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Wissen & News

Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide AI
28.05.2024 |
Lesezeit

Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide.AI

Die SW Zoll-Beratung GmbH ist stolz darauf eine spannende neue Partnerschaft bekannt zu geben und …

Gemeinsam in die digitale Zukunft des Zolls

Neue Kooperationspartnerschaft mit Traide AI

Die SW Zoll-Beratung GmbH ist stolz darauf eine spannende neue Partnerschaft bekannt zu geben und ab sofort mit dem innovativen Startup Traide.AI zusammenzuarbeiten. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt in unserem Bestreben, unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung und modernste Lösungen im Bereich der Zollberatung zu bieten.

Wer ist Traide.AI?

Traide.AI ist ein junges, innovatives Start-up-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Lösungen im Bereich künstliche Intelligenz und Datenanalyse spezialisiert hat. Der Fokus liegt auf der Vereinfachung und Automatisierung komplexer Zollprozesse, um Unternehmen bei der effizienten Abwicklung ihrer Zollaufgaben zu unterstützen. Mit fortschrittlichen Technologien und benutzerfreundlichen Tools setzt Traide.AI neue Maßstäbe in der digitalen Transformation der Zollabwicklung.

Kurzer Clip: Was ist traide AI?

Schulungen und Informationsveranstaltungen

Im Rahmen unserer Partnerschaft mit Traide.AI werden wir gemeinsam Schulungs- und Informationsveranstaltungen organisieren. Diese Veranstaltungen richten sich an alle, die in der Zollabwicklung tätig sind und ihre Kenntnisse erweitern möchten oder auf der Suche nach innovativen Lösungen für ihre Zollaufgaben sind. Dank der Expertise von Traide.AI in den Bereichen künstliche Intelligenz und Datenanalyse können wir Ihnen fachlich wertvolle und praxisnahe Inhalte am Puls der Zeit bieten.


Mehrwert durch Traide.AI

Ein besonders spannender Aspekt unserer Zusammenarbeit ist die Einführung der KI-basierten Tools von Traide.AI. Diese innovativen Tools bieten unseren Kunden wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Zollaufgaben. Traide.AI nutzt künstliche Intelligenz, um komplexe Zollprozesse, insbesondere die Einreihung von Waren in den Zolltarif, zu vereinfachen, Fehler zu minimieren und die eigene Effizienz zu steigern.


Unser gemeinsames Ziel

Mit dieser Partnerschaft verfolgen wir das Ziel, unsere Kunden bestmöglich und zeitgemäß auf die Anforderungen im Zollbereich vorzubereiten. Durch die Kombination unserer langjährigen Erfahrung in der Zollberatung mit der technologischen Expertise von Traide.AI können wir Ihnen einen einzigartigen Mehrwert bieten. Wir sind überzeugt, dass unsere Kunden von den Synergien dieser Zusammenarbeit erheblich profitieren werden.


Terminierung von Schulungsterminen

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Termin, um die Tools von Traide.AI kennenzulernen.

Gemeinsam mit Traide.AI möchten wir Sie dabei unterstützen, die Herausforderungen der Zollabwicklung erfolgreich zu meistern und Ihre Prozesse auf das nächste Level zu heben.


Bleiben Sie informiert und erfahren Sie mehr über unsere bevorstehenden Veranstaltungen in unserem Schulungskatalog.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem spannenden Weg zu begleiten!

Hier gehts zu unserem Buchungstool

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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28.05.2024 |
Lesezeit

Welcome on Board Ulrike!

Woher kommst du? Schreib uns kurz ein paar Sätze zu deiner Person.  Ulrike: Ich komme aus …

WIR freuen uns sehr, dich als neues Teammitglied bei uns begrüßen zu dürfen. Um dich besser kennenzulernen und damit auch die anderen Kollegen einen Einblick in deine bunte Welt bekommen, möchte ich dich bitten, uns ein bisschen von dir zu erzählen.


Woher kommst du? Schreib uns kurz ein paar Sätze zu deiner Person. 

Ulrike: Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, an der schönen Ostseeküste gelegen. Als Nordlicht bin ich mit Küste und Wasser in höchstem Maße verbunden. Meine Welt mache ich mir bunt und versuche, auf diese Reise meine Mitmenschen mitzunehmen. Mit dem Fahrrad im Gepäck bin ich grenzenlos unterwegs. 


Beschreibe uns in kurzen Sätzen Deine Funktion und um was Du Dich täglich kümmerst? 

Ulrike: Ich bin im Team “Training & Consulting” von Tim Mayer und unterstütze dabei sowohl bei unserem Beratungs- als auch bei unserem Schulungsangebot. Dabei übernehme ich die Vor- und Nachbereitung der Schulungen, die Konzeption und Durchführung unserer Trainings. Bei unseren Beratungstätigkeiten bin ich ebenfalls aktiv und unterstütze unsere Partner:innen bei allen Fragestellungen rund um den Themenbereich Außenhandel, dabei liegt der Fokus auf zoll- und exportkontrollrechtliche Fragestellungen.


