Warenausfuhr im zweistufigen Verfahren
Das Ausfuhrverfahren ist in zwei Abschnitte unterteilt, welche als solche auch in der Praxis Anwendung finden. Die erste Stufe umfasst die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle. In der zweiten Stufe erfolgt die Beendigung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausgangszollstelle sowie die Ausfuhr der Ware aus dem Zollgebiet der Union.
Weitere Informationen zum zweistufigen Ausfuhrverfahren finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.
Homepage des deutschen Zolls