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Wissen & News

Vereinfachungen in der Exportkontrolle: Ein Impuls der DIHK
27.11.2024 |
Lesezeit

Vereinfachungen in der Exportkontrolle: Ein Impuls der DIHK

Die Exportkontrolle ist ein zentraler Pfeiler des internationalen Handels, da sie sicherstellt, …
Vereinfachungen in der Exportkontrolle: Ein Impuls der DIHK

Die Exportkontrolle ist ein zentraler Pfeiler des internationalen Handels, da sie sicherstellt, dass der Transfer sensibler Güter nicht gegen nationale oder internationale Sicherheitsinteressen verstößt. Für Unternehmen, die in einem globalisierten Markt agieren, kann das derzeitige System jedoch eine erhebliche Belastung darstellen. Eine neue Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht der Frage nach, wie die Exportkontrolle effizienter und unbürokratischer gestaltet werden kann.


Bestandsaufnahme der Herausforderungen

In ihrem jüngsten Ideenpapier analysiert die DIHK die bestehenden Hürden in der Exportkontrolle und fordert Maßnahmen, die sowohl den administrativen Aufwand reduzieren als auch die Sicherheit im internationalen Handel gewährleisten. Als problematisch werden insbesondere die langen Bearbeitungszeiten für Genehmigungen und die Komplexität der Regelungen angesehen. Hier setzt die DIHK mit konkreten Lösungsvorschlägen an, die den Unternehmen helfen können, ihre Compliance-Aufgaben effizienter zu erfüllen.


Wichtige Vorschläge der DIHK

Ein zentraler Punkt der DIHK-Initiative ist die Verbesserung der Transparenz und des Zugangs zu verlässlichen Informationen.

Der Vorschlag, eine öffentliche Datenbank mit den Entscheidungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einzurichten, könnte den Unternehmen helfen, schneller und zielgerichteter zu handeln. Darüber hinaus fordert die DIHK eine bessere Verzahnung bestehender Instrumente, wie z.B. des Umschlüsselungsverzeichnisses, um den Prozess der Güterklassifizierung zu vereinfachen.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Zusammenarbeit der Behörden: Die DIHK plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Zoll und BAFA, um den Informationsaustausch zu verbessern und die Arbeit der Unternehmen zu erleichtern. Insbesondere die Schulung von Zollbeamten und die Vereinfachung von Antragsverfahren könnten dazu beitragen, dass Unternehmen schneller zu den benötigten Genehmigungen kommen.


Notwendigkeit einer modernen Exportkontrolle

Die DIHK weist darauf hin, dass eine zu komplexe Exportkontrolle den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig schwächen könnte. Damit die Unternehmen flexibel auf sich schnell verändernde Marktbedingungen reagieren können, sind praktikable Lösungen für eine schnelle und sichere Exportabwicklung erforderlich.


Fazit

Das Ideenpapier der DIHK zeigt auf, wie die Exportkontrolle durch gezielte Vereinfachungen und eine stärkere Digitalisierung effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden kann. Dies könnte nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, sondern auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Exportkontrolle optimieren.

Hinweis: Das Ideenpapier zur Vereinfachung der Exportkontrolle wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) herausgegeben. Weitere Details und das vollständige Dokument finden Sie auf der Website der DIHK.

Download: Ideenpapier der DIHK: Vereinfachungen in der Exportkontrolle

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Zollrecht & Compliance

Einführung der MRN im Einfuhrverfahren
22.11.2024 |
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Einführung der MRN im Einfuhrverfahren – Was Unternehmen wissen sollten

Die Master Reference Number (MRN) ist ein zentraler Bestandteil moderner Zollverfahren und gewinnt …
Rote Schließfächer mit Nummern

Die Master Reference Number (MRN) ist ein zentraler Bestandteil moderner Zollverfahren und gewinnt nun auch im Bereich der Einfuhr weiter an Bedeutung. Zukünftig wird die MRN die bisher verwendete ATLAS-Registriernummer ablösen und als primäre Identifikationsnummer in den Einfuhrverfahren eingesetzt.


Was ist die MRN?

Die MRN ist eine 18-stellige alphanumerische Nummer, die nach einheitlichen Kriterien gebildet wird. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Zollvorgängen und deren Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Zollabwicklung. Die Struktur umfasst unter anderem Angaben zu Jahr, Land, zuständiger Zollstelle und Art des Vorgangs.


Mit dem ATLAS-Release 10.1 wird die ATLAS-Registriernummer noch parallel zur MRN in Einfuhrvorgängen (insb. Steuerbescheiden) verwendet. Die vollständige Ablösung der Registriernummer durch die MRN erfolgt in den kommenden Jahren und ist von der Umstellung der IT-Verfahren abhängig.

Einen genauen Umstellungstermin hierfür gibt es bislang nicht.


Aufbau der MRN

  • Art des Belegs

    C → Einzelzollanmeldung (EZA) einschl. ZvG


    D → Vereinfachte Zollanmeldung (vZA) einschl. ZvG


    E → Anschreibungsmitteilung (Zoll) (AZ)


    F → Ergänzende Zollanmeldung (EGZ), auch als ZiA


    H → Auszug aus den Bestandsaufzeichnungen (BA), auch als ZiA


    P → Ergänzende Zollanmeldung bei Aktiver Veredelung (EGZ-AV), auch als ZiA


    S → NEE-Vorgang (nach Registrierung)


    T → Lagerbestandsübertragung (Zugang) (LÜGZ)


    V → Manuelle Erledigung von vZA/AZ-Positionen


    Z → Sammelerledigung Zolllager (SEZ)

  • Verfahrenscode

    A → Verfahrenscode 40


    B → Verfahrenscode 42


    C→ Verfahrenscode 43


    D → Verfahrenscode 44


    E → Verfahrenscode 45


    F → Verfahrenscode 46


    G → Verfahrenscode 48


    H → Verfahrenscode 51


    I → Verfahrenscode 53


    K → Verfahrenscode 63


    L → Verfahrenscode 68


    M → Verfahrenscode 71


    N → Verfahrenscode 76


    P → Verfahrenscode 95


    Q → Verfahrenscode 96


    R → Verfahrenscode 01


    S → Verfahrenscode 07


    T → Verfahrenscode 10


    U → Verfahrenscode 77


    V → Verfahrenscode 31


    W → Verfahrenscode 78


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Zollverfahren & Abwicklung IT & Digitalisierung im Zoll

20.11.2024 |
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Die Schlüsselrolle des Ausfuhrverantwortlichen

Wer im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich tätig ist, kennt die Bedeutung der Exportkontrolle: Sie …
Schlüsselrolle des Ausfuhrverantwortlichen

Wer im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich tätig ist, kennt die Bedeutung der Exportkontrolle: Sie ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. In diesem Gefüge nimmt der Ausfuhrverantwortliche eine Schlüsselrolle ein - er ist der Garant dafür, dass internationale Geschäfte sicher, regelkonform und nachhaltig abgewickelt werden. Doch was zeichnet diese Position aus und wie kann sie in der Praxis ausgestaltet werden?


