Zollbeschau
Bei einer Zollbeschau überprüft der Zoll die Menge und / oder die Beschaffenheit der angemeldeten Waren, um sicherzustellen, dass sie mit der Zollanmeldung und den angemeldeten Unterlagen übereinstimmen.
Der Zoll beschränkt sich in der Regel auf Stichproben oder auf Fälle, in denen anhand von Risikoanalysen Unregelmäßigkeiten vermutet werden. Normalerweise wird nur ein Teil der angemeldeten Waren einer Teilbeschau unterzogen, der Zoll hat jedoch auch das Recht, eine vollständige Beschau durchzuführen und alle Waren einer Sendung zu überprüfen.
Arten der Zollbeschau
- Dokumentenprüfung: Bei der Dokumentenprüfung fordert der Zoll die angemeldeten Dokumente wie Handelsrechnungen, Bill of Lading (BL) und Präferenzpapiere an und vergleicht diese mit der Zollanmeldung. Werden keine Abweichungen festgestellt, wird die Sendung freigegeben.
- Physische Beschau: Bei der physischen Beschau wird nach vorheriger Terminabsprache und Vorlage der Handelsdokumente eine physische Prüfung der Waren auf Menge und / oder Beschaffenheit vorgenommen. Können bei der Beschau wichtige Merkmale der Ware nicht festgestellt werden, hat der Zoll das Recht, Proben und Muster zu entnehmen.
Pflichten des Anmelders
- Darlegungspflicht: Der Anmelder ist verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten für die Zollbeschau zur Verfügung zu stellen.
- Duldungspflicht: Der Anmelder ist verpflichtet, dem Zoll die Entnahme von Mustern und Proben zu gestatten, ohne dass er dafür eine Entschädigung beanspruchen kann.
- Auskunfts- und Nachweispflicht: Der Anmelder muss dem Zoll auf Verlangen alle relevanten Unterlagen wie Kaufverträge oder Zahlungsnachweise vorlegen.
Ergebnisse der Zollbeschau
Das Ergebnis der Zollbeschau ist entscheidend für die weitere Zollabfertigung. Der Zoll kann abweichende Abgaben festsetzen, wenn die Ware nicht korrekt eingereiht wurde. Das endgültige Ergebnis der Zollbeschau wird elektronisch im IT-System ATLAS erfasst und als Zollbefund dokumentiert.
Weitere Informationen zur Zollbeschau finden Sie auf der offiziellen Website des Zolls:
Zollbeschau und Befund - www.zoll.de