05.09.2025 | Lesezeit


Geldwäscheprävention 2025: Neue Pflichten, Dokumente und Entwicklungen für zoll- & außenhandelsnahe Akteure

Aktuelles zur Geldwäscheprävention 2025 – Neue Hinweise, Dokumente und Entwicklungen für zoll- und außenhandelsnahe Akteure

Geldwäscheprävention bleibt 2025 ein Top‑Thema für Unternehmen, die mit internationalen Warenströmen zu tun haben. Neben bekannten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) rücken durch aktualisierte BaFin‑Hinweise und die zunehmende Digitalisierung des Meldewesens Detailfragen in den Fokus – von Sorgfaltspflichten bis zu speziellen Sachverhalten wie Kryptowertetransfers. Dieser Beitrag bündelt alle relevanten Neuerungen, ordnet sie praxisnah ein und zeigt, wie Sie Ihre Compliance effizient und risikobasiert aufstellen.


Warum 2025 besonders relevant ist

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der Geldwäscheprävention: Neue regulatorische Vorgaben, verschärfte Prüfpflichten und digitale Meldeprozesse stellen Unternehmen vor völlig neue Herausforderungen:

  • Aktualisierte Auslegungs- & Anwendungshinweise (BaFin): u. a. konkretisierte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Kryptotransaktionen (selbst gehostete Adressen), Anpassungen im Zuge des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes. Gilt für BaFin‑beaufsichtigte Verpflichtete und setzt Maßstäbe für Best‑Practice.
  • Unverändert hohes Missbrauchsrisiko: BaFin betont eine anhaltend hohe Gefährdungslage für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung – geopolitische Faktoren und komplexe Wertschöpfungsketten erhöhen den Druck auf wirksame Prävention.
  • Sanktionen & Bußgelder: Das GwG sieht empfindliche Bußgelder vor; zudem drohen Reputationsschäden durch Veröffentlichung bestandskräftiger Maßnahmen.

Wer ist betroffen? (Kreis der „Verpflichteten“)

Das GwG erfasst einen weiten Kreis an Personen/Unternehmen: Neben klassischen Finanzakteuren u. a. Güterhändler, bestimmte Dienstleister und Berufe. Für zoll- und außenhandelsnahe Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen.


Die 6 Kernpflichten nach GwG

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen zu klar definierten Maßnahmen, um Risiken wirksam zu steuern. Die folgenden sechs Kernpflichten bilden das Fundament einer rechtssicheren und effizienten Geldwäscheprävention – von der Risikoanalyse über KYC-Prozesse bis hin zu Meldepflichten. Wer diese Bausteine kennt und konsequent umsetzt, minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern stärkt auch die eigene Compliance-Kultur.

  • Risikobasierter Ansatz: Durchführung und laufende Aktualisierung einer instituts-/unternehmensweiten Risikoanalyse (Branche, Produkte, Länder, Vertriebskanäle)
  • Allgemeine Sorgfaltspflichten (KYC): Identifizierung des Vertragspartners, wirtschaftlich Berechtigten (UBO), Zweck der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung inklusive Transaktionsmonitoring
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten: Bei Hochrisikoländern, Politisch exponierten Personen (PEP), ungewöhnlichen Mustern oder Kryptotransfers (z. B. zu selbst gehosteten Adressen) – inkl. Management‑Freigaben und erweiterter Dokumentation
  • Interne Sicherungsmaßnahmen: Benennung eines Geldwäschebeauftragten (sofern erforderlich), Richtlinien, Schulungskonzept, getrennte Funktionen/Kontrollen, Aufbewahrung & Vertraulichkeit
  • Meldewesen (goAML): Unverzügliche Verdachtsmeldungen an die FIU über das System goAML; Verbot der Informationsweitergabe („Tipping‑off“)
  • Sanktions- & Embargoprüfungen: Abgleich gegen Länder- und Sanktionslisten als Teil des Trade‑Compliance‑Rahmens

Was ist 2025 „neu“ oder besonders zu beachten?