Die zentrale Verantwortung des Ausfuhrverantwortlichen

Der Ausfuhrverantwortliche ist nicht nur eine formal benannte Rolle, sondern die treibende Kraft hinter der Export-Compliance eines Unternehmens. Er sorgt für die Einhaltung aller außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, schafft klare Verantwortlichkeiten und schützt das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Seine Ernennung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Genehmigungsanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen zu können. Hierfür muss eine eindeutige Zuständigkeit in der Unternehmensleitung gewährleistet sein.


Delegation: Der verlängerte Arm des Ausfuhrverantwortlichen

Obwohl der Ausfuhrverantwortliche persönlich für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften verantwortlich ist, muss er nicht alle operativen Aufgaben selbst wahrnehmen. Er kann bestimmte Aufgaben an einen Exportkontrollbeauftragten delegieren, der als sein verlängerter Arm fungiert. Dieser übernimmt beispielsweise die Prüfung von Transaktionen, die Abwicklung von Genehmigungsverfahren oder die Schulung von Mitarbeitern. Häufig übernimmt er sogar den kompletten Aufbau einer Organisationsstruktur zur Handhabung und Umsetzung der exportkontrollrechtlichen Vorschriften.

Aber Achtung: Die rechtliche Verantwortung bleibt immer beim Ausfuhrverantwortlichen. Die Delegation bedeutet nicht, dass er sich seiner Pflichten entledigen kann. Im Gegenteil - er muss sicherstellen, dass die delegierten Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden. Dies erfordert

Gruppe an Personen
Überwachungskamera
Dokument Seite

Sorgfältige Auswahl des Personals: Der Exportkontrollbeauftragte muss fachlich und persönlich geeignet sein.


Regelmäßige Überwachung: Der Ausfuhrverantwortliche bleibt verpflichtet, die Umsetzung der delegierten Aufgaben stichprobenartig zu überprüfen.


Lückenlose Dokumentation: Jede Delegation und die dazugehörigen Überwachungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, um bei Bedarf eine Entlastung nachweisen zu können.


Organisatorische Gestaltungsspielräume

Der Ausfuhrverantwortliche ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch Gestalter der Export-Compliance. Mit dem Aufbau eines effektiven internen Compliance-Programms (ICP) legt er den Grundstein für ein transparentes und belastbares Kontrollsystem. Dabei stellt er Folgendes sicher:

Hierchie Organigramm
Kreislauf mit Pfeilen
Sicherheitsschloss

Klare Verantwortlichkeiten: Jeder im Unternehmen weiß, wer für welchen Bereich zuständig ist.


Effiziente Prozesse: Standardisierte Abläufe ermöglichen eine reibungslose und gesetzeskonforme Exportabwicklung.


Sicherheitsmechanismen: Vom Hinweisgebersystem bis zu internen Audits – die Compliance bleibt kontinuierlich überprüfbar und verbesserbar.


Haftung und Mitverantwortung

Die Position des Ausfuhrverantwortlichen ist mit einer hohen persönlichen Verantwortung verbunden. Er ist nicht automatisch für alle Verstöße im Unternehmen verantwortlich, kann aber haftbar gemacht werden, wenn er seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt. Dazu gehören insbesondere die Überwachung der delegierten Aufgaben, regelmäßige Risikoanalysen und die Sicherstellung, dass die Organisation auf dem neuesten Stand ist.

Eine Entlastung (Exkulpation) ist möglich, wenn er nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um Verstöße zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die sorgfältige Auswahl und Schulung des Personals, die Implementierung eines wirksamen IKP und die Dokumentation der Kontrollen.


Fazit: Verantwortung und Chancen in einer zentralen Rolle

Der Ausfuhrverantwortliche steht im Zentrum der Export-Compliance und verbindet strategisches Denken mit rechtlicher Verantwortung. Die Möglichkeit, Aufgaben an den Exportkontrollbeauftragten zu delegieren, lässt ihm Raum für die Entwicklung langfristiger Compliance-Strategien, ohne den operativen Überblick zu verlieren.

Für alle, die im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich tätig sind, bietet diese Position eine spannende Herausforderung: Sie ist die perfekte Kombination aus Verantwortung, Gestaltungsspielraum und persönlicher Einflussnahme auf die internationale Positionierung eines Unternehmens.


Informationen zum AV vom BAFA

Die Benennung des Ausfuhrverantwortlichen (AV) muss gegenüber dem BAFA förmlich erfolgen. Anforderungen, Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Infos zum AV

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Zollrecht & Compliance

Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!
18.11.2024 |
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Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. …
Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. Prozesse müssen effizient gestaltet, gesetzliche Vorgaben eingehalten und Risiken minimiert werden. Hier setzt unser Kooperationspartner TraideAI an - eine innovative Softwarelösung, die Sie dabei unterstützt, Ihre Tarifierungsprozesse auf ein neues Niveau zu heben.

Wir freuen uns, Ihnen ab sofort einen kostenfreien Testzugang zu TraideAI anbieten zu können!


Wer ist Traide.AI?

TraideAI ist ein junges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung intelligenter Software spezialisiert hat, die Ihre zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Aufgaben automatisiert und Ihnen hilft, Risiken wie Zollverstöße oder Sanktionsverletzungen zu minimieren. Durch den Einsatz von KI unterstützt TraideAI Sie bei der zolltariflichen Einreihung und demnächst auch bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung Ihrer Waren.

Die benutzerfreundliche Oberfläche und die umfangreichen Analyse- und Automatisierungsmöglichkeiten machen TraideAI zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Unternehmen, die ihre Zollprozesse effizienter und sicherer gestalten wollen.