Was hat deine Leidenschaft zum Zoll entfacht? 

Ulrike: Der Zoll ist sehr komplex und in seinen Aktivitäten breit gefächert.


Wie waren die ersten Wochen an Deinem neuen Arbeitsplatz? Wie wurdest Du aufgenommen und wie verlief Deine Einarbeitung bisher? 

Ulrike: Ich wurde sehr herzlich aufgenommen, wofür ich mich auch an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken möchte. Ich durfte eine großartige Einarbeitungszeit erleben, in der mir alle Kolleg:innen mit Rat und Tat zur Seite standen und mir den Einstieg optimal ermöglicht haben. 


Gibt es bestimmte Trends oder Entwicklungen im Zollwesen, die dich besonders interessieren? 

Ulrike: Mich interessieren besonders stark die Freihandelsabkommen, die die EU mit anderen Staaten bzw. Staatenverbünden abschließt. Ein Großteil der Inhalte aus diesen Abkommen haben direkten Einfluss auf unsere Arbeit im Themengebiet Warenursprung und Präferenzen, da wir die rechtlichen Vorgaben dann direkt in den Unternehmen umsetzen müssen. 


Berufliche Weiterentwicklung?! Etwas Neues Lernen?! Na klar! Aber was genau? 

Ulrike: Für mich ist generell wichtig, auf dem aktuellen Stand im Gebiet der Zoll- und Exportkontrolle zu bleiben, das ist mein persönlicher Anspruch. Darüber hinaus bietet unsere Tätigkeit die Möglichkeit, sich auch technisch und in anderen Fachgebieten abseits des Außenhandels zu betätigen. Ich denke da im Allgemeinen an pädagogische Inhalte und technisches Knowhow, wie ich im digitalen Zeitalter meine Lerninhalte bestmöglich den Teilnehmenden zugänglich machen kann. Dabei darf es natürlich noch unterhaltsam bleiben.  


Arbeit ist nur das halbe Leben. Was machst Du gerne in Deiner Freizeit?

Ulrike: Meine Freizeit verbringe ich gern mit Freunden, wenn wir zusammen essen, das ist sehr wichtig für mich und mag ich sehr gern. Darüber hinaus fahre ich zu gern mit dem Fahrrad, habe auch mehrere davon. Am liebsten sind mir gebrauchte Fahrräder. Kollegen meinten schon zu mir, dass ein H-Kennzeichen an meine Bikes gehöre. ;) 


Wie lautet dein perfektes Wochenende einem Satz? 

Ulrike: Schlafen. Schlafen. Schlafen. 


SPORT?! Furchtbar oder doch eher ein fester Bestandteil deiner Wochenplanung? Zu welcher Aktivität würdest du uns alle einmal mitnehmen? 

Ulrike: Ich bin leidenschaftliche Fahrradfahrerin, allerdings ohne E-Mobilität. Ich kann mir eine gemeinsame Fahrradtour richtig gut vorstellen, anschließend mit Drinks & Snacks.. :) 


Welchen Spitznamen trägst du unter Freunden? 

Ulrike: Da bin ich Rike oder Uli. 


China? Hawaii? Oder doch die Bayrischen Alpen? Wenn du die freie Wahl hättest, wohin würdest du verreisen? 

Ulrike: Wenn bei den Bayerischen Alpen der Bayerische Wald inkludiert ist, dann in den Bayerischen Wald. Vor Ort mit Fahrrad ohne Gangschaltung umherzudüsen, ist einfach unerreicht wunderschön. Die Leute sind so herzlich und offen, das ist wirklich eine wahre Freude. Unglaublich.


Liebe Ulrike, vielen Dank für dieses Gespräch und deine Offenheit. Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns auf die Gemeinsame Zeit!

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autorin: Ervina Mujcic - Referentin Training & Beratung

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08.05.2024 |
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Zoll-Fokus Vertrieb: Der Schlüssel zum geschickten Verkaufserfolg

In einer globalisierten Wirtschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, über gut geschulte …

In einer globalisierten Wirtschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, über gut geschulte Vertriebsmitarbeiter zu verfügen, die nicht nur Produkte verkaufen können, sondern auch ein grundlegendes Verständnis für Zollbestimmungen und den Ursprung der Waren haben. Denn es war noch nie so einfach wie heute, Kunden aus aller Welt zu gewinnen. Im Gegenzug dazu stehen internationale Handelsvorschriften, die immer komplexer werden!

Oft werden Themen wie Incoterms vom Vertrieb abgenickt, ohne viel darüber nachzudenken. Man will schließlich den Abschluss, denn der neue Kunde bringt uns Umsatz. Doch was steckt hinter den Incoterms? Was sind internationale Handelsvorschriften? Und genau hier stehen wir so oft vor vielen Fragenzeichen, die uns vor Herausforderungen stellen. Importieren und Exportieren wir in Drittländer, müssen wir uns bereits am Anfang der Lieferkette über Ausfuhr- bzw. Einfuhrzollabwicklung, exportkontrollrechtliche Beschränkungen, anfallende Zollabgaben, aber auch über Verbote und Beschränkungen Gedanken machen. Dazukommen auch noch die verschiedenen Anforderungen unseres Geschäftspartners im Ausland.

