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Wissen & News

14 Artikel in der Kategorie "News & Trends"

Wissen & News_Beitrag_Meine erste Woche bei SW Zoll - neuer Trainer und Consultant D Wiedmann
10.04.2025 |
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Meine ersten Tage bei SW Zoll

Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen …
Wissen & News_Beitrag_Meine erste Woche bei SW Zoll - neuer Trainer und Consultant Dominik Wiedmann

Meine ersten Arbeitstage mit intensiven Kundenterminen und spannenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Themen

Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen

Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen wichtigen Kundentermin in Bayern hatten. Dieser Termin war besonders, da wir eine umfassende Basisschulung zu Zollthemen durchführten. Die Themen waren vielschichtig und reichten von den grundlegenden Anforderungen an die Zollabwicklung bis hin zu den komplexeren Aspekten der Compliance. Der Austausch mit dem Kunden war äußerst wertvoll und zeigte auf, wie wichtig es ist, regelmäßig in die Weiterbildung und Optimierung der eigenen Prozesse zu investieren.


Abendlicher Austausch mit der IHK Regensburg

Am Abend trafen wir uns mit der IHK Regensburg zu einem gemeinsamen Abendessen, bei dem nicht nur der Austausch von Erfahrungen und Wissen im Vordergrund stand, sondern auch eine gute Gelegenheit bot, Kontakte zu knüpfen und neue Perspektiven zu gewinnen. Solche Veranstaltungen stärken nicht nur unsere Netzwerke, sondern tragen auch dazu bei, den Dialog über aktuelle Themen und Herausforderungen in der Branche zu fördern.


Zweiter Tag: Weitere Kundenschulung und maßgeschneiderte Lösungen

Der zweite Tag startete mit einem weiteren Kundentermin, bei dem wir vor Ort erneut eine maßgeschneiderte Lösung für die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens erarbeiteten. Die enge Zusammenarbeit ermöglichte es uns, präzise und praxisorientierte Empfehlungen zu geben, um die Zollprozesse zu optimieren und die Compliance auf ein höheres Niveau zu bringen. Der direkte Austausch mit den Kunden vor Ort war dabei besonders wertvoll, da wir ihre Bedürfnisse genau verstehen und darauf eingehen konnten.


Fazit: Optimierung von Zollprozessen und Verbesserung der Compliance

Unsere ersten beiden Tage waren geprägt von spannenden Gesprächen und tiefgreifenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Vorgaben. Es war offensichtlich, dass die beiden Kunden von unserer Unterstützung profitierten und ihre Prozesse durch unsere Beratung gezielt weiterentwickeln konnten.

Wir sind überzeugt, dass der richtige Mix aus fachlichem Wissen, individueller Beratung und praxisnahen Schulungen entscheidend ist, um Unternehmen auf ihrem Weg zu einer effizienten und sicheren Zollabwicklung zu begleiten. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft weiterhin innovative Lösungen zu bieten und unsere Kunden in ihrer Entwicklung zu unterstützen.


Sollten Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns anzusprechen.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Snr. Consultant Training & Beratung

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News & Trends

Neuerungen zum CBAM - Registrierung als CBAM-Anmelder möglich
08.04.2025 |
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Neuerungen zum CBAM: Registrierung als CBAM-Anmelder möglich

Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell …
Neuerungen zum CBAM - Registrierung als CBAM-Anmelder möglich

Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell registrierte CBAM-Anmelder dürfen dann bestimmte CO₂-intensive Waren in die EU einführen. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig vorbereiten – denn die Beantragung der Zulassung ist komplex. Gleichzeitig bringen politische Entwicklungen wie die Omnibus-Initiative zusätzliche Dynamik ins System.


Worum geht’s beim CBAM?

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, um sogenannte Carbon Leakage-Effekte zu verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben. Betroffen sind insbesondere Einfuhren von Zement, Strom, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff sowie bestimmte Vorprodukte (z. B. Schrauben oder Rohre aus Eisen).

Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten. Ab dem 1. Januar 2026 wird es ernst: Dann müssen für die eingeführten Waren auch entsprechende Emissionszertifikate abgegeben werden – und zwar durch zugelassene CBAM-Anmelder.


Omnibus-Initiative: Hoffnung auf Schwellenwertregelung?

Ein zentrales politisches Vorhaben zur Vereinfachung ist die sogenannte Omnibus-Initiative, die aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat diskutiert wird. Sie sieht unter anderem die Einführung eines Schwellenwerts erfasster Waren von 50 Tonnen Eigenmasse pro Kalenderjahr und Anmelder vor.

Was würde das konkret bedeuten?

Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren einführen, wären vollständig von der Pflicht zur Zulassung und Berichterstattung befreit. Die EU-Kommission geht davon aus, dass rund 90 % der aktuell betroffenen Unternehmen unter diesen Schwellenwert fallen würden – während gleichzeitig weiterhin über 99 % der durch CBAM erfassten Emissionen abgedeckt wären.

Doch Achtung: Noch nicht in Kraft!

So sinnvoll die Schwellenwertregelung auch wäre – sie ist noch nicht verbindlich beschlossen. Der finale Text der Omnibus-Verordnung steht noch aus. Ob sie rechtzeitig zur Anwendung kommt oder ob sich Änderungen im Trilog ergeben, bleibt abzuwarten.

Für Unternehmen, deren Importvolumen um diesen Grenzwert schwankt oder darüberliegt, heißt das: Die Pflicht zur Zulassung kann jederzeit Realität werden. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder – seit 31. März 2025 möglich

Mit der am 28. März 2025 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 wurde der Weg frei gemacht: Unternehmen können seit dem 31. März 2025 die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen. Zuständig in Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle).

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern eingeführt werden.

Der Antragsprozess im Überblick

Der Antrag ist vollständig digital über das CBAM-Register zu stellen, das über das EU-Trader-Portal erreichbar ist. Der Zugang erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Wer bereits in der Übergangsphase registriert ist, erhält in der Regel automatisch Zugang zum neuen Modul.

Diese Angaben und Nachweise sind erforderlich:

  • Unternehmensdaten (Name, Anschrift, EORI, Haupttätigkeit)
  • Finanzunterlagen (z. B. Bilanzen, GuV der letzten drei Jahre)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ehrenwörtliche Erklärung zu Vorstrafen und Regelverstößen
  • Importprognosen für das laufende und kommende Jahr
  • Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten

Fristen:

  • Reguläre Bearbeitungszeit: bis zu 120 Tage
  • Bei Antragstellung bis zum 15. Juni 2025: maximal 180 Tage

Die Behörden können weitere Unterlagen wie Führungszeugnisse oder Sicherheiten verlangen – insbesondere bei ausländischen Antragstellern oder neuen Marktteilnehmern.


Wer ist betroffen – und wer (vielleicht) nicht?

Noch ist unklar, ob und wann die 50-Tonnen-Grenze durch die Omnibus-Verordnung in geltendes Recht überführt wird. Auch ihre genaue Ausgestaltung (z. B. ob sie kumulativ oder vielleicht doch für jedes CBAM-Erzeugnis einzeln gelten soll) bleibt abzuwarten.

Klar ist jedoch: Wer heute regelmäßig CBAM-Waren importiert – sollte sich auf die vollständige Teilnahme am System vorbereiten.


Fazit: Strategisch planen – und keine Zeit verlieren

Die Omnibus-Initiative könnte eine massive Entlastung für kleinere Importeure bringen. Doch solange sie nicht beschlossen ist, gilt das bestehende Recht. Und das sieht für CBAM-Waren ab 2026 eine Zulassungspflicht vor. Die Beantragung dieser Zulassung ist aufwendig – und angesichts der Bearbeitungsdauer von bis zu 180 Tagen sollte sie nicht aufgeschoben werden.


