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Tierschutzgesetz (TierSchG)

Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) ist die zentrale Rechtsnorm zum Schutz von Tieren und prägt weitreichend den internationalen Warenverkehr. Im Zusammenspiel mit EU-Rechtsakten wie der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren während des Transports oder der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel bildet das TierSchG die Grundlage für die zollrechtliche Abfertigung, veterinärrechtliche Kontrollen und Compliance in globalen Lieferketten.

Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Fachkräfte im Außenhandel ist es entscheidend, die rechtlichen Vorgaben, Schnittstellen und praxisrelevanten Risiken zu kennen, um Lieferketten effizient und rechtssicher zu gestalten.


Grundprinzipien und rechtliche Einordnung

Das TierSchG verfolgt das übergeordnete Ziel, Tieren kein unnötiges Leid zuzufügen. Zentrale Elemente:

  • Tiere als Mitgeschöpfe mit Schutzanspruch
  • Verbote von Schmerzen, Leiden und Schäden ohne vernünftigen Grund
  • Verzahnung mit EU-Tierschutzvorschriften, Veterinärrecht und Artenschutzbestimmungen (CITES)
  • Bindung an zollrechtliche Abläufe, insbesondere bei Einfuhr tierischer Waren

Diese Systematik macht das TierSchG zu einem integralen Bestandteil der Compliance in der internationalen Lieferkette.


Zentrale Regelungsbereiche des TierSchG

Haltung und Pflege

  • Artgerechte Unterbringung, Ernährung, Pflege und Bewegungsfreiheit.
  • Praxisfall: Ein Lieferant aus einem Drittstaat transportiert Rinder über mehrere Tage ohne Pausen. Die Einfuhr wird an der EU-Grenze verweigert, bis tierschutzgerechte Transportnachweise vorliegen.

Eingriffe an Tieren

  • Unzulässige Eingriffe: Kupieren, Amputationen, kosmetische Operationen.
  • Praxisfall: Import von Zuchttieren mit dokumentierten Amputationen führt zu Prüfungen durch Zoll und Veterinärbehörden; Genehmigung nur bei EU-konformer Dokumentation.

Tiertransporte

  • Gesetzlich geregelt durch TierSchG und VO 1/2005 (EG).
  • Aspekte: Transportdauer, Pausen, Fahrzeugausstattung, Personalqualifikation.
  • Verstöße → Zurückweisungen, Bußgelder, Verzögerungen.

Schlachtung und Betäubung

  • EU-konforme Betäubungsvorschriften sind Pflicht.
  • Praxisfall: Import von Fleischprodukten aus Drittstaaten ohne Nachweis tierschutzgerechter Schlachtung → temporäre Blockade durch Zollbehörde.

Tierversuche

  • Genehmigungspflichtig, strenge Dokumentationspflichten.
  • Praxisfall: Einfuhr von Versuchstieren ohne behördlich anerkannte Genehmigung → Abweisung durch Zoll.

Handel, Zucht und gewerbliche Tierhaltung

  • Gewerbliche Tierhändler benötigen Genehmigungen.
  • Zuchtpraktiken müssen EU-konform sein.
  • Dokumentation ist Voraussetzung für Zollabfertigungen.

Straf- und Bußgeldvorschriften

  • Verstöße gegen TierSchG = straf- und bußgeldrechtlich relevant.
  • Konsequenzen für Unternehmen: Reputationsrisiko, Verzögerungen bei Zollfreigaben, Einfluss auf AEO-Status.

Schematischer Ablauf – Einfuhr tierischer Waren

  • Voranmeldung bei Zollbehörde
  • Einreichung von Gesundheitszeugnissen / TRACES / CITES-Zertifikaten
  • Veterinärkontrolle vor Ort
  • Zollprüfung & Freigabe
  • Archivierung & Audit-Trail

Compliance-Fallstricke in internationalen Lieferketten

  • Drittstaatenstandards: niedrige Transportstandards, fehlende Betäubung, abweichende Hygienekonzepte
  • Dokumentationsdefizite: unvollständige Gesundheitszeugnisse oder TRACES-Einträge
  • Unsichere Sub-Lieferketten: fehlende Auditrechte und Rückverfolgbarkeit
  • Rollenunklarheit im Unternehmen: Zoll, Logistik, Einkauf, Qualitätsmanagement, Compliance

Strategische Handlungsempfehlungen

  • Lieferanten- und Logistikpartnerqualifikation – Audits, Zertifikatsprüfung, Vor-Ort-Bewertungen
  • Vertragliche Regelungen – Nachweispflichten, Auditrechte, Sanktionen, digitale Zertifikate
  • Dokumentationssystem – Checklisten, digitale Archivierung, automatisierte Prüfungen
  • Interne Rollen & Eskalationsprozesse – Verantwortlichkeiten klar definieren
  • Schulung & Qualifikation – Gesetz, Transportanforderungen, Dokumentation, TRACES/CITES
  • Technologiegestützte Compliance – digitale Zertifikate, Tracking, Schnittstellen zu Zollsystemen

Ausblick

  • Digitalisierung veterinärrechtlicher Kontrollen
  • Verstärkte Verbindung Tierschutz- und Lieferkettengesetzgebung
  • Steigende Anforderungen an Rückverfolgbarkeit
  • Engere Kooperation Zoll – Veterinärbehörden
  • Harmonisierung, jedoch weiterhin Abweichungen in Drittstaaten

Unternehmen profitieren von einer systematischen Compliance, effizienter Dokumentation und proaktiver Risikoanalyse. Dies sichert Rechtssicherheit, minimiert Verzögerungen und stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit.


Fazit

Das TierSchG ist nicht nur eine nationale Tierschutzvorschrift, sondern ein strategisches Compliance-Element in internationalen Lieferketten. Unternehmen, die gesetzliche Anforderungen, EU-Vorschriften und Zollprozesse systematisch integrieren, reduzieren operative Risiken, sichern die Rechtssicherheit und erhöhen die Effizienz ihrer internationalen Warenströme. Strategische Compliance im Tierschutz ist damit ein klarer Wettbewerbsvorteil.

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