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Wissen & News

01.03.2024 |
Lesezeit

13. Sanktionspaket gegen Russland

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten …

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben zu einer weiteren Eskalation der Spannungen zwischen der Europäischen Union und Russland geführt. Als Reaktion auf den Angriff der russischen Streitkräfte auf die Ukraine hat die Europäische Kommission ein dreizehntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.

Das dreizehnte Sanktionspaket, umgesetzt durch die Änderungsverordnung 2024/745 vom 23.02.2024, beinhaltet verschiedene Neuerungen und Verschärfungen, die von europäischen Unternehmen beachtet werden müssen.

Dazu gehören:

  • Sanktionen gegen Unternehmen aus Drittländern außerhalb Russlands
  • Aufnahme neuer verbotener Güter in die Anhänge VII und XXIII
  • Aufnahme weiterer Personen, Organisationen und Einrichtungen in Sanktionslisten
  • Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Partnerländer, für die bestimmte Ursprungsnachweise bei der Einfuhr von Stahlerzeugnissen nicht mehr erforderlich sind

Mustertext für "Nicht-für-Russland"-Klausel

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die "No-Russia-Re-Export"-Klausel, für die die EU-Kommission nun in ihren FAQ einen Mustertext veröffentlicht hat. Darüber hinaus sollen die Klarstellungen Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr mit Russland unterstützen und ihnen hierfür klare Richtlinien an die Hand geben.


Keine Änderungen an der Belarus-Embargoverordnung

Trotz der Verabschiedung des 13. Sanktionspakets gegen Russland bleibt die Belarus-Embargo-Verordnung VO (EG) 765/2006 unverändert in Kraft. Unternehmen, die im Außenwirtschaftsverkehr mit Belarus tätig sind, müssen weiterhin die bestehenden Beschränkungen beachten.


Insgesamt verdeutlichen die neuen Sanktionen die Entschlossenheit der EU, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und Sicherheit und Stabilität in der Region zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher die aktuelle Situation aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ihre Geschäftsstrategien anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.


Sie haben Fragen zu exportkontrollrechlichen Themen und Herausforderungen?

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen, unverbindlichen Abstimmungstermin an Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

Mehr über Exportkontrolle

Sie können auch gerne einen Blick in unser Schulungsprogramm werfen. Wir haben für jeden eine passende Schulung.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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19.02.2024 |
Lesezeit

Bedeutung von Incoterms

Incoterms, die Abkürzung für International Commercial Terms, sind standardisierte …
Standardtisierte Lieferbedingungen

Was sind Incoterms?

Incoterms, die Abkürzung für International Commercial Terms, sind standardisierte Handelsbedingungen, die den Gefahrenübergang sowie die Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer bei internationalen Lieferungen festlegen. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden, indem sie klare Regeln für Transport, Lieferung, Versicherung und Haftung bei Warenlieferungen festlegen.

Für weitere Infos besuchen Sie die offizielle Seite der ICC Germany

Klarheit und Einheitlichkeit

Die Incoterms bieten eine einheitliche Sprache für den nationalen und internationalen Handel. Indem Sie mit Ihrem Vertragspartner die Lieferbedingungen klar definieren, stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten die gleichen Erwartungen haben. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Incoterms eindeutig und einheitlich in den entsprechenden Handelsdokumenten festgehalten werden.

Risikomanagement

Insbesondere bei Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports sind die Incoterms entscheidend. Sie legen fest, wann die Verantwortung für die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. So wissen beide Parteien genau, wer im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts haftet.

Kosteneffizienz

Trotz ihrer Bedeutung für den internationalen Handel zeigen Umfragen immer wieder, dass viele Menschen nicht genau verstehen, was die Incoterms regeln. Ein Grund dafür ist, dass der genaue Inhalt der Incoterms käuflich erworben werden muss.


Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Incoterms Ihren internationalen Handel verbessern können, bieten wir Ihnen Schulungen an, die Ihnen die Grundlagen vermitteln. Unsere Trainer und Berater helfen Ihnen, die verschiedenen Incoterms zu verstehen und zu lernen, wie Sie sie in Ihrem spezifischen Geschäftsumfeld anwenden können.

Hier finden Sie unser umfangreiches Schulungsangebot.

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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15.02.2024 |
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12. Sanktionspaket: Die Neuen EU-Sanktionen gegen Russland

Das aktuelle Sanktionspaket der EU gegen Russland, bereits das zwölfte seiner Art, hat …

Aktuelle EU-Sanktionen gegen Russland

Das aktuelle Sanktionspaket der EU gegen Russland, bereits das zwölfte seiner Art, hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union. Bereits im vergangen Jahr, mussten Importeure bei der Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse einen Nachweis darüber erbringen, dass keine russischen Stahl-Vorprodukte bei der Produktion im Drittland verwendet wurden. Nun trifft es in bestimmten Konstellationen auch den Ausfuhrbereich.

