Welle

WUSSTEST DU SCHON...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

zurück zur Übersicht

Substances of Very High Concern (SVHC)

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt den Umgang mit chemischen Stoffen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist der Begriff der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern). Diese Stoffe stehen unter besonderer Beobachtung und unterliegen strengen Informations- und ggf. Genehmigungspflichten. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Personen im Außenhandel stellt der Umgang mit SVHC eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.


Grundlagen: Was sind SVHC

Besonders besorgniserregende Stoffe sind Stoffe, die aufgrund ihrer Gefahreneigenschaften erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Die Einstufung als SVHC erfolgt auf Basis der in Artikel 57 REACH definierten Kriterien. Folgende Stoffeigenschaften führen typischerweise zu einer Einstufung als SVHC:

  • Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe, Kategorie 1A oder 1B).
  • Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT).
  • Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB).
  • Stoffe mit endokrinen Wirkungen oder mit anderen, vergleichbaren schädlichen Eigenschaften.

    Die Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Liste basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und wird durch ein mehrstufiges Konsultationsverfahren begleitet.

Die Kandidatenliste – Zentrale Informationsquelle für SVHC

Die Kandidatenliste der SVHC wird von der ECHA veröffentlicht und regelmäßig erweitert. Sie dient als öffentlich zugängliche Übersicht über alle Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt auf dem Weg in das Genehmigungsverfahren nach REACH.

Für Unternehmen im Außenhandel und Zollwesen ist es essenziell, die Kandidatenliste im Blick zu behalten, da die Aufnahme eines Stoffes unmittelbare Informationspflichten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern auslöst.

Die aktuelle Kandidatenliste ist auf der Website der ECHA abrufbar: Kandidatenliste der ECHA.


Rechtliche Pflichten bei SVHC in Erzeugnissen

Für den Zoll- und Außenhandel sind insbesondere die Regelungen in Bezug auf Erzeugnisse relevant. Enthält ein importiertes oder in Verkehr gebrachtes Erzeugnis einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, gelten folgende Pflichten:

  • Informationspflichten gemäß Artikel 33 REACH
    • Lieferanten müssen gewerbliche Abnehmer über das Vorhandensein des SVHC und über geeignete Sicherheitsmaßnahmen informieren.
    • Auf Anfrage müssen Verbraucher innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über den betreffenden Stoff erhalten.
  • Meldepflicht an die SCIP-Datenbank
    • Seit 2021 besteht zudem eine Meldepflicht an die SCIP-Datenbank der ECHA für Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden und SVHC enthalten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere EU-Hersteller, Importeure und Händler.
  • Zulassungspflicht (Anhang XIV REACH)
    • Einige SVHC werden in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Ab einem bestimmten Stichtag dürfen diese Stoffe nur noch verwendet werden, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Für den Außenhandel bedeutet dies, dass importierte Produkte, die einen zulassungspflichtigen Stoff enthalten, ohne gültige Zulassung nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Relevanz für den Zoll und Außenhandel

Der internationale Warenverkehr ist von der SVHC-Problematik in vielfältiger Weise betroffen. Unternehmen, die Erzeugnisse oder Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern importieren, tragen die Verantwortung, den Gehalt an SVHC zu prüfen und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Eine unzureichende Prüfung kann zu Lieferverzögerungen, rechtlichen Konsequenzen oder Imageschäden führen.

Zollverantwortliche und Außenhandelsverantwortliche spielen hierbei eine Schlüsselrolle: Sie koordinieren die Abfrage relevanter Stoffinformationen in der Lieferkette, stellen die korrekte Klassifizierung und Verzollung sicher und begleiten ggf. notwendige Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass SVHC auch unter weitere Verbote oder Beschränkungen fallen, etwa im Rahmen von Importkontrollen, Umweltgesetzen oder Produktsicherheitsvorschriften.


Praktische Umsetzung in Unternehmen

ein effektives SVHC-Management im Außenhandel umfasst unter anderem:

  • Aufbau eines transparenten Lieferantenmanagements zur Abfrage von SVHC-Informationen.
  • Integration der SVHC-Prüfung in die Wareneingangsprozesse und Zollanmeldungen.
  • Nutzung verfügbarer Datenbanken wie der ECHA-Kandidatenliste und SCIP-Datenbank.
  • Sensibilisierung interner Fachbereiche für die Bedeutung von SVHC in der Lieferkette.
  • Prüfung alternativer Stoffe oder Lieferanten zur Risikominimierung.

Fazit: Proaktives Handeln schützt vor Risiken

Besonders besorgniserregende Stoffe stellen nicht nur aus chemikalienrechtlicher Sicht eine Herausforderung dar, sondern haben weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Handel und den Zollprozess. Die frühzeitige Identifikation und das verantwortungsvolle Management von SVHC sind entscheidend, um Lieferketten rechtskonform zu gestalten und Handelsrisiken zu vermeiden.

Unternehmen, die SVHC-Pflichten systematisch in ihre Außenhandels- und Zollprozesse integrieren, sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit und erfüllen ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.

Welle
Jobs 1
Schulungen 90