Fit in Sachen Zoll? Hier weiterlesen:

Zoll online - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur
18.03.2025 |
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Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein …
Zwei Personen mit Tablett beim Austausch von Informationen

So gewinnen Sie mit professionellem Zollmanagement mehr Zeit und Sicherheit für Ihr Kerngeschäft

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein starker Partner im Bereich Zollmanagement unverzichtbar. Als Unternehmen möchten Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – die Herstellung und den Vertrieb Ihrer hochwertigen Produkte und Dienstleistungen.

Doch wie gelingt das, wenn Sie sich gleichzeitig mit den Herausforderungen des internationalen Handels auseinandersetzen müssen?

Die Antwort: Mit einem erfahrenen Partner, der Ihnen den Rücken freihält.


Ihr Kerngeschäft im Fokus – Wir übernehmen den Rest

Zoll- und Handelsvorschriften sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch riskant, wenn sie nicht korrekt eingehalten werden. Genau hier setzen wir an.

Mit unserer jahrelangen Expertise und einem tiefen Verständnis der Zollbestimmungen bieten wir Ihnen umfassende, flexible und kosteneffektive Lösungen. So minimieren Sie Risiken und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz.


Unsere Dienstleistungen im Überblick

1. Umfassende Zollabwicklung

Wir übernehmen die komplette Import- und Exportverzollung für Sie. Selbst spezielle Genehmigungsverfahren sind bei uns in den besten Händen. Jedes Detail liegt uns am Herzen, um es bestmöglich mit Ihnen zu gestalten.

2. Beratung und Schulung

Bleiben Sie immer einen Schritt voraus: Mit gezielten Schulungen und individueller Beratung halten wir Sie über die neuesten Regelungen und Best Practices auf dem Laufenden. So sind Sie bestens gerüstet, um auf Änderungen im globalen Handel zu reagieren.

3. Risiko- und Compliance-Management

Sicherheit steht an erster Stelle. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtssicher agiert.

4. Individuelle Lösungen

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Deshalb entwickeln wir flexible und an Ihre Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen. Ihr Erfolg ist unser Maßstab.


Warum wir der richtige Partner sind?

Erfahrung und Fachwissen

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Zollfachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Innovative Technologien

Mit modernster Software und innovativen Lösungen beschleunigen wir Ihre Zollprozesse und sorgen für reibungslose Abläufe.

Transparenz und Vertrauen

Offene Kommunikation und transparente Abläufe sind bei uns Standard. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.

Kundenzufriedenheit als Priorität

Ihr Erfolg ist unser Antrieb. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.


Bereit für eine Partnerschaft, die Mehrwert schafft?

Die Herausforderungen des internationalen Handels müssen Sie nicht allein bewältigen. Lassen Sie uns Ihre Zollangelegenheiten übernehmen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Gespräch und überzeugen Sie sich selbst von unseren Dienstleistungen. Gemeinsam meistern wir die komplexen Herausforderungen des globalen Handels – effizient, sicher und zukunftsorientiert!

Ihre Ansprechpartner bei uns

Ansprechpartner

Dominik Killermann

VP Sales & Marketing

Ansprechpartner

Tim Mayer

VP Consulting & Trainings


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Dominik Killermann - Leiter Sales & Marketing

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Intrastat-Meldungen neue Meldeschwellen ab 25
28.02.2025 |
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Intrastat: Neue Meldeschwellen ab 2025

Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes …
Intrastat-Meldungen neue Meldeschwellen ab 25

Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Änderung ist es, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Meldepflichten im Rahmen von Intrastat zu reduzieren.


Anhebung der Intrastat-Meldeschwellen

Die neuen Regelungen sehen eine deutliche Erhöhung der Meldeschwellen vor:

Wareneingänge

Warenausgänge

  • Die Schwelle steigt von bisher 800.000 Euro auf nunmehr 3 Millionen Euro
  • Hier erfolgt eine Anhebung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro.