Wir sollten uns bewusst machen, dass die Wirtschaftlichkeit unserer Lieferkette nicht nur beim Einkaufspreis liegt. Es geht weit darüber hinaus. Erkennen sie Einspar- und Optimierungspotenziale im Bereich Zoll. Diese Potenziale zu erkennen, bedeutet, viele Gelegenheiten im Rahmen der Lieferkette effektiv zu nutzen. Besonders im Vertrieb sollten wir lernen fachspezifische Begriffe einordnen können, aber auch zoll- und exportkontrollrechtlichen Risiken rund um den Warenverkauf kennen und das Unternehmen hinsichtlich bestehender Gefahren schützen. Es ist wichtig Verkaufsprozesse effizient zu gestalten und die notwendige Fachabteilung im richtigen Moment auch einzubinden.


Lassen Sie uns heute darüber sprechen, warum es sich lohnt, einen Blick in den Zollbereich zu werfen und Ihre Verkaufsstrategie auf die nächste Stufe zu heben!


1. Kundenbeziehungen rocken

Wenn Sie Ihren Kunden nicht nur großartige Produkte, sondern auch einen erstklassigen Service bieten können, sind Sie unschlagbar. Mit Wissen über Zoll- und Außenwirtschaftsthemen können Sie Ihren Kunden dabei helfen, potenzielle logistische Hürden zu überwinden und ihre Zufriedenheit zu maximieren.

2. Risiken gekonnt umschiffen

Vertriebler wissen, wie man Risiken meistert. Mit einem Verständnis für Zollbestimmungen können Sie mögliche Stolpersteine wie Zollverzögerungen oder Compliance-Verstöße frühzeitig erkennen und aus dem Weg räumen. Das bedeutet weniger Stress für Sie und mehr Erfolg für Ihre Deals!

3. Deal-Making auf dem nächsten Level

Seien wir ehrlich: Gute Geschäfte zu machen, das können Sie am besten. Mit Zoll- und Außenhandelskenntnissen können Sie Verhandlungen auf eine neue Ebene heben. Sie können klare Lieferbedingungen festlegen, Kosten genau kalkulieren und so die Basis für erfolgreiche Geschäfte legen.

4. Die Konkurrenz hinter sich lassen

Vertriebsmitarbeiter sind nicht nur gut, sie sind besser als der Rest. Unternehmen, deren Vertriebsmitarbeiter in Zollfragen fit sind, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie können sich als zuverlässige Partner positionieren, die nicht nur tolle Produkte, sondern auch professionelle logistische Unterstützung bieten.


Wollen auch Sie zu den Vertriebsprofis gehören, die mit gutem Gewissen handeln? Nichts leichter als das!

Sichern Sie sich jetzt einen der begrenzten Plätze in unserem Schulungsprogramm.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autorin: Ervina Mujcic - Referentin Training & Beratung

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12.03.2024 |
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Einblick in den Bereich Messe

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an …

In 80 Messen um die Welt

Jedes Jahr kehren Tausende Aussteller aus verschiedenen Ländern nach Deutschland zurück, um an nationalen und internationalen Leitmessen teilzunehmen. Messen bleiben für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um ihre Produkte vorzustellen und sich innerhalb ihrer Branche zu vernetzen. Seit dem Ende der Corona-Pandemie finden diese Veranstaltungen vermehrt wieder persönlich statt, wohingegen rein digitale Messen, wie sie im Jahr 2022 stattfanden, deutlich seltener geworden sind.

Im Jahr 2023 haben wir gemeinsam mit der Schenker Deutschland AG Kunden auf über 60 Messen unterstützt, und diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2024 fort. Dieses Jahr werden wir über 80 Messen mit betreuen.

Auszug aus unserem Messe-Kalender für 2024


Messegut richtig verzollen

Unser Messeteam kümmert sich jeden Monat darum, dass alle Exponate, Werbematerialien wie Standbauelemente korrekt verzollt werden und so rechtzeitig für den jeweiligen Termin in Deutschland eingeführt werden können.

Ein korrekte Zollanmeldung ist unerlässlich, da Messegüter aus Drittländern sonst beim Zoll hängen bleiben oder bei falscher Anmeldung nicht an Kunden verkauft oder verschenkt werden können.


Mach Sie sich rechtzeitig Gedanken

  • Umfang der eingeführten Messegüter: Proben, Muster, Exponate, Kataloge, Broschüren, Werbemittel, Standbauten, etc.
  • Welche der Artikel werden im Messeland verbleiben? Welche werden auf der nächsten Messe eingesetzt? Welche müssen wieder ausgeführt werden?
  • Unterliegegen meine Waren bestimmten Einfuhrverboten oder -beschränkungen (z.B. Textilien, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen)?
  • Benötige ich evtl. einen Vertreter vor Ort (Stichwort: Vollmacht)?

Vorteile erfahrener Zollagent

Mit dem Einsatz von Spezialisten vermeiden Sie Fehler und minimieren Risiken bei der Ein- und Wiederausfuhr.

  • Engagiertes Messeteam ✓
  • Mehrere deutschlandweite Standorte ✓
  • Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung ✓
  • Individuelle Betreuung ✓
  • Vertraut mit allen Abfertigungsarten ✓
Mehr zum Thema Messe

Bauen Sie auf unsere Parternschaft

Seit Jahren übernehmen wir branchenübergreifend die Zollabwicklung für Messen, die von der Messelogistik der Schenker Deutschland AG betreut werden.

Schenker Deutschland als Partner für Messelogistik

Daten Messestandort Deutschland

Wer mehr über den Messestandort erfahren möchte, kann hier Kennzahlen sehen.


Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-How in diesem Bereich.

Anfragen gerne an uns.

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Antonio Derkos, Head of Customs Fairs & Exhibitions

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06.03.2024 |
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Aktuelles zum CBAM

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen …

Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die Europäische Union einen weiteren Schritt im Kampf gegen den globalen Klimawandel unternommen. Langfristiges Ziel ist es, dass Unternehmen auch in internationalen Lieferketten gleiche Umweltstandards einhalten und zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen.


Abgabe des ersten Berichts

Ursprünglich sollten bis Ende Januar 2024 die Importe von definierten Gütern mit den höchsten CO2-Emissionen bei der Herstellung an das Transition Register der Europäischen Kommission gemeldet werden. Aufgrund größerer technischer Schwierigkeiten konnte eine Fristverlängerung um weitere 30 Tage beantragt werden. Dennoch ist es noch nicht allen Unternehmen gelungen, einen ersten Bericht für das abgelaufene vierte Quartal 2023 einzureichen.


Häufige Probleme

Noch immer kämpfen Unternehmen mit technischen und fachlichen Problemen bei der Abgabe des benötigten Berichtes.

Zu den häufigsten Schwierigkeiten gehören:

Einrichten eines Zugangs im Bürger- und Geschäftskundenportal mittels ELSTER-Zertifikat

Gerade in größeren Unternehmen ist nicht immer klar, wer für die Organisation des eigenen Geschäftskundenkontos sowie der Verwaltung der einzelnen Benutzerrechte im Bürger- und Geschäftskundenportal zuständig ist. Auch das Hinzufügen weiterer Mitarbeitenden zum eigenen Geschäftskundenkonto gestaltet sich weiterhin schwierig. Unterstützung bei der Einrichtung der Zugänge erhalten Unternehmen auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals.

Umgang mit unklaren Fehlermeldung im CBAM Transitional Registry

Immer wieder erhalten Unternehmen im Transitional Registry Fehlermeldungen, die die Abgabe des erstellten Berichts verhindern. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Liste bekannter Fehler sowie IT-Anpassungen auf der Seite der EU-Kommission veröffentlicht. Darüber hinaus steht eine Liste der angezeigten Fehlermeldungen und Erklärungen dazu zur Verfügung.

Einfache Berichtserstellung mittels Excel-Uploadfunktion

Zwar steht bereits eine Uploadfunktion zur Verfügung, allerdings ist diese bislang für viele Unternehmen nicht hilfreich. Bisher gelingt es kaum einem Unternehmen ohne den Einsatz externer Dienstleister die notwendige Uploaddatei mit vorgegebener Struktur zu erstellen. Die auf den offiziellen Seiten der EU-Kommission veröffentlichten Hinweise und Hilfsmittel scheinen hierfür bislang nicht geeignet.


Relevante Informationen

Standardwerte im Excel-Format

Mittlerweile stehen die Standardwerte der zu meldenden Emissionen immerhin auch als Excel-Datei zur Verfügung. Dies erlaubt es Unternehmen alle für den Bericht notwendigen Informationen einfach in einer Tabelle zu erfassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In den FAQ werden die häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet. Auch hier empfiehlt es sich, einmal einen Blick in die behandelten Fragen zu stellen, ob eine eigene Problematik dort bereits behandelt wurde.


Informationsveranstaltungen der SW Zoll-Beratung GmbH

Auch im Vorfeld zur Abgabefrist des Berichts für das erste Quartal 2024 veranstalten wir wieder zwei Informationsveranstaltungen, um über unsere Erfahrungen im Umgang mit CBAM und dem Transitional Registry zu berichten. Dabei freuen wir uns auch, wenn alle Teilnehmer von den Erfahrungen anderer Wirtschaftsbeteiligter profitieren können.

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie im unserem Schulungsportal.

