Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. dient als förmlicher Präferenznachweis im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und der Türkei.
Mit Hilfe des A.TR. kann für gewerbliche Waren (außer Agrar- und EGKS-Erzeugnisse) nachgewiesen werden, dass sich diese im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und direkt von einem Mitgliedsstaat der EU in die Türkei oder umgekehrt, befördert werden.
Werden Waren mit Warenverkehrsbescheinigung A.TR. transportiert, sind sie grundsätzlich Zollabgaben befreit.
Weitere Informationen sowie Hilfestellungen zum Ausfüllen der einzelnen Felder finden Sie auf den Seiten des deutschen Zolls.
Zoll-Online: Präferenznachweise