Diese Änderungen haben zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen künftig von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Intrastat-Meldungen befreit sind. Es wird geschätzt, dass ca. 42 % der bisher meldepflichtigen Unternehmen von dieser Neuregelung profitieren werden.


Wie geht es weiter?

Ein weiterer Vorteil der Gesetzesänderung ist die Möglichkeit, die Meldeschwellen künftig flexibel per Verordnung anzupassen. Dies wird durch einen verbesserten Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden ermöglicht und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen weiter zu reduzieren.


Einheitliche Meldetermine

Neben der Anhebung der Meldeschwellen werden auch die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 müssen alle Transaktionsmeldungen einheitlich bis zum siebten Arbeitstag übermittelt werden. Für Bestandsmeldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gilt der zehnte Geschäftstag als Meldeschluss.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreiten, sind ab sofort von der Intrastat-Meldepflicht befreit. Sollten Ihre innergemeinschaftlichen Wareneingänge oder -ausgänge jedoch die genannten Beträge übersteigen, bleibt die Meldepflicht bestehen.



Für weitere Informationen und detaillierte Anleitungen steht der aktualisierte Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 zur Verfügung. Dieser bietet umfassende Hilfestellungen und kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.

Download Leitfaden


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
27.02.2025 |
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Neuer Reformvorschlag: Änderungen im CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus …
Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht. Die geplante Verordnung zur Änderung der bestehenden CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 soll das System effizienter gestalten und gleichzeitig seine Wirksamkeit verbessern. Unternehmen und betroffene Behörden könnten von einem Abbau administrativer Hürden profitieren, während das übergeordnete Ziel - der Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage - gewahrt bleibt.


Wichtige Reformpunkte im Überblick

Erweiterung und Präzisierung der Produktkategorien

  • Der Entwurf definiert die betroffenen Produkte genauer und stellt sicher, dass emissionsintensive Produkte weiterhin reguliert werden. Gleichzeitig könnten bestimmte Produkte mit geringeren CO₂-Emissionen aus der Regulierung herausgenommen werden, um sich auf die wesentlichen Sektoren zu konzentrieren. Stahlprodukte mit komplexeren Legierungen, die bisher nicht erfasst wurden, könnten neu in die CBAM-Regulierung aufgenommen werden. Ebenso könnten bestimmte energieintensive chemische Produkte, wie z.B. Ammoniakderivate, in Zukunft unter die CBAM-Pflicht fallen.
    Aluminiumprodukte mit hohem Recyclinganteil könnten differenziert behandelt werden, um zwischen emissionsarmen und emissionsintensiven Herstellungsprozessen zu unterscheiden.
    Produkte mit einem sehr geringen CO₂-Fußabdruck, wie z.B. nicht kalzinierte kaolinische Tone oder bestimmte Nischenprodukte der Glasindustrie, könnten von der Regelung ausgenommen werden, da ihr Beitrag zu den globalen CO₂-Emissionen minimal ist.


Neues Mengenkriterium für Meldepflichten

  • Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sollen von der Berichterstattung befreit werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, während dennoch ein Großteil der importierten Emissionen reguliert bleibt.


Optimierung des Zertifikatesystems
  • Die geplante Reform sieht vor, die Verpflichtung zum Vorabkauf von Zertifikaten zu reduzieren. Statt 80 Prozent der geschätzten Emissionen müssen Unternehmen künftig nur noch 50 Prozent der zu erwartenden Zertifikate im Voraus erwerben. Zudem wird der vollständige Übergang zum Zertifikatesystem auf 2027 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.


Bessere Durchsetzung und differenzierte Sanktionen

  • In der überarbeiteten Verordnung soll zwischen vorsätzlichen Verstößen und unbeabsichtigten Meldefehlern unterschieden werden.


