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Zugelassener Ausführer

Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung

Die zollrechtliche Bewilligung „Zugelassener Ausführer“ erlaubt die Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen gemäß Art. 166 Abs. 2 UZK.

Was ist ein zugelassener Ausführer?

Ein zugelassener Ausführer ist ein Unternehmen, dem von der Zollbehörde eine Bewilligung erteilt wurde, die Ausfuhrabwicklung unter vereinfachten Bedingungen durchzuführen. Konkret bedeutet das, dass der zugelassene Ausführer berechtigt ist, die Ausfuhr selbständig durchzuführen, ohne bei jeder Sendung zusätzliche Zollkontrollen oder Dokumentenprüfungen durchlaufen zu müssen.

Vorteile für Unternehmen

  • Schnellere Abwicklung von Ausfuhren auch außerhalb der Öffnungszeiten der Zollämter
  • Weniger Zollkontrollen bei der Ausfuhr.
  • Entlastung der administrativen Prozesse im Export.
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