Kurzer Clip: Was ist traide AI?

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Mit einem kostenlosen Testzugang können Sie die Software unverbindlich ausprobieren und selbst erleben, wie sie Ihre Prozesse erleichtert. Innerhalb weniger Minuten können Sie loslegen und Ihre ersten Aufgaben mit TraideAI erledigen.

Schreiben Sie noch heute eine kurze E-Mail an schulungen@swzoll.de, damit unsere Berater schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Völlig unverbindlich vereinbaren wir einen ersten Kennenlerntermin, bei dem wir Ihnen die Software vorstellen und die Möglichkeiten anhand Ihrer Daten demonstrieren. Anschließend erhalten Sie von TraideAI zeitnah Ihre persönlichen Zugangsdaten, um die Software selbstständig weiter zu entdecken!

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IT & Digitalisierung im Zoll News & Trends

Effektives Risikomanagement in der Exportkontrolle: Ein Leitfaden
05.11.2024 |
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Effektives Risikomanagement in der Exportkontrolle: Ein Leitfaden

Exportkontrolle ist für international tätige Unternehmen eine zentrale Aufgabe, um Sanktionen, …
Effektives Risikomanagement in der Exportkontrolle: Ein Leitfaden

Exportkontrolle ist für international tätige Unternehmen eine zentrale Aufgabe, um Sanktionen, Bußgelder und rechtliche Risiken zu vermeiden. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann ein durchdachtes Risikomanagement auch langfristig zur Stabilität und Reputation des Unternehmens beitragen. Das Merkblatt " Firmeninterne Exportkontrolle" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt wertvolle Hinweise, wie Unternehmen ein robustes Kontrollsystem aufbauen und Risiken gezielt managen können. Dabei wird stets darauf hingewiesen, dass das individuelle Interne Kontrollprogramm (ICP) stets verhältnismäßig, angemessen und wirksam sein muss.

Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Schritte und Strategien für eine effektive Exportkontrolle.


1. Risikoidentifikation und -bewertung: Die Grundlage für präventives Handeln

Binoculars

In einem ersten Schritt müssen Unternehmen mögliche Risiken identifizieren. Dazu gehört die Analyse der zu exportierenden Güter, Dienstleistungen und Technologien sowie die Prüfung, ob diese mit sensiblen Ländern oder Organisationen, die Beschränkungen unterliegen, in Verbindung stehen. Besonders kritisch ist das Risiko, versehentlich an sanktionierte Personen oder Institutionen zu liefern. Hier hilft das Sanktionslistenscreening, das Geschäftspartner mit einer aktuelle Datenbank gelisteter Personen und Unternehmen abgleicht, um unzulässige Geschäftsbeziehungen zu vermeiden.


2. Risikobewertung und Kategorisierung

Lupe mit Analyse

Nach der Identifikation folgt die Bewertung: Wie hoch ist das Risiko und welche Auswirkungen hätte eine Regelverletzung auf das Unternehmen? Für eine fundierte Bewertung kann eine Risikomatrix herangezogen werden, die potenzielle Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß kategorisiert. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Exporte in Länder mit hoher politischer Instabilität oder besonderen Sanktionen gelegt werden, da hier die Gefahr von Rechtsverstößen erhöht ist. Aber auch für scheinbar unbedenkliche Länder sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ein systematisches Risikomanagement ermöglicht es, diesen Risiken gezielt zu begegnen und Ressourcen effizient einzusetzen.


3. Implementierung von Steuerungsmaßnahmen

Download arrow

Auf Basis der Risikobewertung sollten dann spezifische Maßnahmen entwickelt werden, um Verstöße zu verhindern. Dabei ist es wichtig, Prozesse möglichst zu automatisieren und klare Zuständigkeiten zu schaffen, damit alle Beteiligten jederzeit wissen, welche Maßnahmen in welcher Situation greifen. So können beispielsweise für Exporte in Risikogebiete strengere Kontrollen und zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.


4. Schulungen und Bewusstseinsschaffung

Training mit Referent und Teilnehmern

Eine erfolgreiche Exportkontrolle setzt informierte und geschulte Mitarbeiter voraus. Das BAFA empfiehlt regelmäßige Schulungen, die nicht nur Basiswissen vermitteln, sondern auch auf die Bedeutung einer umfassenden Compliance-Kultur eingehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten wissen, welche Produkte und Technologien restriktiv sind, wie sie mögliche Risiken erkennen und welche Maßnahmen im Ernstfall zu ergreifen sind. Darüber hinaus helfen Schulungen, eine Kultur der Wachsamkeit zu fördern, die dazu beiträgt, potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.


5. Monitoring und kontinuierliche Verbesserung

Kamera zur Überwachung

Ein wirksames Risikomanagement ist ein dynamischer Prozess. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sind notwendig, um auf Veränderungen im regulatorischen Umfeld oder auf neue Erkenntnisse zu reagieren. Das Exportkontrollrecht ändert sich häufig und Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse stets auf dem neuesten Stand sind. Hier empfiehlt das BAFA, regelmäßig Audits durchzuführen und die gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung der internen Exportkontrolle zu nutzen. Ein proaktives und flexibles Risikomanagement kann dazu beitragen, dass sich Unternehmen schnell an neue Anforderungen anpassen können.


6. Dokumentation und Nachweisführung

Blatt mit Stift zur Unterschrift

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation aller relevanten Schritte und Entscheidungen. Sollte ein Vorfall eintreten, dient die Dokumentation als Nachweis, dass das Unternehmen angemessene Maßnahmen getroffen hat. Dies kann potenzielle Sanktionen mindern und zeigt gleichzeitig die Compliance-Bemühungen des Unternehmens auf. Im Falle einer Überprüfung durch Aufsichtsbehörden sind vollständige und gut strukturierte Unterlagen von entscheidender Bedeutung.


Fazit: Vermeiden Sie Sanktionen, Bußgelder und rechtliche Risiken

Die Exportkontrolle ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht – sie ist ein strategisches Instrument für Unternehmen, um sich abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch ein gezieltes Risikomanagement lassen sich sowohl rechtliche Fallstricke als auch Reputationsrisiken minimieren. Unternehmen, die eine starke Exportkontrollstruktur etablieren, profitieren langfristig nicht nur durch die Reduzierung von Compliance-Risiken, sondern auch durch eine verbesserte Marktposition. Indem Firmen die Richtlinien des BAFA umsetzen und sich aktiv mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen, können sie ihre internen Prozesse optimieren und ein stabiles Fundament für internationale Geschäftsbeziehungen schaffen.


