04.08.2025 | Lesezeit


CBAM-Zulassung: Schwellenwert, neue Zuständigkeiten und drohende Einfuhrstopps

CBAM-Zulassung

Die Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der Europäischen Union schreitet weiter voran. Mit dem Ziel, die Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auch bei Importen sicherzustellen, gewinnt das Zulassungsverfahren für CBAM-Anmelder zunehmend an Bedeutung. In Deutschland wurden nun zentrale organisatorische und rechtliche Änderungen bekannt gegeben, die für alle Unternehmen mit relevanten Importaktivitäten von Interesse sind.


Neue Zuständigkeit: KPMG Law übernimmt die Antragsbearbeitung

Die Bearbeitung von Zulassungsanträgen für CBAM-Anmelder in Deutschland wurde zum 4. Juli 2025 neu geregelt. Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde vom Umweltbundesamt als „Beliehene“ benannt und übernimmt nun die Prüfung und Entscheidung über CBAM-Zulassungen. Die rechtliche Grundlage bildet § 11 Abs. 4 TEHG. Die Beleihung gilt zunächst bis Ende 2026 und erfolgt unter Aufsicht der DEHSt.

Für Unternehmen, die eine Zulassung als CBAM-Anmelder anstreben, bleibt der Weg über das CBAM-Register der Europäischen Kommission weiterhin bestehen. Die operative Bearbeitung erfolgt nun jedoch durch die neu benannte Stelle unter Aufsicht der DEHSt.


Die 50-Tonnen-Schwelle: Wer ist betroffen?

Im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Gesetzgebungspakets plant die EU die Einführung einer Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr. Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, sollen künftig von der Zulassungspflicht ausgenommen sein.

Laut Berechnungen der Europäischen Kommission könnten dadurch rund 90 % der bisherigen CBAM-Anmelder aus dem Zulassungsverfahren herausfallen. Dies würde insbesondere kleinere Importeure entlasten und den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.


Einfuhrverbot bei fehlender Zulassung

Besonders kritisch: Unternehmen, die CBAM-Waren ab dem 1. Januar 2026 ohne gültige Zulassung einführen wollen, müssen mit einem Einfuhrstopp rechnen. Die CBAM-Verordnung sieht vor, dass nur zugelassene CBAM-Anmelder berechtigt sind, betroffene Waren in das Zollgebiet der EU zu verbringen. Liegt keine Zulassung vor, kann die Ware nicht verzollt und nicht eingeführt werden.


Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um rechtzeitig vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  • Importvolumen prüfen / Forecast: Ermitteln, ob die Einfuhrmenge an CBAM-Waren die 50-Tonnen-Grenze überschreitet.
  • Zulassungsbedarf klären: Bei Überschreitung oder Unsicherheit frühzeitig einen Antrag im CBAM-Register stellen.
  • Prozesse anpassen: Vorbereitung auf die jährliche CBAM-Erklärung und den Erwerb von CBAM-Zertifikaten.
  • Rechtslage beobachten: Die Einführung der Schwelle ist noch nicht final beschlossen – aktuelle Entwicklungen regelmäßig prüfen. Auch können sich in den nächsten Jahren Änderungen am Schwellenwert sowie am betroffenen Warenkreis ergeben.
  • Risiken minimieren: Ohne Zulassung droht ein Einfuhrstopp – rechtzeitige Antragstellung ist essenziell.

Insbesondere weißt die DEHSt auf Folgendes hin:

  • Bei voraussichtlich geringen Mengen (deutlich kleiner 50t), sollte der Antrag bis zum Frühherbst 2025 aufgeschoben werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.
  • Bei einer unterjährigen Überschreitung der Schwelle sollte immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Wird eine Überschreitung ohne Zulassung festgestellt, kann die Einfuhr per Feststellungsbescheid gestoppt werden. Danach muss der Importeur eine Zulassung beantragen und die CBAM-Pflichten vollständig erfüllen.

Fazit: CBAM erfordert proaktives Handeln – jetzt Klarheit schaffen

Die CBAM-Regelphase bringt tiefgreifende Veränderungen für den internationalen Warenverkehr mit sich. Die geplante 50-Tonnen-Schwelle könnte für viele Unternehmen eine Erleichterung bedeuten – doch bis zur endgültigen Entscheidung bleibt Unsicherheit. Gleichzeitig ist klar: Ohne Zulassung keine Einfuhr.



Die SW Zoll-Beratung GmbH unterstützt Unternehmen bei der Bewertung ihrer CBAM-Relevanz, der Antragstellung und der strategischen Umsetzung der neuen Anforderungen. Mit fundierter Expertise und praxisnaher Beratung begleiten wir, gemeinsam mit unseren Partnern, unsere Kunden durch alle Phasen der CBAM-Implementierung.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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