Hier geht's zum SW Schulungsportal

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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06.03.2024 |
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Entwaldungsfreie Lieferketten - EU-Entwaldungsverordnung

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 …

Verordnungen und Gesetze werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. So wurde am 29. Juni 2023 die EU-Holzhandelsverordnung durch die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 ersetzt, die nicht nur wie bisher die Einfuhr von Holz oder illegal geschlagenem Holz regelt, sondern auch die allgemeine Entwaldung und Waldschädigung sowie die Reduzierung von Treibhausgasen und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass in den letzten 30 Jahren weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald gerodet wurden, eine Fläche größer als die Europäische Union. Zudem ist die EU für etwa 10 % dieser Entwaldung verantwortlich.

Die Verordnung soll aber nicht nur die weltweite Entwaldung reduzieren, sondern auch die Menschenrechte und die Rechte indigener Völker fördern.


Betroffen sind alle Unternehmen, die die betroffenen Rohstoffe oder Produkte daraus in der EU in den freien Verkehr bringen. Sie müssen künftig nachweisen können, dass sie für die Herstellung ihrer Rohstoffe oder Produkte nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beziehen und verwenden.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch eine Vielzahl daraus hergestellter Erzeugnisse. Darunter fallen beispielsweise

  • Lederwaren
  • Möbel
  • Papierprodukte
  • Reifen
  • Dichtungen
  • Schokolade
  • ...

Erklärvideo vom BZL über die EU-Verordnung

In dem Erklärvideo erfahren Sie, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt wird und wer davon betroffen ist.

Erklärvideo

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom BLE.


Sind Sie für den Nachweis der entwaldungsfreien Lieferkette vorbereitet?

Sind ihre Produkte von der neuen Verordnung direkt oder indirekt betroffen?

Müssen eventuell neue Strukturen im Bereich Compliance geschaffen werden?

Überprüfen Sie schon jetzt, welche Dokumente Sie benötigen und welche Anforderungen Sie gegenüber den Behörden erfüllen müssen.


Zur Umsetzung dieser Verordnung ist auch die korrekte Einreihung Ihrer Waren in den Zolltarif notwendig. Analog zu vielen aktuellen Themen erfolgt auch hier die Identifizierung betroffener Güter über die Zolltarifnummer.

Benötigen Sie Hilfe bei der Tarifierung Ihrer Waren? Werfen Sie einen Blick auf unser Schulungsprogramm.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Marco Illichmann - Referent Training & Beratung

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06.03.2024 |
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T2L / T2LF - Nachweis des Unionswarencharakters

Im globalisierten Handel ist es von entscheidender Bedeutung, die Herkunft von Waren zweifelsfrei …

Im globalisierten Handel ist es von entscheidender Bedeutung, die Herkunft von Waren zweifelsfrei nachweisen zu können. Insbesondere im Warenverkehr mit Gebieten, die zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet in der Europäischen Union gehören - sog. Ausschlussgebiete, gibt es spezielle Regelungen, um den zollrechtlichen Status von Waren zu dokumentieren. Mit den beiden wichtigen Dokumenten T2L und T2LF wird der Unionswarencharakter einer Ware nachgewiesen.


Gebiete mit Sonderregelungen

Folgende Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet, allerdings nich zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern der Europäischen Union:

  • die französischen Überseedepartements Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin
  • die Kanarischen Inseln
  • Campione d'Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • die Ålandinseln
  • der Berg Athos in Griechenland

Nachweisdokumente T2L & T2LF

Wenn Unionswaren zwischen zwei Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden, dabei aber das Zollgebiet der Union zumindest vorübergehend verlassen, ohne dass sich ihr zollrechtlicher Status ändert, ist der Nachweis des Unionscharakters grundsätzlich erforderlich.

Die Dokumente T2L / T2LF sind daher im Warenverkehr mit Steuerausschlussgebieten erforderlich, um den Status der Waren als Unionswaren nachzuweisen und sicherzustellen, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen der EU keine zusätzlichen Zölle oder Steuern erhoben werden.

Das Versandpapier T2L wird in der Regel für die Durchfuhr von Waren im Landverkehr verwendet, während das Versandpapier T2LF für Waren bestimmt ist, die auf dem Seeweg über Häfen der Union befördert werden. Beide Dokumente müssen dem Zoll vorgelegt und mit Sichtvermerk bestätigt werden. Mit einer Bewilligung als Zugelassener Aussteller entfällt dieses Erfordernis.


PoUS - Proof of Union Status

Ab dem 1. März 2024 werden die Versandpapiere T2L und T2LF ersetzt, so dass der Unionscharakter der Waren ausschließlich über das im Unionszollkodex (UZK) vorgesehene System Proof of Union Status (PoUS) nachzuweisen ist.

Der Zugang zum PoUS-System erfolgt über das EU-Trader-Portal, das über das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal erreichbar ist.