Vereinfachung der Berichterstattung

  • Die Datenanforderungen für CBAM-Meldungen werden harmonisiert, um eine einheitliche und effiziente Erfassung der CO₂-Emissionen zu ermöglichen. Die digitalen Plattformen werden weiterentwickelt, um die Übermittlung und Überprüfung der Berichte zu erleichtern.

Die geplanten Änderungen versprechen eine deutliche Entlastung für kleinere Importeure und ermöglichen den Zollbehörden eine gezieltere Kontrolle großer Emissionsströme.


Wie geht es weiter?

Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.


Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten geprüft werden. Sollte die Verordnung in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte sie anschließend schrittweise in Kraft treten.

Mit der Reform soll CBAM nicht nur administrativ schlanker, sondern auch effektiver werden - ein entscheidender Schritt hin zu einem fairen internationalen Handel mit klaren Umweltstandards.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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CBAM Entwicklungen und neue Änderungen
10.02.2025 |
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Bedeutende Änderungen im Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor …
CBAM Entwicklungen und neue Änderungen

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor bedeutenden Veränderungen, die sowohl für Unternehmen als auch für den globalen Klimaschutz weitreichende Auswirkungen haben könnten. Seit der Einführung des CBAM wurde oft der Vorwurf erhoben, ein bürokratisches Monster geschaffen zu haben.


EU plant weitreichende Ausnahmen – aber kommen sie wirklich?

Aktuellen Berichten zufolge plant die Europäische Kommission, mehr als 80 % der europäischen Unternehmen von der CBAM-Pflicht zu befreien. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Produktivität wieder zu steigern. EU-Steuerkommissar Wopke Hoekstra betont, dass weniger als 20% der betroffenen Unternehmen für mehr als 95% der Emissionen verantwortlich sind. Die Konzentration auf die größten Emittenten soll die Klimaziele der EU nicht gefährden. Ob diese Entlastungen tatsächlich in der angestrebten Form umgesetzt werden, ist jedoch fraglich. Politische Widerstände und internationale Handelskonflikte könnten dazu führen, dass die Regelungen am Ende weniger unternehmensfreundlich ausfallen als erhofft.


Ziel: Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen

Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.


Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?

Die geplanten Änderungen könnten bis zu 180.000 der ursprünglich 200.000 betroffenen Unternehmen von den CBAM-Verpflichtungen entlasten. Diese Anpassung soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken, sondern auch Anreize für Drittstaaten schaffen, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen. Die EU hofft, dass durch diese Reformen andere Länder ermutigt werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um globale Klimaschutzanstrengungen zu unterstützen. Doch Kritiker fragen sich, ob diese weitreichenden Erleichterungen nicht doch wieder durch neue Regularien und Nachbesserungen relativiert werden.


Kritik an den geplanten Anpassungen

Allerdings gibt es auch Kritik. Einige Handelspartner der EU, darunter die USA und Indien, sehen im CBAM eine protektionistische Maßnahme und befürchten negative Auswirkungen auf ihre Exporte. Außerdem könnten die geplanten Ausnahmen für viele Unternehmen die Wirksamkeit des Mechanismus im Kampf gegen den Klimawandel verringern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Bedenken zu weiteren Anpassungen führen und die versprochenen Erleichterungen für Unternehmen tatsächlich Bestand haben werden.


Wohin geht die Reise?

Die Zukunft des CBAM bleibt spannend. Während die EU bestrebt ist, ihre Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu sichern, wird der Erfolg des Mechanismus davon abhängen, wie effektiv er umgesetzt wird und ob er internationale Unterstützung findet. Die Frage bleibt: Werden die groß angekündigten Entlastungen tatsächlich realisiert oder bleibt am Ende nur ein Konzept, das viele Unternehmen weiterhin stark belastet? Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich auf mögliche Änderungen einstellen, um den regulatorischen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.


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