Zollverfahren
Zollverfahren bezeichnen die verschiedenen rechtlichen und organisatorischen Abläufe, die bei der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren über die Grenzen eines Zollgebiets – wie etwa der Europäischen Union – angewendet werden. Sie regeln, wie Waren zollrechtlich behandelt werden und welche Abgaben, Kontrollen oder Bewilligungen erforderlich sind.
Jede Ware die über Grenzen transportiert wird bzw. sich unter zollamtlicher Überwachung befindet, muss mit Hilfe einer Zollanmeldung in ein Zollverfahren überführt werden.
Hauptarten von Zollverfahren
Ausfuhrverfahren
Wird für Waren angewendet, die aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland ausgeführt werden. Es ist Voraussetzung für die steuerfreie Ausfuhrlieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Dieses Verfahren wird bei der Einfuhr angewendet. Die Ware wird in den Wirtschaftskreislauf der EU überführt, alle Zölle und Einfuhrabgaben sind zu entrichten.
Versandverfahren (z. B. Union- oder gemeinschaftliches Versandverfahren)
Dieses Zollverfahren dient dazu, Nicht-Unionswaren oder unverzollte Waren innerhalb der EU oder in andere Vertragsstaaten zu befördern, ohne dass sofort Zölle und Einfuhrabgaben fällig werden.
Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Hierzu zählen z. B. das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, passive Veredelung, vorübergehende Verwendung und die Umwandlung. Diese Verfahren ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine zollfreie oder zollbegünstigte Abwicklung.
Bedeutung im internationalen Handel
Die Wahl des passenden Zollverfahrens hat direkten Einfluss auf Kosten, Lieferzeiten und rechtliche Sicherheit im internationalen Warenverkehr. Unternehmen, die regelmäßig Waren über Grenzen hinweg transportieren, können von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und bewilligten Vereinfachungen profitieren.
Relevanz für die Zollabwicklung
Ein korrektes Zollverfahren ist entscheidend für die rechtskonforme Abwicklung von Im- und Exportgeschäften. Fehler bei der Verfahrenswahl oder -anwendung können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen führen.
Liste gültiger Verfahrensocodes
Eine vollständige Liste der gültigen Verfahrenscodes finden Sie im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen.