10.02.2025 | Lesezeit


Problem mit Antidumping-Zusatzcodes für Cholinchlorid

ALTALS-Teilnehmerinfo 0724-25 Zöllner bei der Arbeit

Nachdem bereits in der ATLAS-Teilnehmer-Information 0712/25 auf Probleme mit doppelten Zusatzcodes bei Lebensmittelzubereitungen der Position 2106 hingewiesen wurde, tritt nun eine ähnliche Situation bei der Einfuhr von Cholinchlorid (Position 2923) aus China auf.

Seit dem 22. Januar 2025 gelten hierfür zwei parallel laufende Antidumping-Maßnahmen:

  • Maßnahmen-Schlüssel „561“ mit Zusatzcode „89ZZ“
  • Maßnahmen-Schlüssel „564“ mit Zusatzcode „89ID“

Die EU-Kommission hat bestätigt, dass nur einer der Codes angegeben werden muss. Doch wie schon bei der Problematik der ATLAS-Teilnehmer-Info 0712/25 zeigt sich erneut, dass ATLAS technisch darauf nicht vorbereitet ist: Derzeit ist eine Abfertigung nur möglich, wenn beide Codes angegeben werden.


Übergangslösung für Unternehmen

In der Zollanmeldung sind beide Zusatzcodes anzugeben und der zutreffende Zusatzcode zusätzlich im Datenfeld „Warenbezeichnung“ aufzuführen. Dadurch werden die Zollstellen informiert und Verzögerungen bei der Einfuhr vermieden.


Update ATLAS-Teilnehmerinformation 0731/25

Der beschriebe Workaround kann aufgehoben werden. Ab sofort ist nur noch der einschlägige Antidumping-Zusatzcode anzumelden.

Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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