Sie benötigen Unterstützung?

Ob Ihre interne Organisation den Anforderungen an ein wirksames internes Kontrollprogramm erfüllt und ob mit den von Ihnen eingeführten Kontrollen und Prozesse überhaupt wirtschaftlich gearbeitet werden kann, finden unsere Berater gemeinsam mit Ihnen in unserer Zoll-Prozessanalyse heraus.

Sprechen Sie uns einfach an!

Unsere Zoll-Prozessanalysen

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Zollrecht & Compliance

EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung
24.10.2024 |
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Die neue Entwaldungsverordnung der EU

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der …
EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Zeitpunkt für die Einführung?

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung auf Ende 2025 zugestimmt. Zur Umsetzung fehlt nun die Zustimmung des Parlamentes, mit welcher erst im November 2024 zu rechnen ist.

Damit soll den Unternehmen Zeit gegeben werden, die komplexen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen wie Holz, Soja und Kaffee zu erfüllen. Unternehmen müssen künftig detaillierte Herkunftsnachweise für diese Rohstoffe vorlegen, was umfangreiche Anpassungen in der Lieferkette erfordert. Bisher wurde von Unternehmen bemängelt, dass diese Anforderungen kaum Umsetzbar seien. 
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Verpackungen und Anleitungen von der Verordnung ausgenommen werden, was den bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen reduziert.


Entwaldungsverordnung und weitere Infos zum Nachlesen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

Bedeutung von Sanktionslistenscreening im Zoll
02.10.2024 |
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Sanktionslistenscreening - können Unternehmen darauf verzichten?

In einer Welt, in der viele Unternehmen grenzüberschreitend agieren, sind Compliance-Anforderungen …
Bedeutung von Sanktionslistenscreening im Zoll

In einer Welt, in der viele Unternehmen grenzüberschreitend agieren, sind Compliance-Anforderungen entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren. Eine zentrale Maßnahme, die in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist das Sanktionslistenscreening. Doch warum ist dieses Screening so wichtig? Wie sollte es in Unternehmen idealerweise umgesetzt werden? Welche Geschäftspartner sollten gegen welche Listen überprüft werden? Und welche Konsequenzen drohen, wenn Unternehmen darauf verzichten?


Was ist Sanktionslistenscreening?

Beim Sanktionslistenscreening prüfen Unternehmen, ob ihre Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten oder andere Vertragspartner) auf verschiedenen Sanktionslisten aufgeführt sind. Diese Listen werden von Regierungen und supranationalen Organisationen (z.B. der EU oder den Vereinten Nationen) erstellt und enthalten Namen von Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die Handelssanktionen verhängt wurden. Häufig handelt es sich dabei um Akteure, die mit illegalen Aktivitäten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden.


Was bedeutet eine Listung auf einer Sanktionsliste?

Die Aufnahme einer Person oder eines Unternehmens in eine Sanktionsliste hat weitreichende Konsequenzen. Unternehmen dürfen solchen Personen weder direkt noch indirekt wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet dies, dass alle Arten von Geschäften oder Transaktionen, die diesen Personen zugute kommen, verboten sind. Dazu gehören insbesondere

  • Direktgeschäfte: Es ist verboten, Waren oder Dienstleistungen an sanktionierte Personen oder Unternehmen zu verkaufen oder von ihnen zu beziehen.
  • Indirekte Unterstützung: Auch indirekte Unterstützung, z.B. durch Geschäftspartner oder Dritte, ist verboten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine Gelder, Waren oder Dienstleistungen über andere Kanäle an sanktionierte Akteure gelangen.

Warum ist Sanktionslistenscreening so wichtig?

Die Prüfung von Sanktionslisten ist für Unternehmen unerlässlich, um schwerwiegende rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Internationale und nationale Sanktionen sollen illegale Aktivitäten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Menschenrechtsverletzungen verhindern. Sobald ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen aufnimmt, drohen empfindliche Strafen. Neben finanziellen Sanktionen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen und ein erheblicher Reputationsverlust. Mit dem Screening schützen Unternehmen sich und ihre Geschäftspartner vor unbeabsichtigten Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften.

Insbesondere für Unternehmen mit zollrechtlichen Bewilligungen, z.B. der vereinfachten Zollanmeldung ("Zugelassener Ausführer"), spielt das Screening zudem eine zentrale Rolle, um die mit der Bewilligung verbundenen Verpflichtungen gegenüber den Bewilligungsbehörden zu erfüllen.


Wie sollte Sanktionslistenscreening in Unternehmen umgesetzt werden

Eine allgemeingültige Lösung für die Durchführung eines Sanktionslistenscreenings gibt es nicht. Dazu ist jedes Unternehmen zu unterschiedlich und muss individuell betrachtet werden. Dazu ist eine detaillierte Risikoanalyse notwendig.

Um das Sanktionslistenscreening effizient und regelkonform durchzuführen, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

  • Einsatz automatisierter Prüfungs-Tools: Manuelle Prüfungen sind unzuverlässig und ineffizient. Unternehmen sollten moderne Softwarelösungen einsetzen, die automatisch und kontinuierlich alle relevanten Sanktionslisten mit den Geschäftspartnerdaten abgleichen. Diese Tools sind in der Lage, regelmäßig aktualisierte Sanktionslisten zu integrieren und bieten eine zuverlässige Prüfung, ohne potenziell risikobehaftete Geschäfte zu übersehen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Ein einmaliges Screening reicht nicht aus, da sich Sanktionslisten häufig und kurzfristig ändern. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Geschäftspartner regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei langfristigen Partnerschaften. Ein automatisiertes System stellt sicher, dass Änderungen zeitnah erkannt und notwendige Maßnahmen schnell ergriffen werden können.
  • Dokumentation der Prozesse: Um bei Audits durch Behörden auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Screening-Ergebnisse und getroffenen Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert werden. Diese Nachweise sind notwendig, um im Falle von Verstößen die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen belegen zu können.
  • Mitarbeiterschulungen: Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig über die Exportkontrollvorschriften und den korrekten Umgang mit dem Sanktionslistenscreening zu schulen. Dies betrifft insbesondere Abteilungen wie Vertrieb, Einkauf und Exportmanagement. Die Schulungen stellen sicher, dass das Bewusstsein für die Bedeutung des Screenings im gesamten Unternehmen verankert wird.

