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Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA)

Eine ASumA ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.

In Deutschland ist es über ATLAS möglich, die ASumA gleichzeitig mit der Ausfuhrzollanmeldung elektronisch abzugeben.


Zweck und rechtliche Grundlage

Die ASumA ist im Unionszollkodex (UZK) sowie in den dazugehörigen delegierten und Durchführungsverordnungen (DA/IA) festgelegt. Sie stellt sicher, dass risikobehaftete Warenbewegungen bereits vor dem physischen Ausgang aus der EU erkannt und kontrolliert werden können. Dies ist insbesondere im Rahmen der Risikoanalyse zur Gefahrenabwehr relevant (z. B. im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung, Produktsicherheit und öffentliche Ordnung).


Weitere Informationen zur Summarischen Ausgangsanmeldung finden sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Zoll-Online: Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA)
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