Ausnahmen: Nachweis auf Handelspapieren

Voraussichtlich bis zum 15. August 2025 kann der Nachweis des Unionscharakters einer Ware auch weiterhin durch Vorlage der Rechnung oder des Beförderungspapiers erbracht werden. Diese müssen bestimmte Angaben wie den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Versenders oder des Beteiligten, die zuständige Zollstelle, die Anzahl und Art der Packstücke, die Warenbezeichnung, das Bruttogewicht, den Warenwert sowie die Kurzbezeichnung "T2L" oder "T2LF" enthalten. Die Rechnung oder das Beförderungspapier darf sich nur auf Unionswaren beziehen. Übersteigt der Gesamtwert der Waren 15 000 EUR, muss das Handelspapier von der zuständigen Zollstelle mit einem Sichtvermerk versehen werden.


SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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01.03.2024 |
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13. Sanktionspaket gegen Russland

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten …

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns mittlweile seit über zwei Jahren. Die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben zu einer weiteren Eskalation der Spannungen zwischen der Europäischen Union und Russland geführt. Als Reaktion auf den Angriff der russischen Streitkräfte auf die Ukraine hat die Europäische Kommission ein dreizehntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.

Das dreizehnte Sanktionspaket, umgesetzt durch die Änderungsverordnung 2024/745 vom 23.02.2024, beinhaltet verschiedene Neuerungen und Verschärfungen, die von europäischen Unternehmen beachtet werden müssen.

Dazu gehören:

  • Sanktionen gegen Unternehmen aus Drittländern außerhalb Russlands
  • Aufnahme neuer verbotener Güter in die Anhänge VII und XXIII
  • Aufnahme weiterer Personen, Organisationen und Einrichtungen in Sanktionslisten
  • Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Partnerländer, für die bestimmte Ursprungsnachweise bei der Einfuhr von Stahlerzeugnissen nicht mehr erforderlich sind

Mustertext für "Nicht-für-Russland"-Klausel

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die "No-Russia-Re-Export"-Klausel, für die die EU-Kommission nun in ihren FAQ einen Mustertext veröffentlicht hat. Darüber hinaus sollen die Klarstellungen Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr mit Russland unterstützen und ihnen hierfür klare Richtlinien an die Hand geben.


Keine Änderungen an der Belarus-Embargoverordnung

Trotz der Verabschiedung des 13. Sanktionspakets gegen Russland bleibt die Belarus-Embargo-Verordnung VO (EG) 765/2006 unverändert in Kraft. Unternehmen, die im Außenwirtschaftsverkehr mit Belarus tätig sind, müssen weiterhin die bestehenden Beschränkungen beachten.


Insgesamt verdeutlichen die neuen Sanktionen die Entschlossenheit der EU, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und Sicherheit und Stabilität in der Region zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher die aktuelle Situation aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ihre Geschäftsstrategien anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.


Sie haben Fragen zu exportkontrollrechlichen Themen und Herausforderungen?

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen, unverbindlichen Abstimmungstermin an Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

Mehr über Exportkontrolle

Sie können auch gerne einen Blick in unser Schulungsprogramm werfen. Wir haben für jeden eine passende Schulung.


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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19.02.2024 |
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Bedeutung von Incoterms

Incoterms, die Abkürzung für International Commercial Terms, sind standardisierte …
Standardtisierte Lieferbedingungen

Was sind Incoterms?

Incoterms, die Abkürzung für International Commercial Terms, sind standardisierte Handelsbedingungen, die den Gefahrenübergang sowie die Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer bei internationalen Lieferungen festlegen. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden, indem sie klare Regeln für Transport, Lieferung, Versicherung und Haftung bei Warenlieferungen festlegen.

Für weitere Infos besuchen Sie die offizielle Seite der ICC Germany

Klarheit und Einheitlichkeit

Die Incoterms bieten eine einheitliche Sprache für den nationalen und internationalen Handel. Indem Sie mit Ihrem Vertragspartner die Lieferbedingungen klar definieren, stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten die gleichen Erwartungen haben. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Incoterms eindeutig und einheitlich in den entsprechenden Handelsdokumenten festgehalten werden.

Risikomanagement

Insbesondere bei Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports sind die Incoterms entscheidend. Sie legen fest, wann die Verantwortung für die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. So wissen beide Parteien genau, wer im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts haftet.

Kosteneffizienz

Trotz ihrer Bedeutung für den internationalen Handel zeigen Umfragen immer wieder, dass viele Menschen nicht genau verstehen, was die Incoterms regeln. Ein Grund dafür ist, dass der genaue Inhalt der Incoterms käuflich erworben werden muss.


Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Incoterms Ihren internationalen Handel verbessern können, bieten wir Ihnen Schulungen an, die Ihnen die Grundlagen vermitteln. Unsere Trainer und Berater helfen Ihnen, die verschiedenen Incoterms zu verstehen und zu lernen, wie Sie sie in Ihrem spezifischen Geschäftsumfeld anwenden können.

Hier finden Sie unser umfangreiches Schulungsangebot.

SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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15.02.2024 |
Lesezeit

12. Sanktionspaket: Die Neuen EU-Sanktionen gegen Russland

Das aktuelle Sanktionspaket der EU gegen Russland, bereits das zwölfte seiner Art, hat …

Aktuelle EU-Sanktionen gegen Russland

Das aktuelle Sanktionspaket der EU gegen Russland, bereits das zwölfte seiner Art, hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union. Bereits im vergangen Jahr, mussten Importeure bei der Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse einen Nachweis darüber erbringen, dass keine russischen Stahl-Vorprodukte bei der Produktion im Drittland verwendet wurden. Nun trifft es in bestimmten Konstellationen auch den Ausfuhrbereich.

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen direkte Geschäftsbeziehungen mit Russland unterhält oder nicht, erfordern die jüngsten Entwicklungen dringend Aufmerksamkeit und möglicherweise Anpassungen Ihrer Geschäftspraktiken.


Die jüngsten Sanktionen im Überblick

Mit dem zwölften Sanktionspaket liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Umgehungsversuchen bestehender Maßnahmen liegt.

Das zwölfte Sanktionspaket enthält eine Reihe von Regelungen, darunter:

  • Einfuhrverbot für russische Diamanten ab 1. Januar 2024
  • Verschärfte Maßnahmen zur Durchsetzung der Ölpreisobergrenze
  • Importverbot für Flüssiggasprodukte nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten
  • Einführung einer "Nicht-für-Russland-Klausel" für Exporteure bestimmter sensibler Güter
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren
  • Weitere Ausfuhrverbote für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) und Hochtechnologiegüter
  • Meldepflicht für Finanztransfers von EU-kontrollierten Unternehmen nach Russland in Drittstaaten
  • Aufnahme weiterer natürlicher und juristischer Personen in die Sanktionslisten
  • Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter natürlichter und juristischer Personen
  • Einführung einer neuen Meldepflicht: Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 Prozent direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland ansässigen Unternehmen gehalten werden, müssen künftig bestimmte Geldtransfers melden

Details zur "Nicht-für-Russland"-Klausel

Die Nicht-für-Russland-Klausel nach Artikel 12g der Verordnung (EU) 833/2014 verpflichtet Exporteure, Empfängern in Drittländern ab dem 20. März 2024 die Wiederausfuhr bestimmter Güter und Technologien nach Russland oder zur Verwendung in Russland zu untersagen. Zu den betroffenen Gütern und Technologien gehören unter anderem Luft- und Raumfahrttechnologie, Flugturbinenkraftstoff, elektronische Komponenten sowie Feuerwaffen und Munition. Für die Bewertung sind die entsprechenden Anhänge der Embargoverordnung heranzuziehen.

Ausnahmen und Altvertragsregelungen

Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 unterzeichnet wurden und bis zum 20. Dezember 2024 oder bis zu ihrem Ablauf erfüllt werden, sind von der "Nicht-für-Russland"-Klausel ausgenommen. Darüber hinaus sind bestimmte Partnerländer von den vertraglichen Verpflichtungen ausgenommen.

Handlungsempfehlungen und Schlussfolgerung

Angesichts der weiterhin dynamischen Entwicklung der Sanktionen ist es wichtig, sich über die neuesten Regelungen auf dem Laufenden zu halten. Anpassungen der Geschäftspraktiken können erforderlich sein, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Beratung durch spezialisierte Behörden kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu klären und mögliche Risiken zu minimieren. Insgesamt erfordern die aktuellen Entwicklungen eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Geschäftsstrategien, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und potenzielle Risiken zu vermeiden.


Sie haben Fragen zur Exportkontrolle? Schauen Sie doch mal in unserem Schulungsprogramm nach einer passenden Schulung!


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Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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04.01.2024 |
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Standardwerte und zuständige Behörde - CO2-Grenzausgleichszoll (CBAM)

Kurz vor Weihnachten wurden die mit Spannung erwarteten Standardwerte für die Abgabe der …

Veröffentlichung von Standardwerten und der zuständigen Behörde

Kurz vor Weihnachten wurden die mit Spannung erwarteten Standardwerte für die Abgabe der CBAM-Berichte veröffentlicht und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde für Deutschland benannt. Mit dem Näherrücken der Abgabefrist für den ersten Bericht stellen sich für viele Unternehmen jedoch noch eine Vielzahl von Fragen, die eine fristgerechte und korrekte Berichterstattung erschweren.


