11.02.2025 | Lesezeit


Einfuhren mit Incoterm® DDP: Versteckte Risiken und Lösungen für Ihre Lieferkette

Wissen & News_Beitrag_DDP Versteckte Risiken und Lösungen für die Lieferkette

Die Incoterms®-Klausel DDP („Delivered Duty Paid“) – Geliefert verzollt klingt auf den ersten Blick attraktiv: Der Verkäufer übernimmt alle Kosten und Formalitäten bis zur Lieferung an den Käufer. Insbesondere übernimmt der Verkäufer auch die Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland und zahlt Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer.

Doch gerade im Zoll- und Steuerrecht ergeben sich dabei oft unerwartete Herausforderungen, die Unternehmen vor Probleme stellen.


Warum ist DDP problematisch?

Zollrechtliche Hürden

  • Der Verkäufer muss sich um die Einfuhrzollabfertigung in Deutschland kümmern, doch Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union ansässige sind, können dies in der EU nicht selbst erledigen.
  • In der Regel muss ein indirekter Stellvertreter eingeschaltet werden, der dann aber auch gesamtschuldnerisch für Zölle und Einfuhrumsatzsteuer haftet. In der Regel übernehmen Dienstleister ausschließlich die direkte Vertretung.

Steuerliche Fallstricke

  • Der Verkäufer muss sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen.
  • Übernimmt der Käufer trotz vereinbarter Lieferbedingung DDP die Einfuhrumsatzsteuer, kann diese ggf. nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Hier sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Mögliche Lösungsansätze

Nutzung von DAP statt DDP

Im Gegensatz zu DDP übernimmt bei DAP („Delivered at Place“) der Käufer die Einfuhrzollabfertigung und zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Wissen & News_Beitrag_DDP Versteckte Risiken und Lösungen für die Lieferkette_Vergleich DDP DAP

Vorteile

  • Der Käufer ist in der EU ortsansässig und kann selbstständig oder in direkter Vertretung die Einfuhrzollabfertigung übernehmen.
  • In der Regel kann Käufer kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Indirekte Stellvertretung

Falls DDP unvermeidlich ist, sollte der Verkäufer einen erfahrenen Zolldienstleister als indirekten Stellvertreter einsetzen. Dieser sollte vor Vertragsschluss und somit der ersten Lieferung gefunden und benannt werden, um Verzögerungen im späteren Verlauf zu verhindern.

Profitipp: DAP mit Modifikationen

Oftmals soll der Verkäufer bestimmte Kosten (insb. Zollabgaben) übernehmen, sodass man sich für eine Lieferung mit der Lieferbedingung DDP einigt.

Abweichend von "Standard"-Incoterms®-Klauseln können die Parteien bestimmte Punkte separat vertraglich vereinbaren. Somit ist es möglich, dass man z.B. sich zwar auf die Verwendung von DAP verständig, allerdings zusätzlich vereinbart, dass die anfallenden Zollabgaben durch den Verkäufer getragen werden sollen.


Sie haben Fragen zum Umgang mit bestimmten Lieferbedingungen oder sind auf der Suche nach dem optimalen Incoterm für Ihre Sendungen®? Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihre Zoll- und Logistikprozesse!


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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