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen direkte Geschäftsbeziehungen mit Russland unterhält oder nicht, erfordern die jüngsten Entwicklungen dringend Aufmerksamkeit und möglicherweise Anpassungen Ihrer Geschäftspraktiken.


Die jüngsten Sanktionen im Überblick

Mit dem zwölften Sanktionspaket liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Umgehungsversuchen bestehender Maßnahmen liegt.

Das zwölfte Sanktionspaket enthält eine Reihe von Regelungen, darunter:

  • Einfuhrverbot für russische Diamanten ab 1. Januar 2024
  • Verschärfte Maßnahmen zur Durchsetzung der Ölpreisobergrenze
  • Importverbot für Flüssiggasprodukte nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten
  • Einführung einer "Nicht-für-Russland-Klausel" für Exporteure bestimmter sensibler Güter
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren
  • Weitere Ausfuhrverbote für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) und Hochtechnologiegüter
  • Meldepflicht für Finanztransfers von EU-kontrollierten Unternehmen nach Russland in Drittstaaten
  • Aufnahme weiterer natürlicher und juristischer Personen in die Sanktionslisten
  • Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter natürlichter und juristischer Personen
  • Einführung einer neuen Meldepflicht: Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 Prozent direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland ansässigen Unternehmen gehalten werden, müssen künftig bestimmte Geldtransfers melden

Details zur "Nicht-für-Russland"-Klausel

Die Nicht-für-Russland-Klausel nach Artikel 12g der Verordnung (EU) 833/2014 verpflichtet Exporteure, Empfängern in Drittländern ab dem 20. März 2024 die Wiederausfuhr bestimmter Güter und Technologien nach Russland oder zur Verwendung in Russland zu untersagen. Zu den betroffenen Gütern und Technologien gehören unter anderem Luft- und Raumfahrttechnologie, Flugturbinenkraftstoff, elektronische Komponenten sowie Feuerwaffen und Munition. Für die Bewertung sind die entsprechenden Anhänge der Embargoverordnung heranzuziehen.

Ausnahmen und Altvertragsregelungen

Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 unterzeichnet wurden und bis zum 20. Dezember 2024 oder bis zu ihrem Ablauf erfüllt werden, sind von der "Nicht-für-Russland"-Klausel ausgenommen. Darüber hinaus sind bestimmte Partnerländer von den vertraglichen Verpflichtungen ausgenommen.

Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerung

Angesichts der weiterhin dynamischen Entwicklung der Sanktionen ist es wichtig, sich über die neuesten Regelungen auf dem Laufenden zu halten. Anpassungen der Geschäftspraktiken können erforderlich sein, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Beratung durch spezialisierte Behörden kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu klären und mögliche Risiken zu minimieren. Insgesamt erfordern die aktuellen Entwicklungen eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Geschäftsstrategien, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Risiken zu vermeiden.


Sie haben Fragen zur Exportkontrolle? Schauen Sie doch mal in unserem Schulungsprogramm nach einer passenden Schulung!


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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04.01.2024 |
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Standardwerte und zuständige Behörde - CO2-Grenzausgleichszoll (CBAM)

Kurz vor Weihnachten wurden die mit Spannung erwarteten Standardwerte für die Abgabe der …

Veröffentlichung von Standardwerten und der zuständigen Behörde

Kurz vor Weihnachten wurden die mit Spannung erwarteten Standardwerte für die Abgabe der CBAM-Berichte veröffentlicht und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde für Deutschland benannt. Mit dem Näherrücken der Abgabefrist für den ersten Bericht stellen sich für viele Unternehmen jedoch noch eine Vielzahl von Fragen, die eine fristgerechte und korrekte Berichterstattung erschweren.