Offene Fragen

  • Welche Abteilung in meinem Unternehmen ist zuständig?
    Eine der grundlegenden Fragen, die Unternehmen klären müssen, ist die nach den Zuständigkeiten. Klare Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens gewährleisten eine strukturierte und effiziente Bearbeitung der CBAM-Meldungen.
  • Sind meine Zolltarifnummern korrekt?
    Die Richtigkeit der Zolltarifnummern ist von entscheidender Bedeutung, um eine korrekte Zuordnung der Produkte zu ermöglichen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Zolltarifnummern korrekt ermittelt wurden, um den CBAM-Anforderungen zu entsprechen.
  • Wann und wie kann ich für das Übergangsregister freigeschaltet werden?
    Die rechtzeitige Freischaltung für das Übergangsregister ist von entscheidender Bedeutung. Mittlerweile ist die Anmeldung möglich, sodass einer Berichtsabgabe Ende Januar nichts weiter im Wege steht.
  • Bekomme ich die tatsächlichen Emissionen meiner Lieferanten gemeldet?
    Die Zusammenarbeit mit Händlern wird immer wichtiger. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen von ihren Händlern erhalten, um die CBAM-Anforderungen zu erfüllen. Neben den zu berichtenden Emissionen sind auch die Standorte der Produktionsanlagen von Bedeutung.
  • Bekomme ich alle weiteren notwendigen Informationen von den Lieferanten (insb. Händlern)?
    Die Zusammenarbeit mit Händlern wird immer wichtiger. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen von ihren Händlern erhalten, um die CBAM-Anforderungen zu erfüllen. Neben den zu berichtenden Emissionen sind auch die Standorte der Produktionsanlagen von Bedeutung.
  • Was passiert nach den ersten drei Berichten, wenn nicht mehr nur Standardwerte gemeldet werden dürfen?
    Die langfristige Strategie nach den ersten drei Berichten bedarf einer genauen Planung. Die Unternehmen müssen sich auf die zukünftigen Anforderungen vorbereiten, da nicht mehr nur Standardwerte berichtet werden dürfen.
  • Muss ich in Zukunft meine Lieferketten anpassen?
    Langfristig kann eine Anpassung der Lieferketten notwendig werden. Unternehmen sollten frühzeitig evaluieren, ob ihre Lieferketten den zukünftigen CBAM-Anforderungen entsprechen.

Aktuelles

Zum 16.01.2024 veröffentliche die DEHSt wichtige Informationen zur Berichtsabgabe der ersten beiden zu meldenden Quartale:

DEHSt - Homepage - Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder verfügbar

Durch die verzögerte Bereitstellung der Möglichkeiten zur Berichtsabgabe führt in Deutschland zunächst nicht zur Verhängung von Sanktionen. Zudem können die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume bis zum 31.07.2024 abgeändert werden.


Informationsveranstaltung

Um Unternehmen bei der Klärung dieser Fragen zu unterstützen, veranstalten wir am 16.02.2024 ein Webinar. Das Webinar bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen und gemeinsam anhand der Erfahrungen aus den letzten Monaten Lösungsansätze zu erarbeiten. Wir freuen uns auf eine informative und interaktive Diskussion.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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12.12.2023 |
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Zolllager – Das Komplettpaket aus einer Hand

Die Einrichtung eines Zolllagers am Kundenstandort ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige …

Von der Idee eines Kunden, über Bewilligungsbeantragung bis hin zur ersten Einlagerung!


Die Einrichtung eines Zolllagers am Kundenstandort ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung, eine detaillierte Prozessanalyse und gründliche Mitarbeiterschulung erfordert.

Bevor die ersten Schritte in Richtung eines Zolllagers unternommen werden konnten, war eine gründliche Prozessanalyse unerlässlich. Vor Ort wurde in enger Abstimmung mit dem Kunden eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt, um die Bedürfnisse und die logistischen Hausforderungen zu verstehen und diese rechtskonform abbilden zu können. Diese Phase legte den Grundstein für den erfolgreichen Verlauf des Projekts.

Nach der Prozessanalyse folgte eine intensive Schulungsphase für die Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Kunden. Dessen Team wurde nicht nur in den spezifischen Zollvorschriften geschult, sondern erhielt auch Einblicke in die Abläufe eines Zolllagers und bekam aufgezeigt, wie sie effizient den rechtlichen Anforderungen entsprechend arbeiten können. Die Schulung war entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besaßen.


Die Beantragung der Zollbewilligungen war einer der komplexesten Schritte.


In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und Abstimmung mit dem zuständigen Hauptzollamt wurden im Rahmen eines Workshops alle relevanten Information gesammelt, um sicherzustellen, dass die Anträge sämtliche erforderlichen Angaben enthielten. Dies beinhaltete eine detaillierte Beschreibung der Lagerinfrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Aufzeichnungssysteme und vieles mehr. Der Dialog mit den Behörden war entscheidend, um potenzielle Verzögerungen zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Beantragung und Vorbereitung der physischen Lagerfläche erhielt unser Kunde die ersehnten Bewilligungen (Zolllager, Verwahrungslager, zugelassener Empfänger und die zugehörigen Bewilligungen der Gesamtsicherheiten). Dieser Meilenstein war das Ergebnis sorgfältiger Planung sowie engagierter und effektiver Zusammenarbeit.

Die Erteilung der Bewilligung markierte den offiziellen Beginn eines neuen Kapitels in der Geschichte unseres Kunden.


Im Rahmen dieses Projektes konnten wir als Dienstleister unser breitgefächertes Know-How zur Verfügung stellen.

Falls wir Ihr Interesse zum eigenen Zolllager oder zur Beantragung von Bewilligungen geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne und schauen bei unserem Fachbeitrag vorbei: Zolllager


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor:in: Christian Weiß - Leiter Zolllager / Zoll-Sonderverfahren

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