Exportkontrolle und Verfahrensvereinfachungen bei Ersatzteilen
Beschreibung
Die Ausfuhr von Ersatzteilen unterliegt komplexen exportkontrollrechtlichen Anforderungen – insbesondere bei Dual-Use-Gütern oder genehmigungspflichtigen Hauptgütern. Unsere Schulung vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, um Ersatzteillieferungen rechtskonform und effizient abzuwickeln.
Inhalte
- Ersatzteile in Güterlisten:
Einordnung und Bewertung von Komponenten gemäß Ausfuhrliste und EG-Dual-Use-Verordnung. - Genehmigungspflicht erkennen:
Wann sind Ersatzteile genehmigungspflichtig? Welche technischen Merkmale sind entscheidend? - Verfahrensvereinfachungen nutzen:
Allgemeine Genehmigungen (AGG), Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG ERS I & II), 25%-Regelung. - Upgrade vs. Update:
Auswirkungen von Software und Ersatzteilen auf die Maschinenperformance und deren Kontrollrelevanz. - Antragstellung beim BAFA:
Hinweise zur korrekten Formulierung und Dokumentation.
An wen richtet sich das Seminar?
- Exportverantwortliche und Zollbeauftragte, die regelmäßig mit der Ausfuhr von Ersatzteilen zu genehmigungspflichtigen Gütern befasst sind.
- Compliance- und Außenwirtschaftsverantwortliche, die sicherstellen müssen, dass Ersatzteillieferungen rechtskonform erfolgen.
- Technische Vertriebsmitarbeiter, die Kunden weltweit mit Ersatzteilen versorgen und dabei exportkontrollrechtliche Anforderungen beachten müssen.
- Mitarbeitende in der Versand- und Exportabwicklung, die Genehmigungsverfahren beim BAFA vorbereiten und durchführen.
- Fachkräfte aus dem Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere bei Dual-Use-relevanten Produkten.
Ihr Nutzen
- Sicherheit bei der Bewertung und Genehmigung von Ersatzteillieferungen
- Effiziente Nutzung von Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren
- Vermeidung von Exportverstößen durch fundiertes Wissen
- Praxisnahe Umsetzung durch Fallbeispiele und Checklisten