6 der Dual-Use-Verordnung regelt explizit die Genehmigungspflicht für Vermittlungshandlungen bei Dual-Use-Gütern aus Anhang I. Danach ist jede Vermittlung, genehmigungspflichtig, wenn der Ausführer von den Behörden über eine Bestimmung in sensitiven Verwendungszwecken (gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Dual-Use VO) unterrichtet oder ihm bekannt ist, dass diese Güter dazu bestimmt sind. Diese Regelung soll verhindern, dass sensible Güter durch Vermittlungsgeschäfte ohne Kontrolle an unerwünschte Empfänger gelangen.

Diese Vorschriften ergänzen die Genehmigungspflichten nach der AWV und sorgen für eine umfassende Kontrolle sensibler Güter entlang der gesamten Handels- und Vermittlungskette.


Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Genehmigungspflichten können schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern können auch strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rat einzuholen.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Merkblatt zu Handels- und Vermittlungsgeschäften des BAFA.

Merkblatt zu Handels- und Vermittlungsgeschäften

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