Sanktionen im Wandel – Neue Straf- und Bußgeldrisiken ab Mai 2025
Ab Mai 2025 wird es ernst: Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 zur europaweiten Harmonisierung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen tritt voraussichtlich zum 20.05.2025 eine Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Außenwirtschaftsverordnung in Kraft.
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Ab Mai 2025 wird es ernst: Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 zur europaweiten Harmonisierung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen tritt voraussichtlich zum 20.05.2025 eine Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Außenwirtschaftsverordnung in Kraft.
Verstöße gegen Sanktionen können schneller zur Straftat werden – mit drastischen Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro! Die neuen Regeln zur Harmonisierung von Straf- und Bußgeldvorschriften in der EU bringen verschärfte Konsequenzen für Unternehmen und Verantwortliche.
Unser Seminar gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die Neuregelungen und zeigt, welche Risiken jetzt auf Sie zukommen. Erfahren Sie, welche Verstöße künftig als Straftat gelten, warum die Möglichkeit der Selbstanzeige entfällt und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um sich abzusichern.
In diesem Seminar lernen Sie....
- Welche neuen Straftatbestände gibt es?
- Wie hoch sind die neuen Bußgelder?
- Welche Sorgfaltspflichten haben Unternehmen?
- Wie können Sie Haftungsrisiken vermeiden?