Was bedeutet "regelmäßige" Überprüfung?

Grundlage für diese Entscheidung sollte eine Analyse der eigenen Geschäftspartnerstrukturen auf Basis der notwendigen Risikoanalyse im Rahmen eines internen Kontrollprogramms sein. Handelt es sich um B2B- oder B2C-Geschäft? Habe ich viele Einmalkunden oder langfristige Partnerschaften mit bekannten Großkonzernen? Wie lange dauert es von der Angebotsabgabe bis zur schlussendlichen Lieferung?

Hier ist es wichtig, dass Entscheidungen im Unternehmen getroffen werden.

Wie oft überprüfe ich meine Geschäftspartner gegen Sanktionslisten?

  • Die zu überprüfenden Sanktionslisten werden regelmäßig aktualisiert, so dass jederzeit weitere Personen aufgenommen werden können. Entsprechend muss in Ihrem Unternehmen entschieden werden, wie oft Geschäftspartner überprüft werden sollen. Muss dies täglich geschehen? Reicht eine monatliche Überprüfung? Ist vielleicht sogar eine Prüfung im jährlichen Turnus ausreichend? Bei Geschäften mit ständig wechselnden Geschäftspartnern empfiehlt es sich, ein Sanktionslistenscreening bei jeder Transaktion durchzuführen. Ist der Kern der Geschäftspartner stabil und handelt es sich z.B. um Großkonzerne, kann die Prüfung ggf. nur in festgelegten Intervallen erfolgen.

Welche Events oder Belege dienen als Trigger für den Start einer erneuten Überprüfung?

  • Ob ein Sanktionslistenscreening in der Angebotsphase, der Auftragsbestätigung, bei der Erstellung des Lieferscheins oder Rechnung oder erst kurz vor Auslieferung erfolgen sollte, ist ebenfalls von Unternehmen zu Unternehmen individuell zu bewerten. Hierbei spielt es unter Anderem eine Rolle, wie groß die Zeiträume zwischen Angebot, Auftrag und schlussendlicher Lieferung sind, da sich in der Zwischenzeit Änderungen an den Sanktionslisten ergeben haben könnten. Ebenfalls sollte insbesondere bei kostenintensiven Eigenproduktionen verhindert werden, dass erst bei Auslieferung ein möglicher Sanktionslistentreffer erkannt wird, der eine Auslieferung verhindert.

Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die kein effektives Sanktionslistenscreening durchführen, müssen mit massiven Konsequenzen rechnen:

  • Hohe Geldstrafen: Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Sanktionsbestimmungen verhängt werden, können in die Millionen gehen.
  • Reputationsschaden: Negative Berichterstattung über Verstöße gegen Sanktionsvorschriften kann den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen und das Vertrauen von Kunden und Investoren zerstören.
  • Verlust der ZA-Bewilligung: Für Unternehmen, die als "Zugelassener Ausführer" tätig sind, kann ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten zum Verlust der Bewilligung führen. Dies bedeutet, dass der eigene Exportprozess erheblich behindert wird.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Schwerwiegende Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen für die verantwortlichen Personen nach sich ziehen.

Fazit

Obwohl die meisten Unternehmen Ihre Geschäftspartner jahrelang screenen, ohne dabei einen echten Treffer zu entdecken, sollte ein Sanktionslistenscreening unbedingt durchgeführt werden.

Gerade in Zeiten, in denen Compliance-Verstöße schwerwiegende Folgen haben können, ist ein funktionierendes Sanktionslistenscreening für Unternehmen ein Muss. Es schützt nicht nur vor hohen Strafen und Reputationsverlust, sondern trägt auch dazu bei, verantwortungsvoll und nachhaltig zu wirtschaften. Durch den Einsatz geeigneter Systeme und die Etablierung klarer Prozesse können Unternehmen mit geringem Aufwand sicherstellen, dass sie jederzeit den Überblick über ihre Geschäftspartner behalten und das Risiko von Sanktionen minimieren.


Kostenlose Veranstaltung "customsSYNC: Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabfertigung"

Wenn Sie mehr über Themen der Exportkontrolle erfahren möchten, schauen Sie gerne einmal in unser Schulungsprogramm.

Link zur Schulungsübersicht

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Zollrecht & Compliance Branchen & Best Practices

CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung
11.09.2024 |
Lesezeit

customsSYNC - Das Stammdatenevent

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - …
CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung“ erfolgreich statt. Zahlreiche Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen Deutschlands und der Schweiz kamen zusammen, um sich über die Anforderungen sowie Entwicklungen und Herausforderungen im Umgang mit zollrelevanten Stammdaten zu informieren.


Geballtes Expertenwissen

Die Veranstaltung bot interessante Fachvorträge von Experten, die den Teilnehmern Einblicke in die gesetzlichen Anforderungen, aber auch in die Optimierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten durch gute Stammdaten gaben und so zu einem ganzheitlichen Verständnis des Themas führten.


Positive Rückmeldungen

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Viele Teilnehmer äußerten sich begeistert über die praxisnahen Inhalte und die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Unternehmen helfen, ihre Zollprozesse weiter zu verbessern und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet zu sein.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und vor allem bei allen Referenten, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, herzlich bedanken. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement machen solche Veranstaltungen erst möglich.

Verpassen Sie nicht unsere nächsten Veranstaltungen!

Wenn Sie sich für zukünftige Schulungen und Veranstaltungen interessieren, besuchen Sie unsere Website regelmäßig, um sich über kommende Termine zu informieren. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!