Offene Fragen

  • Welche Abteilung in meinem Unternehmen ist zuständig?
    Eine der grundlegenden Fragen, die Unternehmen klären müssen, ist die nach den Zuständigkeiten. Klare Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens gewährleisten eine strukturierte und effiziente Bearbeitung der CBAM-Meldungen.
  • Sind meine Zolltarifnummern korrekt?
    Die Richtigkeit der Zolltarifnummern ist von entscheidender Bedeutung, um eine korrekte Zuordnung der Produkte zu ermöglichen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Zolltarifnummern korrekt ermittelt wurden, um den CBAM-Anforderungen zu entsprechen.
  • Wann und wie kann ich für das Übergangsregister freigeschaltet werden?
    Die rechtzeitige Freischaltung für das Übergangsregister ist von entscheidender Bedeutung. Mittlerweile ist die Anmeldung möglich, sodass einer Berichtsabgabe Ende Januar nichts weiter im Wege steht.
  • Bekomme ich die tatsächlichen Emissionen meiner Lieferanten gemeldet?
    Die Zusammenarbeit mit Händlern wird immer wichtiger. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen von ihren Händlern erhalten, um die CBAM-Anforderungen zu erfüllen. Neben den zu berichtenden Emissionen sind auch die Standorte der Produktionsanlagen von Bedeutung.
  • Bekomme ich alle weiteren notwendigen Informationen von den Lieferanten (insb. Händlern)?
    Die Zusammenarbeit mit Händlern wird immer wichtiger. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen von ihren Händlern erhalten, um die CBAM-Anforderungen zu erfüllen. Neben den zu berichtenden Emissionen sind auch die Standorte der Produktionsanlagen von Bedeutung.
  • Was passiert nach den ersten drei Berichten, wenn nicht mehr nur Standardwerte gemeldet werden dürfen?
    Die langfristige Strategie nach den ersten drei Berichten bedarf einer genauen Planung. Die Unternehmen müssen sich auf die zukünftigen Anforderungen vorbereiten, da nicht mehr nur Standardwerte berichtet werden dürfen.
  • Muss ich in Zukunft meine Lieferketten anpassen?
    Langfristig kann eine Anpassung der Lieferketten notwendig werden. Unternehmen sollten frühzeitig evaluieren, ob ihre Lieferketten den zukünftigen CBAM-Anforderungen entsprechen.

Aktuelles

Zum 16.01.2024 veröffentliche die DEHSt wichtige Informationen zur Berichtsabgabe der ersten beiden zu meldenden Quartale:

DEHSt - Homepage - Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder verfügbar

Durch die verzögerte Bereitstellung der Möglichkeiten zur Berichtsabgabe führt in Deutschland zunächst nicht zur Verhängung von Sanktionen. Zudem können die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume bis zum 31.07.2024 abgeändert werden.


Informationsveranstaltung

Um Unternehmen bei der Klärung dieser Fragen zu unterstützen, veranstalten wir am 16.02.2024 ein Webinar. Das Webinar bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen und gemeinsam anhand der Erfahrungen aus den letzten Monaten Lösungsansätze zu erarbeiten. Wir freuen uns auf eine informative und interaktive Diskussion.


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Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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12.12.2023 |
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Zolllager – Das Komplettpaket aus einer Hand

Die Einrichtung eines Zolllagers am Kundenstandort ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige …

Von der Idee eines Kunden, über Bewilligungsbeantragung bis hin zur ersten Einlagerung!


Die Einrichtung eines Zolllagers am Kundenstandort ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung, eine detaillierte Prozessanalyse und gründliche Mitarbeiterschulung erfordert.

Bevor die ersten Schritte in Richtung eines Zolllagers unternommen werden konnten, war eine gründliche Prozessanalyse unerlässlich. Vor Ort wurde in enger Abstimmung mit dem Kunden eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt, um die Bedürfnisse und die logistischen Hausforderungen zu verstehen und diese rechtskonform abbilden zu können. Diese Phase legte den Grundstein für den erfolgreichen Verlauf des Projekts.

Nach der Prozessanalyse folgte eine intensive Schulungsphase für die Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Kunden. Dessen Team wurde nicht nur in den spezifischen Zollvorschriften geschult, sondern erhielt auch Einblicke in die Abläufe eines Zolllagers und bekam aufgezeigt, wie sie effizient den rechtlichen Anforderungen entsprechend arbeiten können. Die Schulung war entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besaßen.


Die Beantragung der Zollbewilligungen war einer der komplexesten Schritte.


In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und Abstimmung mit dem zuständigen Hauptzollamt wurden im Rahmen eines Workshops alle relevanten Information gesammelt, um sicherzustellen, dass die Anträge sämtliche erforderlichen Angaben enthielten. Dies beinhaltete eine detaillierte Beschreibung der Lagerinfrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Aufzeichnungssysteme und vieles mehr. Der Dialog mit den Behörden war entscheidend, um potenzielle Verzögerungen zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Beantragung und Vorbereitung der physischen Lagerfläche erhielt unser Kunde die ersehnten Bewilligungen (Zolllager, Verwahrungslager, zugelassener Empfänger und die zugehörigen Bewilligungen der Gesamtsicherheiten). Dieser Meilenstein war das Ergebnis sorgfältiger Planung sowie engagierter und effektiver Zusammenarbeit.

Die Erteilung der Bewilligung markierte den offiziellen Beginn eines neuen Kapitels in der Geschichte unseres Kunden.


Im Rahmen dieses Projektes konnten wir als Dienstleister unser breitgefächertes Know-How zur Verfügung stellen.

Falls wir Ihr Interesse zum eigenen Zolllager oder zur Beantragung von Bewilligungen geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne und schauen bei unserem Fachbeitrag vorbei: Zolllager


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Autor:in: Christian Weiß - Leiter Zolllager / Zoll-Sonderverfahren

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29.11.2023 |
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Digitaler Export „leicht gemacht“

Bereits im Oktober trafen wir in Düsseldorf auf eine großartige Truppe von Alibaba.com die dem …

Bereits im Oktober trafen wir in Düsseldorf auf eine großartige Truppe von Alibaba.com die dem deutschen Mittelstand die Tore für einen globalen Handel im Bereich B2B öffnen.

Bereits seit längerem sprechen wir gemeinsam über die Herausforderungen im globalen Handel und insbesondere wie wir als Zolldienstleister gezielt die Versender in Deutschland unterstützen können.

Wir sind gespannt auf die Gespräche in 2024 und eine eventuell gemeinsame Roadmap!

Sollten Sie Interesse haben hier näheres zu erfahren, sprechen Sie uns gerne an:

So können Sie uns erreichen (swzoll.de)


Wollen auch Sie am internationalen Handel teilnehmen?


Lassen Sie uns gerne über die Nutzung von Zollvereinfachungen wie dem IMPOST-Verfahren bei der Einfuhr von eCommerce Sendungen sprechen oder gerne über die Anmeldung Ihrer Sendungsdaten für die Ausfuhr in Verbindung mit weiteren Vereinfachungen!


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Auto:in: Dominik Killermann - VP Vertrieb & Marketing

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16.11.2023 |
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Erfolgreiche Zoll-Grundlagen - Intensivschulung

Stolz und glücklich beenden wir unsere erste zentrale Schulungsveranstaltung - ein voller Erfolg!

Erfolgreiche Offline-Schulung in Frankfurt

Zweitägige Grundlagenschulung ein voller Erfolg!

Stolz und glücklich beenden wir unsere erste zentrale Schulungsveranstaltung - ein voller Erfolg!

Einführung von 10 Teilnehmern in Zollthemen

Mit Begeisterung konnten wir insgesamt 10 Teilnehmern einen detaillierten Überblick über die komplexen Zusammenhänge der einzelnen Zollthemen geben. Es war uns eine Freude, unser Wissen zu teilen und gemeinsam die einzelnen Aspekte der Zollabwicklung zu beleuchten. Nicht nur für den Zollbeauftragten im Unternehmen sind die angesprochenen Themen von Bedeutung, täglich werden Mitarbeiter aus Einkauf, Vertrieb und Kundenservice unterschiedlichste Fragen gestellt:

  • Wie organisiert man am besten Zoll- und Außenwirtschaftsthemen im Unternehmen?
  • Unser Kunde besteht auf bestimmte Lieferbedingunen? Was ist das überhaupt?
  • Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware und wie viele Stellen muss sie überhaupt haben?
  • Wieso benötigt mein Spediteur bestimmte Informationen?
  • Wir wollen in Deutschland produzieren. Gibt es zollrechtliche Vorteile?
  • Gibt es Tricks und Kniffe um im internationalen Warenverkehr Geld zu sparen?

Besonders erfreulich ist, dass wir mit dieser Veranstaltung drei unserer Auszubildenden auf der Zielgeraden ihrer Ausbildung unterstützen konnten. An dieser Stelle wünschen wir ihnen weiterhin viel Erfolg auf ihrem Weg - wir sind sicher, dass sie Großes leisten werden!

Durchweg positive Rückmeldungen

Unser Engagement für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und eine praxisnahe Wissensvermittlung spiegelt sich in den positiven Rückmeldungen der Teilnehmer wider. Die interaktiven Sessions, der Erfahrungsaustausch und die Praxisbeispiele haben dazu beigetragen, dass das Training nicht nur lehrreich, sondern auch unterhaltsam und inspirierend war.


Interaktive Zollschulungen. Kurz, prägnant, wertvoll.

Wir laden alle, die an einer unserer Schulungen interessiert sind, herzlich ein. Kommen Sie vorbei und erleben Sie selbst, wie lebendig und praxisorientiert Wissensvermittlung sein kann.


Neue Termine 2024

Wir sind bereits fleißig dabei, die neuen Termine für das erste Halbjahr 2024 vorzubereiten. In den nächsten Tagen werden diese in unserem Buchungstool veröffentlicht. Freuen Sie sich auf spannende Trainingseinheiten, aktuelle Informationen und praktische Tipps von Experten.

Unser Buchungstool

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, die zu dieser gelungenen Veranstaltung beigetragen haben und freuen uns auf weitere lehrreiche Momente in unseren zukünftigen Schulungen.


SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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25.10.2023 |
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AES 3.0 und neue Vollmachten

Als Zolldienstleister arbeiten wir in der Regel als direkter Vertreter unserer Kunden. Dies …

Neue Vorlagen für die Zollabwicklung

Zollabwicklung: Neue Vollmacht und Auftragsformulare

Kombinierte Vollmacht für Ein- und Ausfuhr

Als Zolldienstleister arbeiten wir in der Regel als direkter Vertreter unserer Kunden. Dies erfordert zwingend eine vorliegende Zollvollmacht, damit wir überhaupt im Namen des Kunden Zollanmeldungen abgeben dürfen. Diese Vollmachten wurden in der Vergangenheit mit Auftragsinformationen kombiniert, zukünftig werden diese getrennt voneinander bearbeitet. Darüber hinaus gibt es von nun an lediglich ein Dokument für Ein- und / oder Ausfuhr.

Auftragsfomular für Einfuhr und Ausfuhr

Neben den Vollmachten ist es wichtig, dass uns alle relevanten Informationen zur Ein- oder Ausfuhr bekannt gegeben werden. Hierfür können von nun an die separaten Auftragsvorlagen verwendet werden. Darüber hinaus ist es aber auch in Ordnung, wenn kundeneigene Formulare genutzt werden oder alle Informationen auf den Lieferpapieren enthalten sind.

Ausfüllhilfe und Begriffserklärungen

Um die vorgegebenen Felder unserer Auftragsformulare korrekt ausfüllen zu können, haben wir hierzu eine Ausfüllhilfe entwickelt.

Geschäftliche und rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich im Laufe der Zeit. Um immer mit den aktuellsten Informationen arbeiten zu können, sollte eine Vollmacht nicht älter als 3 Jahre alt sein und ist danach neu auszustellen.


Neuerungen in AES 3.0

  • Beförderer

    Bitte informieren Sie sich vorab, welchen Spediteur bzw. welches Frachtunternehmen Sie mit dem Transport Ihrer Waren beauftragen und erfragen Sie die notwendige EORI-Nummern. Sollten Sie uns auf keinem Ihrer Dokumente Informationen zum Beförderer zukommen lassen, bleibt in der Ausfuhranmeldung dieses Feld leer, sodass der Anmelder als Beförderer gilt.

  • Kennzeichen von abholendem und grenzüberschreitendem Verkehrsmittel

    Sollten Sie uns während der Beauftragung Informationen zu den anzumeldenden Kennzeichen zukommen lassen, werden wir dies entsprechend berücksichtigen. Liegen uns diese Informationen nicht vor, werden wir lediglich die Beförderungsart erfassen.

  • Ursprungsland der Waren

    In Ausfuhren musste bislang nur zwischen Waren deutschen Ursprungs (inkl. Ursprungsbundesland) und Waren mit Ursprung im Drittland unterschieden werden.

    Von nun an ist bei Angabe eines deutschen Warenursprungs weiterhin die Ursprungsregion anzugeben. Bei Angabe einer ausländischen Ursprungsregion („99“) ist von nun an auch der ISO-Alpha-2-Code des Ursprungslandes (z.B. „CN“) anzugeben.


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Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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04.10.2023 |
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CO2-Grenzausgleichszoll (CBAM) - Weichenstellung für nachhaltigen Handel

Die globale Klimakrise erfordert entschlossenes Handeln, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu …

Umweltschutzmaßnahmen der EU: CO2-Grenzausgleichszoll

Die globale Klimakrise erfordert entschlossenes Handeln, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Erderwärmung einzudämmen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt unternommen, um die CO2-Emissionen im Handel zu reduzieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu schützen. Der CO2-Grenzausgleichszoll, auch bekannt als CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), ist ein Instrument, das in diese Richtung zielt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über CBAM und welche Schritte Unternehmen jetzt einplanen sollten, um sich darauf vorzubereiten.


Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

CBAM ist ein Mechanismus, der darauf abzielt, den CO2-Fußabdruck von in die EU importierten Gütern zu berücksichtigen und so einen Anreiz zu schaffen, Treibhausgasemissionen weltweit zu reduzieren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen in der EU einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen außerhalb der EU haben, die möglicherweise weniger strenge Umweltauflagen einhalten müssen.

Zur Anwendung des CO2-Grenzausgleichs werden bestimmte Waren anhand ihrer Zolltarifnummer identifiziert. Besonders betroffen sind Waren der HS-Positionen für Eisen und Stahl sowie Aluminium. Diese Waren unterliegen den CBAM-Regelungen, sodass Unternehmen, die diese Waren importieren, in einem ersten Schritt den CO2-Fußabdruck dieser Produkte deklarieren und ab 2026 Abgaben für bei der Produktion entstandene Emissionen zu entrichten haben.

