Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Verordnung (EU) Nr. 608/2013 über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums – Schutz geistiger Eigentumsrechte durch den Zoll

Die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (IPR) durch die Zollbehörden der Europäischen Union. Sie dient der Prävention von Fälschungen und Rechtsverletzungen beim Warenverkehr in die EU, aus der EU und durch die EU hindurch.


Zielsetzung

  • Schutz des Binnenmarktes vor gefälschten oder rechtsverletzenden Waren.
  • Bereitstellung eines wirksamen Instruments für Rechteinhaber, um ihre Schutzrechte zu sichern.
  • Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Waren, die:

  • in die EU eingeführt,
  • aus der EU ausgeführt, oder
  • durch die EU transportiert werden,
    und bei denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden.

Abgedeckt sind insbesondere

  • Markenrechte
  • Patente
  • Urheberrechte
  • Geschmacksmuster
  • Pflanzensortenrechte
  • Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel

Nicht erfasst werden ausschließlich dienstleistungsbezogene Rechte oder Rechte ohne materielle Dimension.


Verfahren der Zollbeschlagnahme

  • Anmeldung durch den Rechteinhaber
    Rechteinhaber reichen bei der zuständigen Zollbehörde einen Antrag auf Überwachung und Beschlagnahme ein, einschließlich Angaben zu den Waren, Schutzrechten und Nachweisen der Rechtsverletzung.
  • Vorläufige Beschlagnahme
    Zollbeamte prüfen Sendungen bei Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr und können bei Verdacht die Waren vorläufig beschlagnahmen.
  • Benachrichtigung und Frist für Stellungnahme
    Nach der Beschlagnahme werden Rechteinhaber und Empfänger informiert. Rechteinhaber haben 10 Arbeitstage, um die endgültige Beschlagnahme zu beantragen.
  • Endgültige Maßnahmen
    Bei Bestätigung der Rechtsverletzung können Zollbehörden die Waren vernichten oder andere Maßnahmen ergreifen. Die Kosten trägt in der Regel der Antragsteller.

Rechte und Pflichten

  • Zollbehörden: Durchführung der Maßnahmen im Rahmen ihrer Kapazitäten, Wahrung der Vertraulichkeit.
  • Rechteinhaber: Verantwortung für korrekte Angaben, Möglichkeit der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Zollbehörden.
  • Empfänger der Waren: Möglichkeit, unrechtmäßige Beschlagnahme anzufechten.

Praxisbeispiele

  • Ein mittelständisches Unternehmen im Bereich Leiterplatten verhinderte durch vorläufige Beschlagnahme die Inverkehrbringung unsicherer Bauteile.
  • Ein Großhändler für Spielwaren meldete Nachahmungen und konnte 420.000 Spielwaren mit einem Wert von 1,7 Millionen Euro sicherstellen.
  • Onlinehändler im Bekleidungsbereich kontrollieren importierte Etiketten und Verpackungsmaterial, um Markenverletzungen innerhalb der EU zu vermeiden.

Aktuelle Fallzahlen

  • 2023 wurden 152 Millionen rechtsverletzende Artikel beschlagnahmt (Steigerung von 77 % gegenüber 2022).
  • Der geschätzte Einzelhandelswert betrug rund 3,4 Milliarden Euro.
  • Betroffene Warengruppen: Spielwaren, Spiele, CDs/DVDs, Verpackungsmaterial und Labels.

Strategische Relevanz für Unternehmen

  • Schutz der Markenintegrität und Vermeidung wirtschaftlicher Schäden.
  • Frühzeitige Risikominimierung durch aktive Zusammenarbeit mit Zollbehörden.
  • Implementierung eines konsequenten Compliance-Managements und systematische Dokumentation der Lieferketten.

Fazit

Die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung geistiger Eigentumsrechte im internationalen Warenverkehr dar. Sie ermöglicht Rechteinhabern präventive Maßnahmen gegen Fälschungen und Rechtsverletzungen und unterstützt die Zollbehörden bei der effektiven Marktüberwachung. Für Unternehmen ist die Verordnung sowohl Chancen- als auch Risikomanagement-Instrument: Sie schützt Marken und Produkte, erfordert aber gleichzeitig eine konsequente Compliance, sorgfältige Dokumentation und laufende Kontrolle der Lieferketten. Die konsequente Umsetzung der Verordnung trägt entscheidend dazu bei, wirtschaftliche Schäden zu minimieren, die Integrität von Waren zu sichern und rechtliche Risiken im Außenhandel zu reduzieren.

Welle
Jobs 1
Schulungen 57