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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Die Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist ein offizielles, rechtsverbindliches Dokument, das von den Zollbehörden auf Antrag eines Unternehmens ausgestellt wird. Es klärt die genaue zolltarifliche Einstufung einer Ware – also den korrekten Zolltarif, der bei der Einfuhr oder Ausfuhr anzuwenden ist.

Mit der vZTA erhalten Unternehmen eine rechtssichere und verbindliche Entscheidung über die korrekte Einreihung einer Ware in den Zolltarif, die für Zollabwicklung, Handelsstatistik und steuerliche Zwecke relevant ist.


Warum ist eine vZTA wichtig?

  • Rechtssicherheit: Die Auskunft ist verbindlich und schützt vor Nachteilen bei späteren Zollprüfungen.
  • Planungssicherheit: Unternehmen wissen im Vorfeld sicher, welcher Zollsatz auf ihre Waren anzuwenden ist.
  • Vermeidung von Sanktionen: Falsche Zolltarifnummern können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen führen.
  • Internationaler Handel: Die vZTA wird in der gesamten EU anerkannt und vereinfacht die grenzüberschreitende Abwicklung.

Beantragung einer vZTA

  • Antragstellung: Der Antrag kann elektronisch über das Zollportal bei der zuständigen Zollbehörde gestellt werden.
  • Detaillierte Warenbeschreibung: Wichtig sind genaue Angaben zur Ware, Materialzusammensetzung, Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Je nach Ware ist notwendig Warenmuster einzureichen.
  • Kosten: Die Erstellung einer vZTA ist für das beantragende Unternehmen kostenfrei.
  • Gültigkeitsdauer: Eine vZTA ist in der Regel für drei Jahre gültig kann allerdings bei Änderung der rechtlicher Grundlagen durch den Zoll revidiert bzw. geändert werden.

Weitere Informationen zur Verbindlichen Zolltarifauskunft finden Sie auf den Homepages des deutschen Zolls sowie der Europäischen Kommission. 

Homepage des deutschen Zolls Homepage der Europäischen Kommission
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