27.05.2025 | Lesezeit


EU-Parlament stimmt für Vereinfachung des Instruments gegen CO2-Verlagerung (CBAM)

CBAM EU-Parlament stimmt für Vereinfachung

Am 15. Mai 2025 hat das Europäische Parlament wichtige Weichen gestellt. Die Abgeordneten stimmten für eine Vereinfachung des sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), dem EU-Instrument zur Bekämpfung der CO₂-Verlagerung. in zentraler Punkt der Reform ist die Einführung einer neuen 50-Tonnen-Grenze für die Meldepflicht von CO2-Emissionen. Doch was genau bedeutet diese Entscheidung und wie können sich Importeure darauf vorbereiten?


Was ist der CBAM und warum ist er wichtig?

Der CBAM ist ein zentrales Element der EU-Klimapolitik. Er soll sicherstellen, dass Unternehmen, die Waren in die EU importieren, Kosten für CO₂-Emissionen tragen – ähnlich wie europäische Produzenten. Das Ziel besteht darin, eine Verlagerung von CO₂-Emissionen in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen (sogenanntes „Carbon Leakage“) zu verhindern.

Bislang galt eine Meldepflicht für alle Importe von relevanten Gütern, unabhängig von der Menge. Die neue Regelung mit der 50-Tonnen-Grenze soll kleinen und mittelständischen Unternehmen Erleichterungen bringen.


Die neue 50-Tonnen-Grenze – Was genau ändert sich?

  • Meldepflicht ab 50 Tonnen CO₂ pro Jahr: Unternehmen müssen ihre CO₂-Emissionen nur melden, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 50 Tonnen der betroffenen Waren in die EU einführen.
  • Entlastung für kleine Importeure: Unternehmen mit geringeren Emissionen unter dieser Schwelle sind von der Meldepflicht befreit – das reduziert Verwaltungsaufwand und Kosten.
  • Klare Schwellenwerte schaffen Planungssicherheit: Die 50-Tonnen-Grenze erleichtert es, die eigene Verpflichtung frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  • CO₂-Emissionen der importierten Waren analysieren: Prüfen Sie, ob Ihr Import die 50-Tonnen-Grenze überschreitet.
  • Datenmanagement anpassen: Auch wenn Sie unter der Grenze liegen, sollten Sie die CO₂-Daten genau erfassen, um auf eventuelle Änderungen reagieren zu können.
  • Frühzeitige Anmeldung als CBAM-Anmelder bei Überschreiten der Grenze: Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Registrierungen und Meldeprozesse rechtzeitig durchführen.
  • Beratung nutzen: Experten können Ihnen helfen, die 50-Tonnen-Grenze richtig zu bewerten und die neuen Anforderungen effizient umzusetzen.

Zeitplan und nächste Schritte

In einem nächsten Schritt wird das Parlament ist nun die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung beginnen. Mit der Verabschiedung der Verordnung und der darauf folgenden Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist im Spätsommer 2025 zu rechnen, sodass einer geplanten Umsetzung ab dem 01.01.2026 nichts im Wege stehen sollte.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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