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Wassenaar-Abkommen

Das Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien ist eine internationale, nicht bindende Vereinbarung und Nachfolger des COCOM.
COCOM (Coordinating Committee on Multilateral Export Controls
Exportkontrolle westlicher Technologie in die Staaten des Ostblocks).


Das Wassenaar Arrangement:

leistet einen Beitrag zu regionaler und internationaler Sicherheit und Stabilität

fördert Transparenz und verantwortungsvolleres Handeln bei Exporten von konventionellen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern (Waren, Software und Technologie)

ergänzt und verstärkt die vorhandenen Exportkontrollregime für Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme

ist nicht gegen einen Staat oder eine Gruppe von Staaten gerichtet

nutzt Exportkontrollen als Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus


Die Teilnehmerstaaten des WA:

haben sich darauf geeignet, für Güter, die von der WA-Kontrollliste erfasst werden, nationale Exportkontrollen beizubehalten. Diese Kontrollen werden auf der Grundlage nationalen Rechts durchgeführt

orientieren sich an vereinbarten Best Practices, Leitlinien und Elementen

haben sich darauf geeinigt, Genehmigungen und Ablehnungen von Exporten bestimmter kontrollierter Güter an Bestimmungsziele außerhalb des Wassenaar Arrangement zu melden;

tauschen Informationen über sensible Dual-Use-Güter aus.


Vertreter der Teilnehmerstaaten kommen regelmäßig in Wien zu Treffen zusammen, wo das
Wassenaar Arrangement seinen Hauptsitz und ein kleines Sekretariat errichtet hat.

Das Abkommen hat derzeit 42 Mitgliedstaaten.


Die Kontrolllisten des Wassenaar Arrangement

Militärgüterliste

Beinhaltet insgesamt 22 Haupteinträge für Güter, die für militärische Zwecke konzipiert sind, einschließlich bestimmter Güter in Kategorien wie zum Beispiel:

Kleine & leichte Waffen (und dazugehörige Munition);

Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge;

Gepanzerte Ausrüstung/Schutzausrüstung,

Flugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge, Flugzeugtriebwerke und zugehörige Ausrüstung


Liste für Dual-Use-Güter (Waren, Software und Technologie)

(Allgemeine Technologie und Allgemeine Software-Anmerkung)

Kategorie 1– Besondere Materialien und zugehörige Ausrüstung

Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung

Kategorie 3 – Elektronik

Kategorie 4 – Computer

Kategorie 5 – Teil 1 – Telekommunikation

Kategorie 5 – Teil 2 – Informationssicherheit

Kategorie 6 – Sensoren und Laser

Kategorie 7 – Navigation und Luftfahrtelektronik

Kategorie 8 – Marine

Kategorie 9 – Luft- und Raumfahrt und Antriebssysteme

Liste sensibler Güter (Sensitive List, SL)

Liste sehr sensibler Güter (Very Sensitive List, VSL)


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