Vorträge

Relevanz von Stammdaten – ein Überblick
Tim Mayer | VP Training & Consulting | SW Zoll-Beratung GmbH

Umgang mit neuen Daten im Bezug auf CBAM
Hendrik Schuldt | Geschäftsführer | carboneer Ltd 

Sichere Übertragung und Verwaltung sensibler Daten im grenzüberschreitenden Warenverkehr – Herausforderungen, Risiken und Cybercrime-Bedrohungen
Patrick Müller | Mr. 01 Analytics

Stammdatenmanagement im Unternehmen als Grundlage für eine KI-gestützte Tarifierung – Projektbericht
Leonie Althaus | Co-Founder & CEO | Traide AI GmbH
Kai Rohde | Head of Logistics & Export processing | MINDA Industrieanlagen GmbH

Einrichtung eines vollautomatisierten IKS auf Grundlage guter Stammdaten
Maren Schlechter | Key Account Manager | caseware

Pläne zur Zollrechtsreform der EU – Herausforderungen an das Stammdatenmanagement im Unternehmen
Andreas Beckmann | AWB Steuerberatungsgesellschaft


Zum Teilen und Nachlesen


Eindrücke vom Stammdatenenvent

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News & Trends

Vorteil von zollrechtliche Präferenzbehandlung von Waren
29.08.2024 |
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Lohnt es sich, Präferenzen zu ermitteln oder kann ich mir den Aufwand sparen?

In der heutigen globalisierten Welt stehen international tätige Unternehmen vor einer Vielzahl …
Vorteil von zollrechtliche Präferenzbehandlung von Waren

In der heutigen globalisierten Welt stehen international tätige Unternehmen vor einer Vielzahl komplexer Herausforderungen. Eine davon ist die zollrechtliche Präferenzbehandlung von Waren, die durch die Ermittlung des präferenziellen Warenursprungs ermöglicht wird.

Aber lohnt sich der Aufwand wirklich oder ist es eine bürokratische Last, die man getrost ignorieren kann?


Was bedeuten Präferenzen?

Präferenzen sind ein Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, von ermäßigten Zollsätzen oder sogar Zollfreiheit zu profitieren, wenn sie nachweisen können, dass ihre Waren bestimmten Ursprungsregeln entsprechen. Diese Regeln sind in Freihandels- und Präferenzabkommen zwischen verschiedenen Staaten oder Staatengruppen festgelegt.

Schon mit WuP online vertraut? Es schadet nie ein Blick auf die offizielle Seite des Zolls zu werfen.


Zollrechtliche Vorteile: Einsparungen, die sich lohnen

Der offensichtlichste Vorteil sind die Zollvergünstigungen, die ein Unternehmen beim Import durch die Präferenzbehandlung seiner Waren erhalten kann. Wenn die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen, können Unternehmen von deutlich reduzierten Zollsätzen profitieren, in der Regel sogar von einer vollständigen Zollbefreiung. Diese Einsparungen können je nach Warenart, Volumen und Bestimmungsland erheblich sein und somit finanziell von großer Bedeutung sein.

Ein Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen Waren in ein Drittland exportiert, mit dem die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat, und diese Waren den Ursprungsregeln des Abkommens entsprechen, kann der Kunde im Bestimmungsland die anfallenden Zollkosten erheblich reduzieren. Dies ist besonders in wettbewerbsintensiven Branchen relevant, in denen jeder eingesparte Cent zählt.


Wettbewerbsvorteile: Stärkung der Marktposition

Neben den direkten finanziellen Einsparungen bieten präferenzielle Zollsätze auch strategische Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die in der Lage sind, ihre Produkte präferenzbegünstigt auf den internationalen Märkten anzubieten, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die diese Möglichkeit nicht nutzen. Gerade in hart umkämpften Märkten kann dies den entscheidenden Unterschied ausmachen.


Der Aufwand: Ein nicht zu unterschätzendes Hindernis

Die Ermittlung der Präferenzen ist jedoch kein Selbstläufer. Vor allem bei Eigenfertigungen ist das Ermittlungsverfahren oft komplex und zeitaufwändig. Unter anderem müssen Unternehmen den Ursprung der einzelnen Bestandteile ihrer Produkte durch geeignete Vorpapiere (z.B. Lieferantenerklärungen) detailliert nachweisen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten und eine sorgfältige Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle relevanten Ursprungsregeln eingehalten werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich ständig über Änderungen der Handelsabkommen und Ursprungsregeln sowie der eigenen Lieferketten und Produktionsschritte auf dem Laufenden zu halten. Fehler bei der Präferenzkalkulation können schwerwiegende Folgen bis hin zu Zollnachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen haben. Auch der organisatorische Aufwand ist nicht zu unterschätzen, da in der Regel mehrere Abteilungen eines Unternehmens in den Prozess eingebunden werden müssen.


Fazit: Eine Frage des Einzelfalls

Ob sich der Aufwand einer Präferenzkalkulation lohnt, hängt stark von mehreren Faktoren ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich gewichtet werden können. Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte aufgeführt, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten:

  • Zollsatz und Preise: Je höher der reguläre Zollsatz, desto größer ist das Einsparpotenzial durch die präferenzielle Zollbehandlung. Sind die Zollkosten hoch, können selbst geringe Einsparungen einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität eines Unternehmens haben.
  • Komplexität der Produktionsprozesse: Unternehmen mit komplexen Produktionsprozessen und zahlreichen Partnern in der Lieferkette müssen oft einen erheblichen Aufwand betreiben, um die Herkunft jedes einzelnen Bauteils zu dokumentieren. Dieser Aufwand kann die potenziellen Vorteile der Präferenzkalkulation in bestimmten Fällen relativieren, insbesondere wenn die Produktionsprozesse eine große Anzahl von Komponenten aus verschiedenen Ländern umfassen.
  • Anzahl der Vormaterialien: Je mehr Vormaterialien in einer Ware verarbeitet werden, desto komplizierter wird die Präferenzkalkulation. Jedes Vormaterial muss geprüft und seine Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden. Dies kann den administrativen Aufwand erheblich erhöhen und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten.
  • Beschaffbarkeit von Präferenznachweisen: Ein weiterer kritischer Faktor ist die Verfügbarkeit und Qualität der Präferenznachweise der Lieferanten. Wenn Lieferanten Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, kann dies den gesamten Kalkulationsprozess verzögern oder sogar unmöglich machen. Unternehmen, die auf eine Vielzahl von Lieferanten angewiesen sind, müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und korrekt vorliegen.

Hilfreiche Informationen zu Ihren Waren können Sie über den EZT online erhalten.


Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sich der Aufwand für die Präferenzkalkulation in einigen Fällen lohnen kann, während er in anderen Situationen den potenziellen Nutzen übersteigt. Jedes Unternehmen sollte eine sorgfältige Abwägung dieser Faktoren vornehmen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um gemeinsam zu ermitteln, ob die Präferenzkalkulation für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie diese optimal umsetzen können.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Branchen & Best Practices Zollrecht & Compliance

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten
31.07.2024 |
Lesezeit

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren …
CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren Umgang mit Standardwerten und Echtdaten von Lieferanten veröffentlicht.

Leider müssen wir erneut feststellen, dass andere Behörden in der EU, wie das österreichische BMF, deutlich früher Informationen zur Verfügung stellen als die zuständigen Stellen in Deutschland. Von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gibt es noch keine offizielle Mitteilung.

Das bedeutet, dass es für Deutschland noch keine offizielle Vorgehensweise gibt. Da es sich jedoch um eine EU-Verordnung handelt, ist davon auszugehen, dass eine ähnliche, wenn nicht sogar identische Mitteilung der DEHSt folgen wird.


Wie sollen CBAM-Berichtspflichtige vorgehen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht vorliegen bzw. nicht ermittelt werden können?

Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Im CBAM-Übergangsregister kann das Feld „Additional Information“ genutzt werden, um Begründungen und Belege für die unternommenen Schritte zur Erlangung von Emissionsdaten von Lieferanten oder Herstellern beizufügen. In diesem Fall ist als CO2-Menge „0“ einzutragen. Bitte geben Sie keine Standardwerte oder sonstige fiktive Werte an.

Auf der Seite des BMF finden Sie außerdem folgenden Hinweis, dass ab dem CBAM-Bericht für das 3. Quartal bis zum Ende der Übergangsphase die Verwendung von Standardwerten nicht mehr möglich ist.


Aktualisierte FAQ der EU-Kommission

Die aktualisierte Version der FAQ ist nun verfügbar. Sie kann über die CBAM-Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Die aktualisierten und neu hinzugekommenen Fragen & Antworten sind von der EU bereits gekennzeichnet. Ein Blick in das Dokument lohnt sich auf jeden Fall, da einige neue Informationen hinzugekommen sind.

Unter Punkt 74 wird beschrieben, dass die Meldepflichtigen verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CBAM-Berichte sind. Sie haften für Fehler und können bestraft werden, wenn sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die notwendigen Schritte zur Korrektur nicht unternehmen. Eine detaillierte Mitteilung soll bald auf der CBAM-Website der Kommission veröffentlicht werden.


CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Update | 02.08.2024

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kürzlich klargestellt, wie zu verfahren ist, wenn keine tatsächlichen Emissionen vorliegen und somit keine Emissionsdaten gemeldet werden können. Es sind weiterhin die bekannten Standardwerte zu melden. Zusätzlich ist das Feld "Zusätzliche Informationen" auszufüllen, um den Grund für das Fehlen von Ist-Daten zu erläutern. In diesem Feld sind die unternommenen Schritte detailliert zu beschreiben und entsprechende Nachweise beizufügen, die die Bemühungen zur Erlangung der Emissionsdaten aus dem Drittland dokumentieren.

Vorgehen DE

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Wieso man hier ein abweichendes Vorgehen als z.B. Österreich einschlägt, ist nicht nachvollziehbar. Dies erschwert insbesondere die Berichterstattung von Unternehmen, die CBAM-Berichte in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten abgeben müssen.


CBAM sagt Ihnen noch nichts oder Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der CBAM-Berichte?

Seit Juli 2024 sind wir Kooperationspartner der kolum GmbH (kolum.earth).

Mit kolum können Sie alles zum Thema CBAM an einem Ort verwalten. Klassifizieren Sie automatisiert Ihre Importe, erhalten Sie Emissionsdaten von Ihren Herstellern und erstellen Sie vierteljährlich Ihre CBAM-Berichte.

Anfragen gerne an uns.

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News & Trends

Mehrwert: Austausch in Abteilungen
31.07.2024 |
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Der Aha-Effekt in Unternehmen: Wenn Abteilungen sich austauschen

In der dynamischen Welt der Geschäftsprozesse ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle …
Mehrwert: Austausch in Abteilungen

Der Aha-Effekt in Unternehmen: Wenn Abteilungen sich austauschen

In der dynamischen Welt der Geschäftsprozesse ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten ein umfassendes Verständnis für die verschiedenen Aspekte der Geschäftstätigkeit entwickeln. Gerade bei komplexen Themen wie dem Zoll ist der bereichsübergreifende Austausch nicht nur immens wichtig, sondern kann auch zu wertvollen Einsichten und einem signifikanten Aha-Effekt führen. Diesen Effekt erleben wir regelmäßig bei unseren Zollprozessanalysen, bei denen wir uns mit Mitarbeitenden aus allen Abteilungen, die mit Zollthemen in Berührung kommen, einen ganzen Tag lang einschließen, um die Prozesse zu erarbeiten. Dabei entsteht plötzlich ein Verständnis für die Perspektiven und Herausforderungen der jeweils anderen Abteilung.


Ein typisches Szenario

Ein herausragendes Beispiel für den Aha-Effekt unserer Zollprozessanalysen ist die plötzliche Erkenntnis der Einkaufsabteilung über die Bedeutung von Lieferantenerklärungen.

Die Einkaufsabteilung ist dafür verantwortlich, Lieferantenerklärungen einzuholen, zu prüfen und zu archivieren. Diese Aufgabe wird oft als Routine- und Verwaltungsarbeit angesehen, die viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. Das Einkaufspersonal fragt sich vielleicht, warum diese Dokumente so wichtig sind und warum sie jedes Jahr in großem Umfang gesammelt werden müssen.

Der Aha-Effekt

Im Rahmen einer unserer Zollprozessanalysen, an der Vertreter aller relevanten Abteilungen teilnehmen, werden alle Prozesse rund um den präferenziellen Warenursprung besprochen und erläutert. Dabei wird auch geklärt, welche Informationen z.B. die Zollabteilung für ihre eigenen Präferenzkalkulationen benötigt. Diese Kalkulationen sind notwendig, um auch gegenüber den eigenen Kunden Präferenzerklärungen, z.B. als Ursprungserklärung auf der Rechnung, als Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder als eigene Lieferantenerklärung ausstellen zu können. Die Ausstellung dieser Dokumente ist notwendig, damit z.B. der eigene Kunde im Drittland die Ware zollbegünstigt einführen kann.

