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Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Export- und Importkontrolle gefährlicher Chemikalien

Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 regelt den Export und Import bestimmter gefährlicher Chemikalien innerhalb und außerhalb der EU. Sie setzt internationale Abkommen wie das Basler Übereinkommen, das Stockholmer Übereinkommen und die Rotterdam-Konvention um und ist für Unternehmen im internationalen Chemikalienhandel von zentraler Bedeutung.


Ziele der Verordnung und Schutz von Umwelt und Gesundheit

Die Verordnung verfolgt mehrere Kernziele:

  • Schutz von Umwelt und Gesundheit durch Regulierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und persistenter organischer Schadstoffe (POPs).
  • Internationale Compliance: Umsetzung der Basler, Stockholmer und Rotterdam-Abkommen.
  • Transparenz im Handel: Pflicht zur Mitteilung von Exporten im Rahmen des PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent).

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen exportiert polybromierte Diphenylether (PBDE) als Flammschutzmittel in Nicht-EU-Länder. Vor Versand muss der Exporteur die zuständige Behörde informieren und die Zustimmung des Empfängerstaaten einholen.


Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung gilt für Chemikalien, die:

  • unter das Stockholmer Übereinkommen fallen (z. B. PCB, DDT),
  • unter das Basler Übereinkommen fallen (gefährliche Abfälle wie Asbest oder Quecksilberabfälle),
  • im Rahmen der Rotterdam-Konvention als PIC-Stoffe eingestuft sind (z. B. bestimmte Pestizide).

Die Regelungen betreffen juristische und natürliche Personen innerhalb der EU, die Ex- oder Importe dieser Stoffe durchführen.


Exportgenehmigung Chemikalien und PIC-Verfahren in der EU

Exporteure müssen

  • Exporte bestimmter Chemikalien melden.
  • Für PIC-Stoffe eine Exportgenehmigung einholen, nachdem der Empfängerstaat seine Zustimmung erteilt hat.

Importeure müssen

  • Vor der Einfuhr Mitteilungen an die zuständige Behörde übermitteln.
  • Sicherstellen, dass Einfuhrbestimmungen nach internationalen Abkommen erfüllt sind.Praxisbeispiel

Praxisbeispiel

Ein Importeur erhält Chlorpyrifos (Pestizid) aus einem Drittland. Die Einfuhr ist nur möglich, wenn die nationale Behörde informiert wurde und alle Sicherheitsauflagen eingehalten werden.


Rollen der Zoll- und Fachbehörden

  • Exporteure/Importeure: Einhaltung der Mitteilungs- und Genehmigungspflichten.
  • Zollbehörden: Kontrolle der Warenbewegungen und Überwachung der Verordnung an der Grenze.
  • Fach- und Umweltbehörden: Prüfung von Anträgen, Koordination mit internationalen Stellen, Sicherstellung der Umsetzung der internationalen Abkommen.

Praxisrelevanz und Compliance-Tipps

Unternehmen müssen interne Prozesse implementieren, um:

  • relevante Chemikalien zu identifizieren,
  • Export- und Importpflichten zu überwachen,
  • die Mitteilungen und Genehmigungen zu dokumentieren,
  • Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 ist ein zentrales Instrument für den sicheren Handel mit Chemikalien. Sie verbindet internationale Abkommen mit nationalen Pflichten und legt klare Anforderungen an Exporteure, Importeure und Zollbehörden fest. Eine präzise Einhaltung der Mitteilungs- und Genehmigungspflichten, ergänzt durch strukturierte Prozesse und Dokumentation, gewährleistet Rechtssicherheit und Transparenz im internationalen Chemikalienhandel.

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