Warenursprung
Der Warenursprung bezeichnet die geografische Herkunft einer Ware und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Handel sowie im Zollrecht. Er bestimmt, aus welchem Land eine Ware stammt und ist entscheidend für die Anwendung von Zolltarifen, Einfuhrbestimmungen und Handelspräferenzen.
Nichtpräferenzieller Warenursprung
Der nichtpräferenzielle Ursprung dient hauptsächlich der statistischen Erfassung und der zollrechtlichen Behandlung ohne spezielle Handelsvorteile. Er wird herangezogen, um den Ursprung einer Ware festzustellen, wenn keine Handelsabkommen oder Präferenzregelungen greifen. Beispielsweise entscheidet der nichtpräferenzielle Ursprung über Antidumpingmaßnahmen oder Ursprungsbezeichnungen.
Präferenzieller Warenursprung
Der präferenzielle Ursprung ist relevant für die Anwendung von vergünstigten Zolltarifen im Rahmen von Präferenzabkommen. Nur Waren mit präferenziellen Ursprung können von Zollvergünstigungen profitieren. Hierbei müssen spezifische Ursprungsregeln erfüllt sein, etwa durch ausreichend hohen Wertanteil aus dem Abkommensgebiet oder durch bestimmte Produktionsschritte.