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T2-Versandverfahren

Das T2-Verfahren wird angewendet, wenn Unionswaren (also Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden) durch Nicht-EU-Gebiet transportiert werden, z. B.:

  • durch EFTA-Staaten wie die Schweiz, Norwegen oder Island,
  • über das Vereinigte Königreich,
  • oder wenn die Waren innerhalb der EU befördert werden, aber unter Zollüberwachung stehen müssen, etwa zur Vermeidung von Eingriffen.

Zweck des T2-Verfahrens

  • Nachweis des Unionswarenstatus während des Transports,
  • Vermeidung von erneuter Verzollung in der EU nach Transit durch Drittland,
  • Sicherstellung der zollrechtlichen Kontrolle.

Das T2-Verfahren wird über das elektronische System NCTS (New Computerized Transit System) abgewickelt.


Das VBD (Versandbegleitdokument) enthält alle relevanten Angaben: Waren, Absender, Empfänger, Routen, etc.


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