14.10.2025 | Lesezeit


50%-Rule für Entity List (EL) und Military End-User List (MEUL): Compliance im internationalen Außenhandel

50%-Rule für Entity List (EL) und Military End-User List (MEUL): Compliance im internationalen Außenhandel

Unternehmen im Außenhandel müssen jetzt besonders auf Eigentümerstrukturen achten. Neue US-Vorschriften erweitern die Exportkontrolle und können selbst indirekt Beteiligte erfassen – ein hohes Risiko für Verstöße ohne rechtzeitige Compliance-Maßnahmen.

Die US-Exportkontrolle unterliegt ständigen Anpassungen, um sicherheitsrelevante Risiken im internationalen Handel zu steuern. Seit dem 30. September 2025 gilt die sogenannte 50%-Rule nun auch für Unternehmen, die zu mindestens 50 % im Eigentum einer Entität stehen, die auf der US Entity List (EL) oder der Military End-User List (MEUL) geführt wird.

Diese Regel hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen weltweit, insbesondere für jene, die US-Produkte importieren oder in ihren Lieferketten verarbeiten. Dabei unterscheiden sich EU- und US-Vorschriften teilweise deutlich: Während die EU keine direkte 50%-Regel kennt, gelten in den USA strikte Eigentumsbeteiligungsprüfungen. Unternehmen mit internationaler Lieferkette müssen beide Regelwerke berücksichtigen.


Grundlagen: EL und MEUL verstehen – Warum diese Listen entscheidend sind

  • Entity List (EL): Eine Liste von Unternehmen, Organisationen oder Personen, die besonderen Exportkontrollen unterliegen. US-Unternehmen benötigen für den Handel mit diesen gelisteten Entitäten spezielle Exportgenehmigungen.
  • Military End-User List (MEUL): Enthält Unternehmen oder Personen, die militärische Endverwendungen für US-Produkte betreiben. Der Handel mit diesen Einträgen unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Die 50%-Rule erweitert die Reichweite der Exportbeschränkungen: Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Beteiligungen, die zu mindestens 50% einer gelisteten Entität gehören, unterliegen denselben Beschränkungen wie die Muttergesellschaft.


Praktische Auswirkungen: Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden

Erweiterte Screening-Pflichten – Sorgfalt zahlt sich aus

Standardmäßige Sanktionslistenprüfungen erkennen nur direkt gelistete Unternehmen. Unternehmen müssen daher:

  • die Eigentümerstruktur ihrer Geschäftspartner analysieren
  • prüfen, ob Muttergesellschaften auf EL oder MEUL stehen
  • bei Beteiligungen von 50 % oder mehr Genehmigungspflichten einhalten

Komplexe Beteiligungsstrukturen – Verborgene Risiken identifizieren

Internationale Joint Ventures und verschachtelte Eigentumsverhältnisse erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Verstöße. Eine lückenlose Analyse sämtlicher Beteiligungsketten ist essenziell.

Compliance-Anpassungen – Prozesse effizient gestalten

Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen:

  • automatisierte Screening-Systeme einsetzen
  • Prozesse für Genehmigungen und Reporting anpassen
  • Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um Risiken frühzeitig zu erkennen

Praxisbeispiel

Ein deutsches Unternehmen importiert elektronische Bauteile aus den USA. Ein direkter Geschäftspartner ist nicht gelistet, gehört jedoch zu 60 % einer auf der EL stehenden US-Firma. Ohne die Prüfung der Eigentümerstruktur würde das Unternehmen die Genehmigungspflicht übersehen und ein Risiko für Verstöße eingehen. Mit einem systematischen Screening erkennt das Unternehmen die Beteiligung und beantragt rechtzeitig die notwendige Exportgenehmigung.


Strategische Compliance-Lösungen: Sicher, effizient und praxisnah

Die 50%-Rule sollte integraler Bestandteil der Compliance-Strategie sein:

  • Regelmäßige Eigentümerprüfungen: Frühzeitige Identifikation gelisteter Muttergesellschaften.
  • Automatisierte Sanktionslisten-Tools: Effiziente und kontinuierliche Risikoüberwachung.
  • Dokumentierte Prozesse und Schulungen: Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Vorteile der Zusammenarbeit mit SW Zoll-Beratung: Effizienz und Kostenvorteile

  • Rechtsichere Umsetzung: Alle Compliance-Anforderungen werden praxisnah abgebildet.
  • Strategische Beratung: Unterstützung bei komplexen Beteiligungsstrukturen und internationalen Lieferketten, wodurch Unternehmen Verzögerungen und teure Genehmigungsfehler vermeiden.
  • Schulungen und Weiterbildung: Fachkräfte bleiben auf dem neuesten Stand der US-Exportkontrolle.
  • Flexibilität: Beratung vor Ort, digital oder in Kombination – abgestimmt auf individuelle Unternehmensanforderungen.
  • Internationale Orientierung: Erfahrung im Umgang mit EU- und US-Vorschriften sichert rechtskonformes Handeln global.

Partnerschaftliche Unterstützung

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Trustnet.Trade können Unternehmen zusätzlich auf umfassende digitale Lösungen für Sanktionslisten- und Beteiligungsprüfungen zugreifen. Diese Kooperation ergänzt die Beratung von SW Zoll-Beratung um innovative Technologien für noch mehr Effizienz und Rechtssicherheit.

Neue Kooperation mit Trustnet.Trade - Mehr Transparenz bei Compliance- und Sanktionsrisiken

Fazit: Rechtssicher, effizient und zukunftsfähig handeln

Die Erweiterung der 50%-Rule für EL- und MEUL-Einträge verdeutlicht die zunehmende Komplexität der US-Exportkontrolle. Unternehmen müssen Eigentümerstrukturen genau prüfen, Compliance-Prozesse anpassen und Risiken aktiv managen. Wer frühzeitig handelt, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichert gleichzeitig operative Effizienz und wirtschaftliche Stabilität.

Compliance ist kein optionaler Prozess sie ist ein strategischer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die jetzt systematisch handeln, schützen sich vor Sanktionen, sparen Kosten und stärken ihre Position im internationalen Handel.

Die Expertise von SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die 50%-Rule effizient umzusetzen von operativer Abwicklung über strategische Beratung bis zu maßgeschneiderten Schulungen. Rechtssichere, effiziente und zukunftsfähige Lösungen im internationalen Außenhandel sind damit gewährleistet.


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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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