
Wirtschaftsbeteiligter = potenzieller Straftäter?
Immer wieder entsteht der Eindruck, dass Wirtschaftsbeteiligte von der Zollverwaltung in erster Linie als potenzielle Straftäter betrachtet werden. Dafür gibt es mehrere Gründe, die tief in der Struktur und den Aufgaben der Zollverwaltung verwurzelt sind. Es gibt aber auch zahlreiche Bemühungen und Initiativen, die "Guten" zu unterstützen und ihnen das Zoll-Leben zu erleichtern.
Was sind Gründe für den Generalverdacht?
- Aufgaben der Zollverwaltung: Eine der Hauptaufgaben der Zollverwaltung ist die Bekämpfung von Schmuggel und Steuerhinterziehung. Diese Aufgaben haben dazu geführt, dass sich die Zollbehörden traditionell in erster Linie auf die Aufdeckung von Verstößen konzentrieren.
- Risikoanalysen und Kontrollen: Um illegale Aktivitäten zu verhindern, setzt die Zollverwaltung umfangreiche Risikoanalysen ein. Diese Analysen basieren auf einer Vielzahl von Datenpunkten und führen dazu, dass bestimmte Waren, Länder oder Unternehmen häufiger kontrolliert werden. Auch wenn diese Kontrollen notwendig und gerechtfertigt sind, können sie bei den betroffenen Unternehmen den Eindruck eines Generalverdachts erwecken.
- Mediale Berichterstattung: Auch Medienberichte über spektakuläre Schmuggelfälle oder groß angelegte Zollrazzien tragen zu diesem Eindruck bei. Wenn Unternehmen in den Medien immer wieder mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, verstärkt sich der Eindruck, dass die Zollbehörden Wirtschaftsbeteiligte pauschal als verdächtig betrachten.
- Bürokratische Hürden: Komplexe und für unerfahrene Wirtschaftsbeteiligte teilweise undurchsichtige Zollvorschriften können den Eindruck erwecken, dass die Zollverwaltung den Handel bewusst erschwert. Unternehmen, die sich mit umfangreichen Prüfungs- und Dokumentationspflichten sowie langwierigen Verfahren konfrontiert sehen, fühlen sich schnell kriminalisiert, auch wenn sie gesetzeskonform handeln wollen.

Vereinfachungen und Unterstützung für "ehrliche" Wirtschaftsbeteiligte
Trotz der großen Herausforderungen, denen sich die Zollverwaltung bei der erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben stellen muss, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die "ehrlichen" Unternehmen die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung erleichtern und sie unterstützen sollen:
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO): Das AEO-Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Zollverwaltung, vertrauenswürdige Unternehmen zu unterstützen. Unternehmen, die sich als AEO zertifizieren lassen, profitieren von vereinfachten Zollverfahren, weniger Kontrollen und einer schnelleren Abfertigung ihrer Waren. Die Zertifizierung signalisiert Vertrauenswürdigkeit und Rechtskonformität.Leider sind die Vorteile eines AEO nicht so umfassend, wie es sich die Wirtschaftsbeteiligten wünschen. Im aktuellen und viel diskutierten Entwurf des reformierten Unionszollkodex ist unter anderem eine Weiterentwicklung des AEO zum "Trust & Check Trader" vorgesehen, der den nachweislich gesetzestreuen Wirtschaftsbeteiligten erhebliche Vorteile bringen soll.
- Zollvereinfachungen: Für Unternehmen, die regelmäßig grenzüberschreitende Geschäfte tätigen, bietet die Zollverwaltung verschiedene Verfahrensvereinfachungen an. Dazu gehören z.B. vereinfachte Zollanmeldungen, die Möglichkeit, präferenzielle Ursprungserklärungen auf den eigenen Handelspapieren abzugeben oder Versandverfahren ohne Mitwirkung der Zollverwaltung abzuwickeln. Diese Maßnahmen reduzieren den bürokratischen Aufwand der einzelnen Vorgänge und ermöglichen eine effizientere Abwicklung.
- Technologische Unterstützung: Moderne Technologien wie elektronische Zollanmeldungen und automatisierte Risikobewertungssysteme tragen dazu bei, den Zollprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Diese Technologien helfen dabei, sich auf risikoreiche Sendungen zu konzentrieren und den Großteil des legalen Handels reibungslos abzuwickeln. Obwohl sich diese Entwicklungen noch in einem frühen Stadium befinden, arbeitet die Zollverwaltung kontinuierlich an der Entwicklung weiterer Technologien.
Fazit
Der Eindruck, dass Wirtschaftsbeteiligte von der Zollverwaltung in erster Linie als potenzielle Kriminelle betrachtet werden, hat historische und strukturelle Gründe. In den letzten Jahren hat sich jedoch viel getan, um diese Wahrnehmung zu ändern. Durch Programme wie AEO, technologische Innovationen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft versucht die Zollverwaltung, den legalen Handel als Partner der Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern.
Unternehmen sollten diese Möglichkeiten nutzen und aktiv eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung suchen. So kann nicht nur der Eindruck des Generalverdachts abgebaut, sondern auch ein effizienteres und sichereres Handelsumfeld geschaffen werden.
Tipp:
Gehen Sie proaktiv auf Ihr Abfertigungszollamt zu und laden Sie, insbesondere bei Neuerungen in Ihrem Unternehmen, zu einem Kennenlernen Ihres Unternehmens und Ihrer Zollprozesse ein. So können frühzeitig Hürden abgebaut und das gegenseitige Verständnis gestärkt werden.
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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung