28.01.2025 | Lesezeit


Neuerungen im Warenverkehr: Aktualisierte Präferenzursprungsregeln im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum

ATLAS-Teilnehmerinfo 0718-25

Die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) befinden sich seit einigen Jahren in einem umfassenden Veränderungsprozess. Bereits 2021 wurden erste Übergangsregelungen („Transitional Rules“) eingeführt, um die Modernisierung der Ursprungsregeln schrittweise einzuleiten. Ziel war es, den internationalen Handel durch flexiblere Regelungen und klarere Strukturen zu erleichtern. Bislang wurden diese allerdings von deutschen Unternehmen kaum in Anspruch genommen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 tritt nun das revidierte Regionalabkommen in Kraft und bringt weitere Änderungen und neue Anforderungen an Präferenznachweise mit sich.


Was ändert sich konkret?

Mit dem Beschluss Nr. 2/2024 des Gemischten Ausschusses ist das revidierte Regionale Übereinkommen formell in Kraft getreten. Dies bedeutet insbesondere, dass für Präferenznachweise auf der Grundlage des revidierten Abkommens nun folgende Codierungen zu verwenden sind:

  • U078: Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 mit dem Vermerk „REVISED RULES“ in Feld 7
  • U079: Ursprungserklärung mit dem Vermerk „REVISED RULES“ nach dem Erklärungstext

Ein Nachweis der Direktbeförderung ist bei diesen Codierungen nicht erforderlich.

Beispiel einer EUR.1
Beispiel einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit "REVISED RULES"

Gleichzeitig wird in einigen Staaten des PEM-Gebietes das alte Abkommen übergangsweise parallel weiter angewendet. In diesen Fällen gelten die bekannten Codierungen (z.B. N864 oder N954) und der Nachweis der Direktbeförderung ist weiterhin erforderlich.


Welche Staaten sind betroffen?

Eine praktische Übersicht über die parallele Anwendung findet sich in der sogenannten PEM-Matrix.

EUR.1 Ländermatrix für PEM
PEM-Matrix (Stand 28.01.2025)

Bedeutung der Kürzel in der PEM-Matrix

  • C: Es finden ausschließlich die "alten" Regelungen Anwendung.
  • R: Es finden ausschließlich die "neuen" Regelungen (revised Rules) Anwendung.
  • CR: Sowohl die "alten" als auch die "neuen Regelungen können angewandt werden.

Wichtige Hinweise für ATLAS-Nutzer

Das IT-Verfahren ATLAS wurde bereits an die neuen Anforderungen angepasst. Damit entfällt der bisher notwendige Workaround (gemäß ATLAS-Teilnehmerinfo 0695/24 vom 27.12.2024). Wichtig: Präferenznachweise nach den sogenannten „Übergangsregeln“ (Codierungen U075 und U076) sind nur gültig, wenn sie vor dem 1. Januar 2025 ausgestellt wurden.


Zum Nachlesen

Diese Informationen wurden am 27.01.2025 in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0718/25 veröffentlicht.

Alle Teilnehmerinfos finden Sie hier.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

Welle
Jobs 1
Schulungen 14