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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) stellt eine Entscheidung im Sinne des Zollkodex der Union (UZK) dar. In dieser Entscheidung wird von der Zollbehörde rechtsverbindlich festgelegt, wie die in der vZTA genannte Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union (GZT) einzureihen ist.

Weitere Informationen zur Verbindlichen Zolltarifauskunft finden Sie auf den Homepages des deutschen Zolls sowie der Europäischen Kommission. 

Homepage des deutschen Zolls Homepage der Europäischen Kommission
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