20.06.2025 | Lesezeit


Anpassungen an Unterlagencodierungen bei ökologischen / biologischen Erzeugnissen, sowie ozonabbauenden Stoffen

Codierungsupdate

Zum 28. Juni 2025 treten bedeutende Änderungen im deutschen ATLAS-Zollsystem in Kraft. Betroffen sind die Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799, die für ökologische / biologische Erzeugnisse (CDI) sowie ozonabbauende Stoffe (ODS) relevant sind.


Neuzuweisung der Bescheinigungsbereiche

Ab dem 28.06.2025 gelten folgende neuen Bereiche für die jeweiligen Codierungen:

Codierung

Beschreibung

Alt

Neu


C644


Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse


1


2

Y797

Registrierung im Lizenzsystem gemäß Artikel 17 Abs. 3 Buchst. a) der Verordnung (EU) 2024/590

5

1

Y798

Nettomasse der ODS in Produkten und Einrichtungen

5

1

Y799

Nettomasse der ODS multipliziert mit dem ODP-Wert (Ozonabbaupotenzial)

5

1


Was bedeutet das für Zollanmeldungen?

  • Zollanmeldungen mit den bisherigen Codierungen, die vor dem 28.06.2025 abgegeben, aber noch nicht angenommen wurden, werden abgelehnt oder zurückgewiesen.
  • Besonders wichtig: Bei der neuen Bereichszuweisung für C644 ist zwingend die Abschreibemenge anzugeben. Ohne diese Angabe muss die Anmeldung korrigiert und neu eingereicht werden.

Empfehlung der Zollverwaltung: Reichen Sie Anmeldungen mit den betroffenen Codierungen nur dann ein, wenn eine Annahme vor dem 28.06.2025 realistisch ist.


Zum Nachlesen


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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