15.07.2024 | Lesezeit


Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus

Die EU hat ihre Sanktionen gegen Belarus verschärft.

Insbesondere mit der Erweiterung der Embargoverordnung um Artikel 8g und der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29.06.2024 hat die EU deutlich gemacht, dass sie gegen die anhaltenden Verstöße Belarus vorgeht. Diese Regelungen wurden aus dem Russland-Embargo übernommen und sollen nun auch analog dazu für Belarus umgesetzt werden.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen und was Ihr Unternehmen beachten muss.

Hintergrund der Sanktionen

Die neuen Sanktionen resultieren aus der Unterstützung Weißrusslands für Russland im Krieg gegen die Ukraine. Belarus wird als „Werkzeug“ benutzt, um die bestehenden Sanktionen gegen Russland zu umgehen. Die EU reagiert mit zusätzlichen Maßnahmen, um den Druck auf die belarussische Wirtschaft zu erhöhen und die Umgehung der Sanktionen zu verhindern.

Weitere Informationen findet man auf den Seiten des BAFAs.


Was ist neu?

  • Liefer- und Exportbeschränkungen: Bei Lieferungen und Exporten von Gütern, die in den Anhängen XVI, XVII und XXVII der Verordnung (EU) 2024/1865 sowie der Liste XXX und Anhang I der Verordnung (EU) 258/2012 aufgeführt sind, müssen Exporteure vertraglich sicherstellen, dass diese Güter nicht nach Belarus wiederausgeführt werden bzw. dort verwendet werden.
  • Abhilfemaßnahmen: Exporteure sind verpflichtet, mit ihren ausländischen Vertragspartnern Maßnahmen zu vereinbaren, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen greifen.
  • Meldepflicht: Im Falle eines Verstoßes durch Partner im Drittland müssen Exporteure die zuständige Behörde unverzüglich informieren. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Prüfung von Ausfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen: Überprüfen Sie, ob Ihre Güter von den neuen Bestimmungen betroffen sind.
  • Verbot von Dienstleistungen: Dienstleistungen wie Wirtschaftsprüfungen, Rechtsberatungen uvm., wenn diese im Namen oder im Auftrag der Republik Belarus, deren öffentlichen Stellen, Agenturen oder Unternehmen erbracht werden
  • Beförderungsverbot: Belarussische Transportunternehmen, die zu mindestens 25% im belarussischen Eigentum stehen, dürfen keine Beförderungen mehr durchführen.

Unser Tipp!

Die neuen Sanktionen machen deutlich, dass die EU entschlossen ist, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren. Beobachten Sie die Entwicklungen genau, um rechtzeitig Maßnahmen für Ihr Unternehmen ergreifen zu können. Halten Sie sich über Änderungen auf dem Laufenden und überprüfen Sie Ihre Verträge und Geschäftsbeziehungen sorgfältig, um mögliche Verstöße zu vermeiden.

Bleiben Sie informiert und handeln Sie proaktiv, um Ihre Geschäftsbeziehungen und -abläufe zu schützen.


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Autor: Björn Morzineck - Senior Consultant Zoll

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