Emissionsstarke Warengruppen:

Siehe Anhang I der Verordnung 2023/956


Start der Übergangsphase am 01. Oktober 2023

Die Übergangsphase für CBAM hat bereits am 1. Oktober 2023 begonnen. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt handeln müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden. In dieser Phase sind Dokumentations- und Berichtspflichten vorgesehen, die unbedingt erfüllt werden müssen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Leider haben noch nicht alle Importeure die eigene Betroffenheit erkannt und sich intern entsprechend aufgestellt.


Unsicherheiten und Verantwortlichkeiten

Trotz des Startschusses für CBAM gibt es noch viele Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung. Unternehmen fragen sich, in welcher Abteilung dieses komplexe Thema am besten behandelt werden sollte. Soll eine eigene CBAM-Stelle eingerichtet werden? Soll die Verantwortung beim Einkauf oder bei der Zollabteilung liegen? Eine klare Rollenverteilung und Kommunikation innerhalb des Unternehmens ist hier von entscheidender Bedeutung.

Während viele Länder bereits nationale Stellen zur Umsetzung von CBAM eingerichtet haben, steht diese Entscheidung in Deutschland noch aus.


ToDos für Unternehmen

Um sich auf CBAM vorzubereiten, sollten Unternehmen die folgenden Schritte prüfen und gegebenenfalls umsetzen:

  • Produktportfolio überprüfen
    Insbesondere sollte die Tarifierung der importierten Güter überprüft werden, um sicherzustellen, ob diese überhaupt den CBAM-Regelungen unterliegen.
  • Verantwortlichkeiten festlegen
    Klar definieren, welche Abteilung für CBAM verantwortlich ist und wie die Kommunikation innerhalb des Unternehmens erfolgen soll.
  • Kommunikation mit Lieferanten
    Die EU-Kommission hat ein Template zur Kommunikation mit Lieferanten veröffentlicht, die nützlich sein kann, um die erforderlichen Informationen für spätere CBAM-Berichte zu erhalten.
  • Vertragsanpassungen
    Gegebenenfalls sollten Verträge mit Lieferanten angepasst werden, um den CBAM-Anforderungen Rechnung zu tragen.
  • Vorbereitung der CBAM-Berichte
    Die EU-Kommission hat bereits einen Leitfaden für Importeure veröffentlicht, der bei der Erstellung von CBAM-Berichten hilfreich sein kann.
  • Ausblick auf die Lieferkette
    Unternehmen sollten die Auswirkungen von CBAM auf ihre Lieferkette in den kommenden Jahren berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

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27.09.2023 |
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Zolllager: Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen

In einer Zeit, die von steigender Inflation, Lieferkettenproblemen und Unsicherheiten in der …

Innovative Lösungen: Zolllagerverfahren entlastet Unternehmen in Zeiten der Inflation

In einer Zeit, die von steigender Inflation, Lieferkettenproblemen und Unsicherheiten in der Außenwirtschaft geprägt ist, suchen viele Unternehmen nach Möglichkeiten, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und Kosten zu senken. Eine effektive Lösung bietet sich in Form des Zolllagerverfahrens, das nicht nur finanzielle Entlastung verspricht, sondern auch den reibungslosen Handel in Drittländern ermöglicht.

 

Ein Beispiel illustriert die Vorteile dieses innovativen Ansatzes: Ein langjähriger Kunde, der Waren aus dem Südasiatischen Raum bezieht und diese in Drittländer, insbesondere in die Schweiz und nach Großbritannien, weiterverkauft. Diese Produkte fallen in die Kategorie Premium-Lebensmittel und unterliegen einem Drittlands-Zollsatz von 9,6 %. Dies führte zu erheblichen Zollabgaben in der EU, die im niedrigen sechsstelligen Bereich lagen.

 

Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen, entschied sich der Kunde, seinen Ansatz zu überdenken. Statt die Ware in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu überführen, wurde sie in das Zolllagerverfahren überführt. Dieser strategische Schritt ermöglichte es, Einfuhrabgaben während des Lagerprozesses zu vermeiden. Da die Ware letztendlich in Drittländern verkauft wird, kann das Lagerverfahren mit der Wiederausfuhr abgeschlossen werden, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen.

Vermeidung von Einfuhrabgaben: Überführung ins Zolllagerverfahren von Waren für Drittländer

 

In Zusammenarbeit mit der Schenker Deutschland AG bieten wir diese Lösung an mittlerweile 30 Standorten an und unterstützen bereits über 100 Kunden dabei, ihre Waren im Zolllagerverfahren zu lagern, ohne sie zu verzollen. Viele dieser Unternehmen nutzen dabei die Transitfunktion, die einen nahtlosen Handel mit Drittländern ermöglicht und gleichzeitig die finanzielle Belastung durch Zollabgaben minimiert.

 

Die aktuelle wirtschaftliche Lage erfordert innovative Ansätze, um Unternehmen zu helfen, Kosten zu senken und effizienter zu agieren. Das Zolllagerverfahren erweist sich dabei als eine äußerst attraktive Option, um den Herausforderungen der heutigen Zeit erfolgreich zu begegnen.


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Autor:in: Christian Weiß - Leiter Zolllager / Zoll-Sonderverfahren

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04.08.2023 |
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Einblicke in den Bereich Zoll-Beratung

Wir freuen uns, Ihnen heute einen exklusiven Einblick in unseren neuen Bereich Training & …

5 Fragen an Tim Mayer, VP Training & Consulting

Wir freuen uns, Ihnen heute einen exklusiven Einblick in unseren neuen Bereich Training & Consulting bei der SW Zoll-Beratung GmbH zu geben. Hierzu haben wir ein aufschlussreiches Interview mit Tim Mayer, unserem VP Training & Consulting, geführt, der uns hilft, die Vision und die Besonderheiten dieses spannenden Unternehmensbereichs näher zu beleuchten.


Redaktion:
Guten Tag, Tim! Vielen Dank, dass Du dir die Zeit für dieses Interview genommen hast. Kannst du dich zunächst unseren Lesern einmal vorstellen?

Tim:
Guten Tag und vielen Dank für die Möglichkeit, mich und unseren neuen Bereich vorstellen zu dürfen. Als gelernter Elektroniker wurde ich wie die meisten Personen, die heute in Zollbereichen tätig sind, erstmalig nur zufällig mit Zollthemen konfrontiert. Während meines Elektrotechnik-Studiums durfte ich mich als Werkstudent in der Zollabteilung eines Maschinenbauunternehmens mit der Tarifierung von ca. 10.000 Materialien beschäftigen. Neben diesen Aufgaben durfte ich noch in weiteren Projekten unterstützen, sodass gegen Ende des Studiums die Frage im Raum stand, ob ich mir nicht weiter vorstellen könnte, mich weiter mit Zollthemen zu beschäftigen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das eine gute Entscheidung war, da ich aufgrund meines technischen Know Hows sehr gut für exportkontrollrechtliche Überprüfungen geeignet bin. Nach dieser Zeit durfte ich dann die Verantwortlichkeit für einen Zulieferer in der Automobilindustrie übernehmen und mich um die Zollbelange aller europäischen Standorte kümmern. Der Kontakt zu Schenker Deutschland und somit auch zur SW Zoll-Beratung waren für mich der ideale Weg um mich noch intensiver mit allen Belangen von unterschiedlichsten Unternehmen zu widmen. Diese täglich wechselnde Aufgabenstellung vom Kleinunternehmen bis zum Konzern über alle Brachen, Abgangs- und Empfangsländer hinweg, macht die Aufgabe unheimlich spannend.
Da es mir schon immer Spaß machte interne Schulungen zu den diversen Zollthemen zu planen, organisieren und durchzuführen, freut es mich umso mehr nun diesen Bereich bei der SW Zoll-Beratung führen zu können.

Redaktion:
Kannst du einmal erläutern, was den Bereich Training & Consulting auszeichnet?

Tim:
Der Bereich Training & Consulting ist eine spannende Erweiterung unseres bisherigen Dienstleistungsportfolios. Wir haben erkannt, dass der Bedarf an hochwertigen Trainingslösungen und fundierter Beratung bei unseren Kunden stetig wächst. Die Anforderungen in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen wird immerhin nicht geringer. Mit unserem Angebot möchten wir genau diesem Bedarf gerecht werden und unsere Kunden dabei unterstützen, ihre Herausforderungen zu meistern und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Dabei geht es uns nicht nur darum Fachwissen zu vermitteln, sondern auch darum Unternehmen in der Organisation solcher Themen individuell zu unterstützen.

Redaktion:
Das klingt vielversprechend! Was hebt Euch als Dienstleister von anderen ab?

Tim:
Unser Alleinstellungsmerkmal liegt in der Verbindung von Fachkompetenz und individuell zugeschnittenen Lösungen. Zwar bieten wir auch Schulungen „von der Stange“ an, wollen unser Augenmerk allerdings auf individuell auf den Kunden zugeschnittene Beratungen und Schulungen legen.  Hierfür planen wir die Erweiterung unseres Teams mit hochqualifizierten Experten, die bereits selbst unterschiedlichste Aufgaben in Organisation und Abwicklung von Zollprozessen bewältigt haben und somit praxiserprobte Lösungen anbieten können. Diese Expertise ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Trainings- und Beratungsansätze zu entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele unserer Kunden abgestimmt sind. Wir setzen nicht nur auf Standardlösungen, sondern arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um ihre spezifischen Herausforderungen zu verstehen und darauf aufbauend die optimalen Lösungen zu entwickeln.
Die meisten unserer Dienstleistungen wollen wir aus eigener Hand anbieten, sodass wir immer auch die Qualität unserer Veranstaltungen im Blick haben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass wir vollständig auf den Einsatz externer Experten verzichten.