Mit dem Jahreswechsel 2025 treten nicht nur bestehende Pflichten stärker in den Fokus, sondern auch neue Detailregelungen und branchenspezifische Anforderungen. Besonders die aktualisierten BaFin-Hinweise, die zunehmende Digitalisierung des Meldewesens und die verschärfte Risikobewertung bei Kryptotransaktionen verändern die Spielregeln. Unternehmen müssen ihre Prozesse jetzt überprüfen, um Bußgelder und Reputationsrisiken zu vermeiden.

  • BaFin‑Hinweise konkretisieren Details: u. a. Krypto‑Use‑Cases, Dokumentationstiefe, risikoadäquate Intensität von Monitoring & Review. Prüfen Sie Ihre Policies/Prozesse gegen die aktuelle Fassung (06.03.2025)
  • Güterhandel im Fokus: Diskussionen/Anpassungen im Nicht‑Finanzsektor betreffen auch Güterhändler – hier sind Risikofelder (z. B. hochwertige, leicht transportable Güter, komplexe Lieferketten) besonders sorgfältig zu bewerten
  • Transparenz & Dokumente: Saubere UBO‑Feststellung, Risikoklassifizierung, kunden-/länderspezifische Einschätzungen und entscheidungsrelevante Vermerke sind essenziell – Prüfpfade müssen prüfbar sein

Relevante Dokumente & Nachweise

Dokumentation ist das Rückgrat einer wirksamen Geldwäscheprävention. Nur wer seine Prozesse, Prüfungen und Entscheidungen nachvollziehbar festhält, kann im Ernstfall gegenüber Aufsichtsbehörden bestehen. Die folgenden Unterlagen sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch entscheidend für Transparenz, Auditfähigkeit und interne Steuerung.

  • Risikomanagement: dokumentierte Unternehmens-Risikoanalyse, Methodik, Parameter, Review‑Zyklen
  • KYC/UBO: Ident‑Unterlagen, Handelsregisterauszüge, wirtschaftlich Berechtigte, PEP‑Abgleich, ggf. Herkunftsmittel
  • Monitoring & Alerts: Regelwerke, Parameter, Trefferbearbeitung, Eskalationswege
  • Meldewesen (FIU): Prozesse für goAML, Meldekriterien, Qualitätssicherung, Logging
  • Sanktions-/Embargoprüfung: Screeningkonzept, Trefferbehandlung, Dokumentation
  • Schulung & Awareness: Jahresplan, Inhalte, Teilnahmenachweise – insbesondere für zollnahe Funktionen (Einkauf, Vertrieb, Logistik)

Praxistipp: Nutzen Sie intern Checklisten & standardisierte Formblätter (Onboarding, UBO‑Ermittlung, PEP/Sanktionsscreening), um Vollständigkeit & Vergleichbarkeit sicherzustellen.


Spezifische Risiken im Zoll- & Außenhandelskontext

Im internationalen Warenverkehr lauern besondere Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Komplexe Lieferketten, grenzüberschreitende Zahlungsströme und der Einsatz von Zwischenhändlern schaffen Schlupflöcher, die Kriminelle gezielt ausnutzen. Wer im Zoll- und Außenhandelsumfeld tätig ist, muss diese Gefahren kennen, um wirksame Kontrollmechanismen zu etablieren.

  • Trade‑Based Money Laundering (TBML): Manipulation von Warenwerten, Mengen, Qualitäten oder Routen; Einbindung von Briefkastenfirmen; Verschleierung durch Zwischenhändler. Güterhändler und Logistik‑Ketten sind besonders exponiert.
  • Hochrisikoländer & Embargos: Risikoklassifizierung nach Länderprofilen (Sanktionen/Embargos) und reale Endverwendung (Dual‑Use/End‑User‑Checks)
  • Zahlungsströme: Unerwartete Zahlungswege (Drittländer, Split‑Payments), Krypto‑Brücken oder untypische Intermediäre sind Red Flags – verstärkte Sorgfalt nötig

Mit einem klaren, risikobasierten System bleiben zoll- und außenhandelsnahe Unternehmen auch 2025 auf der sicheren Seite: Klar definierte Rollen, schlanke Prozesse, saubere Dokumentation und trainierte Teams sind der Schlüssel.

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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