Der Einkauf versteht nun, dass seine Arbeit einen direkten Einfluss auf die Effizienz der gesamten Lieferkette und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat. Dieses Bewusstsein führt zu einem erhöhten Verantwortungsbewusstsein und einer gesteigerten Motivation, die Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen.


Fazit

Der Aha-Effekt dieser intensiven Prozessanalysen hat weitreichende positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit im Unternehmen. Durch abteilungsübergreifenden Austausch:

  • Erkennen Mitarbeitende die Komplexität der Aufgaben und Herausforderungen der anderen Abteilungen.
  • Entwickeln sie ein besseres Verständnis für die Auswirkungen ihrer eigenen Arbeit auf den Gesamtprozess.
  • Fördern sie eine Kultur der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts.

Diese Erkenntnisse tragen wesentlich zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der unternehmensinternen Abläufe bei. Unternehmen, die solche bereichsübergreifenden Workshops und Analysen regelmäßig durchführen, profitieren von einem harmonischeren und produktiveren Arbeitsumfeld.

Der bereichsübergreifende Austausch, wie wir ihn bei unseren Zollprozessanalysen erleben, ist ein unverzichtbares Instrument, um das Verständnis und die Zusammenarbeit innerhalb eines Unternehmens zu fördern. Der daraus resultierende Aha-Effekt trägt dazu bei, dass die Mitarbeitenden ihre Rollen und Verantwortlichkeiten besser verstehen und gemeinsam an der Optimierung der Prozesse arbeiten. Dies führt nicht nur zu effizienteren Abläufen, sondern stärkt auch den Zusammenhalt und die Kommunikation im Unternehmen.

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Zollrecht & Compliance Branchen & Best Practices

Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung
31.07.2024 |
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Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat …
Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der globalen Erwärmung unternommen. Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Industriezweige und das tägliche Leben haben wird.


Was sind F-Gase?

F-Gase oder fluorierte Treibhausgase sind künstlich hergestellte Chemikalien, die vor allem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in der Industrie als Treibmittel, Lösungsmittel und Isoliergase verwendet werden. Diese Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Die bekanntesten F-Gase sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die Ziele der neuen F-Gas-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/573 hat zum Ziel, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren. Dies soll vor allem durch eine schrittweise Reduzierung der Verwendung und des Inverkehrbringens dieser Gase erreicht werden. Die neue Verordnung sieht daher strenge Maßnahmen und Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen.


Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Die neue F-Gas-Verordnung bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, u.a:

  • Schrittweise Reduzierung von HFKW: Die Verordnung legt fest, dass die Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, bis 2030 schrittweise reduziert wird. Dies wird durch ein Quotensystem gesteuert, das die verfügbaren Mengen jährlich reduziert.
  • Verbot bestimmter Anwendungen: Einige Anwendungen von F-Gasen werden vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise Kühlanlagen in Supermärkten oder Klimaanlagen in Fahrzeugen, die bestimmte HFKW enthalten.
  • Leckagekontrollen und Wartung: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, sind verpflichtet, regelmäßige Leckagekontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass etwaige Leckagen schnell und wirksam behoben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass F-Gase in die Atmosphäre entweichen.
  • Schulung und Zertifizierung: Fachleute, die mit F-Gasen arbeiten, müssen speziell geschult und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und die Umweltstandards kennen und anwenden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für die Unternehmen bedeutet die neue Verordnung, dass sie ihre bestehenden Systeme und Anlagen überprüfen und gegebenenfalls auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen müssen. Dies kann zunächst mit Investitionskosten verbunden sein, bietet aber langfristig Vorteile durch höhere Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten. Die Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen sind aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die ohne F-Gase auskommen oder mit wesentlich geringeren Mengen auskommen.

Auch für die Verbraucher können sich Veränderungen ergeben, insbesondere bei der Auswahl neuer Geräte oder bei der Wartung bestehender Anlagen. Es ist zu erwarten, dass die Preise für umweltfreundlichere Technologien anfangs höher sein werden, aber diese Investitionen werden durch Einsparungen bei den Energiekosten und einen geringeren ökologischen Fußabdruck ausgeglichen.


Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf die Zollabfertigung

Einführer von Produkten, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, stehen bei der Zollabfertigung im Zusammenhang mit der neuen F-Gas-Verordnung vor mehreren Hürden.

  • Registrierung im F-Gas-Portal: Einführer müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren. Dies ist erforderlich, um eine gültige Genehmigung für die Einfuhr von Produkten, die F-Gase enthalten oder verwenden, zu erhalten. Ohne Registrierung ist der Import solcher Produkte nicht erlaubt.
  • Quotenmanagement: Die Einfuhr von F-Gasen unterliegt Quotenbeschränkungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende Quoten verfügen, um die geplanten Mengen importieren zu können. Diese Quoten werden jährlich zugeteilt und sind begrenzt, was eine sorgfältige Planung und Verwaltung erfordert.
  • Dokumentationspflichten: Einführer müssen detaillierte Aufzeichnungen über die eingeführten Mengen an F-Gasen führen und diese Daten regelmäßig an die zuständigen Behörden melden. Dies umfasst sowohl die Menge der eingeführten Gase als auch deren Verwendungszweck.
  • Zollanmeldungen: Bei der Zollabfertigung muss anhand von Codierungen deutlich gemacht werden, dass die eingeführten Waren F-Gase enthalten. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Zolltarifnummern und eine korrekte Deklaration der Waren.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und Verzögerungen bei der Einfuhr zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch nehmen, um die komplexen Regelungen der F-Gase-Verordnung vollständig zu verstehen und umzusetzen.


Unsere Schulungstermine

Sie möchten mehr über die F-Gas-Verordnung wissen, dann bieten wir zwei Kurzschulungen an. Zur Buchung einfach den jeweiligen Link anklicken. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Schulungsangebot als Webinar

1. Termin

Webinar I | 17.04.2025

2. Termin

Webinar II | 26.05.2025

FAQ zur F-Gas-Verordnung

Wir sammeln aktuell die wichtigsten Fragen und stellen aufgrund der Aktualität kontinuierlich neue Antworten in einem FAQ bereit. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne auf Anfrage!


Sie benötigen Unterstützung?

Ansprechpartner

Tim Mayer

Leiter Training & Consulting

Ansprechpartner

Ulrike Wandt

Snr. Consultant


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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