Redaktion:
Das klingt nach einer äußerst kundenorientierten Herangehensweise. Welche neuen Produkte und Entwicklungen können wir von Ihrem Bereich Training & Consulting in Zukunft erwarten?

Tim:
Bereits in der Vergangenheit haben wir bereits eine Analyse der relevanten Zollprozesse bei unseren Kunden durchgeführt. Hierbei schließen wir uns ca. einen Tag lang gemeinsam mit den einzelnen Abteilungen des Kunden ein und analysieren, wie die Zollthemen bearbeitet werden. Dabei legen wir Wert auf eine sinnvolle Organisation, aber auch auf eine rechtmäßige Durchführung der Prozesse. Ebenso prüfen wir, ob die Anforderungen an vorhandene zollrechtliche Bewilligungen eingehalten werden oder ob es für unseren Kunden ggf. die Beantragung weiterer Bewilligungen sinnvoll ist. Während dieses Tages besprechen wir bereits Punkte bei denen der Kunde Quick-Fixes einfahren kann. Im Nachgang erhält er dann eine ausführliche, schriftliche Analyse seiner Prozesse sowie Handlungsempfehlungen für seine weitere Vorgehensweise. Dieses Angebot möchten wir nun weiter ausbauen.

Redaktion:
Das hört sich äußerst vielversprechend an! Wir sind gespannt auf die zukünftigen Entwicklungen. Gibt es abschließend noch etwas, das Sie unseren Lesern mitteilen möchten?

Tim:
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Bereich Training & Consulting für uns nicht nur ein neues Geschäftsfeld ist, sondern vor allem ein Weg für unsere Kunden hin zu einer rechtmäßigen Abwicklung der leider zu oft stiefmütterlich behandelten Zollprozesse. Wir möchten einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Kunden schaffen und sie langfristig auf ihrem Weg zum Erfolg begleiten. Unsere Mission ist es, exzellente Dienstleistungen zu bieten und dabei die Bedürfnisse unserer Kunden immer in den Mittelpunkt zu stellen.

Redaktion:
Vielen Dank, Tim, für diese inspirierenden Einblicke in den neuen Bereich Training & Consulting bei der SW Zoll-Beratung. Wir wünschen Dir und Deinem Team viel Erfolg bei Euren zukünftigen Projekten!


Abschließend möchten wir uns bei unseren Lesern für ihr Interesse bedanken. Falls Sie weitere Fragen zum Bereich Training & Consulting haben oder mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Philipp Riesner, Project Management Office

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03.07.2023 |
Lesezeit

SW-Talents go DB Schenker / FFM

Unser internes „Talent Program“ hatte Ende Juni 2023 die Gelegenheit, die DB Schenker Zentrale in …

Unser internes „Talent Program“ hatte Ende Juni 2023 die Gelegenheit, die DB Schenker Zentrale in Frankfurt zu besuchen. Unser erster Termin im Atricom war der Abschluss eines Projekts mit einem „Lessons Learned“. Anschließend nutzten wir die Gelegenheit, bekannte DB Schenker Kollegen aus den Bereichen der Zentrale Customs und der Zentrale Business Services zu treffen und uns persönlich kennenzulernen. Für uns war es sehr interessant, einen Einblick in den Arbeitsalltag der Schenker Kollegen zu gewinnen. Bei einem gemeinsamen Abendessen wurden gemeinsame Themen noch vertieft.


Am nächsten Morgen ging es zu DB Schenker Jet Cargo am Frankfurter Flughafen, wo uns nach einer kurzen Power-Point-Präsentation eine exklusive Lagerführung erwartete. Wir sind immer noch fasziniert, wie reibungslos die Abläufe hinter den Kulissen funktionieren und wie viel Planung dahinter steckt, damit der Flugverkehr einwandfrei stattfinden kann.
Welcome to DB Schenker Cargo City South Frankfurt Airport - YouTube

Zum Abschluss wurden wir zu einem gemeinsamen Mittagessen mit den Kollegen der Luftfracht in die Kantine eingeladen. Das Bild unten zeigt die gesättigte Gruppe auf der Terrasse von DB Schenker Jet Cargo vor den Rollbahnen.

Vielen Dank an die Kollegen von DB Schenker für den netten Empfang. Wir konnten an beiden Tagen viel über die internen Abläufe lernen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

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Autorin: Kerstin Hierstetter, Customs Operations

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