03.03.2025 | Lesezeit


Frachtnebenkosten in der Zollwertermittlung

Zollwertermittlung zentrale Rolle der Frachtnebenkosten

Im internationalen Handel und in der Logistik sind die Frachtkosten ein zentraler Bestandteil der Gesamtkosten einer Warenlieferung. Neben den eigentlichen Transportkosten fallen jedoch eine Vielzahl von Nebenkosten an, die auf Fracht- oder Speditionsrechnungen oft nur abgekürzt oder unter Sammelbegriffen aufgeführt werden. Für Unternehmen, die Waren importieren, stellt sich die Frage, welche dieser Kosten in den Zollwert einzubeziehen sind.


Grundlagen der Zollwertermittlung

Die Zollwertermittlung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Einfuhrabgaben, insbesondere des Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer. Nach Art. 71 Abs. 1 Buchst. e) Ziff. i) Unionszollkodex (UZK) sind in den Zollwert einzubeziehen:

  • Beförderungskosten
  • Versicherungskosten
  • sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Ort des Verbringens in die Europäische Union entstehen

Der „Ort des Verbringens“ ist oft der erste Ort innerhalb der EU, an dem die Ware eintrifft, z.B. der Ankunftshafen, in dem die Ware entladen wird. Je nach Beförderungsart der Ware kann es abweichende Regelungen geben.


Welche Frachtnebenkosten sind zollwertrelevant?

Nicht alle Nebenkosten sind in den Zollwert einzubeziehen werden. Entscheidend ist, ob die Kosten vor oder nach dem Ort des Verbringens anfallen. Im Folgenden ein paar Beispiele:

Luftfrachtzuschläge

Luftfracht - Zuschläge für den Transport mit einem Flugzeug

Treibstoffzuschläge (FSC, MYC, ASC)

Sicherheitsgebühren (SSC/SSF, ISS/ISF)

Kapazitätszuschläge

  • Diese fallen anteilig in den Zollwert.
  • Wenn sie am Abgangsflughafen entstehen, sind sie vollständig zollwertrelevant.
  • Diese sind anteilig hinzuzurechnen.



Seefrachtzuschläge

Seefracht - Zuschläge für den Transport mit einem Schiff

Bunker Adjustment Factor (BAF)

Terminal Handling Charges (THC)

Hafengebühren und Sicherheitszuschläge (ISPS, ECA-Fee)

  • Dieser Zuschlag aufgrund schwankender Ölpreise ist zollwertrelevant, sofern er vor dem Ort des Verbringens anfällt.
  • Diese sind nur dann relevant, wenn sie am Abgangshafen anfallen.
  • Diese müssen dem Zollwert zugerechnet werden, wenn sie vor dem Verbringungsort entstehen.



Besondere Gebühren

Frachtkosten - Besondere Gebühren
Kühl- und Gefahrgutkosten (RFM, IMO, CTS)
Versicherungskosten (INC, CIP)
Hafengebühren und Sicherheitszuschläge (ISPS, ECA-Fee)
  • Diese sind zollwertrelevant, da sie die sichere Beförderung beeinflussen.
  • Diese müssen einbezogen werden, sofern sie Transportversicherungen betreffen.
  • Diese müssen dem Zollwert zugerechnet werden, wenn sie vor dem Verbringungsort entstehen.

Die aufgeführten Punkte geben lediglich einen Einblick in mögliche Kosten. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellt sie eine Beratung dar.


Tipps zur korrekten Handhabung der Frachtnebenkosten in der Zollwertermittlung

1. Tipp

Rechnung genau prüfen

  • In vielen Speditions- und Frachtrechnungen werden die Kosten nur in Form von Abkürzungen angegeben. Für eine korrekte Zollwertermittlung ist es wichtig, die Bedeutung dieser Abkürzungen zu verstehen und zu prüfen, ob die Kosten vor oder nach dem Ort des Verbringens entstanden sind.

2. Tipp

Nachweise sorgfältig dokumentieren

  • Im Falle einer Zollprüfung sollten Unternehmen nachweisen können, welche Kosten in den Zollwert eingeflossen sind und welche nicht. Speditionsrechnungen, Verträge und Abrechnungen sollten daher gut dokumentiert sein.

3. Tipp

Zolltarifliche Bewertung frühzeitig klären

  • Unklare oder fehlerhafte Angaben können zu Nachforderungen und Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Im Zweifelsfall sollten Unternehmen frühzeitig mit der Zollbehörde, dem Spediteur oder einem Zolldienstleister klären, welche Kosten in den Zollwert einzubeziehen sind.

Fazit

Frachtnebenkosten spielen bei der Zollwertermittlung eine wichtige Rolle und können die Höhe der Einfuhrabgaben erheblich beeinflussen. Unternehmen sollten genau prüfen, welche Kosten dem Zollwert hinzuzurechnen sind, um unnötige Nachzahlungen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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