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SOLAS (Safety of Life at Sea) Verified Gross Mass (VGM)

Das internationale Übereinkommen SOLAS (Safety of Life at Sea) zählt zu den zentralen Regelwerken im Bereich der Sicherheit der Handelsschifffahrt. Seit dem 1. Juli 2016 ist im Rahmen dieses Abkommens die verpflichtende Übermittlung der verifizierten Bruttomasse (Verified Gross Mass, VGM) von Containern vor der Verladung auf Seeschiffe eingeführt worden. Diese Vorschrift hat unmittelbare Auswirkungen auf die operative Praxis von Exporteuren, Speditionen und weiteren Akteuren in der Außenwirtschaft. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der VGM-Pflicht entstehenden Zusatzkosten werden unter dem Begriff Solas-Kosten zusammengefasst.


Hintergrund: SOLAS und die VGM-Pflicht

Das SOLAS-Übereinkommen wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ins Leben gerufen und regelt weltweit gültige Sicherheitsstandards in der Seeschifffahrt. Ziel ist es, Menschenleben auf See zu schützen und Unfälle durch strukturelle, betriebliche oder organisatorische Mängel zu vermeiden.

Ein bedeutender Aspekt dieses Abkommens betrifft den Containerverkehr. Infolge mehrerer Vorfälle durch fehlerhafte Gewichtsangaben wurde eine verpflichtende Angabe der verifizierten Bruttomasse für alle zur Verschiffung vorgesehenen Container eingeführt. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Schiff, Besatzung, Umschlagpersonal und Ladung.


VGM – Verified Gross Mass: Anforderungen und Umsetzung

Die VGM muss dem Schiffsbetreiber vor dem Verladen eines Containers mitgeteilt werden. Ohne diese Information darf ein Container nicht an Bord eines Seeschiffs genommen werden. Dabei sind zwei Methoden zur Gewichtsermittlung zugelassen:

  • Methode 1: Wiegen des voll beladenen Containers auf einer zertifizierten Waage.
  • Methode 2:
    Additive Ermittlung durch Summierung des Eigengewichts des Containers und der einzelnen Bestandteile der Ladung inklusive Verpackung und Sicherungsmaterialien ebenfalls unter festgelegten Bedingungen.

    Diese Verantwortung obliegt dem sogenannten Verlader. Das kann je nach Lieferkette der Versender, Spediteur oder ein beauftragter Dritter sein.

Entstehung von Solas-Kosten

Die Umsetzung der VGM-Pflicht zieht verschiedene Kostenarten nach sich, die sowohl direkte Auslagen als auch indirekte Aufwände betreffen:

  • 1. Wiegegebühren
    Kosten für das physische Wiegen des Containers mittels Brückenwaage oder mobiler Wiegesysteme. Diese variieren je nach Standort, Infrastruktur und eingesetzter Technik.
  • 2. Dienstleisterkosten
    Fallen an, wenn externe Dienstleister mit der VGM-Ermittlung und Übermittlung beauftragt werden. In vielen Fällen übernehmen Speditionen diese Aufgabe und stellen die Dienstleistung gesondert in Rechnung.
  • 3. Verwaltungsaufwand
    Unternehmen müssen interne Prozesse etablieren, um die rechtzeitige und exakte Übermittlung der VGM sicherzustellen. Die Verwaltung, Dokumentation und Kommunikation erzeugen zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand.
  • 4. IT-Integration
    Anpassungen an betriebliche Softwaresysteme, Schnittstellen zu Speditionen oder Reedereien sowie die Nutzung von Portalen zur VGM-Übermittlung können ebenfalls kostenträchtig sein.
  • 5. Verzugs- und Folgekosten
    Nicht oder falsch übermittelte VGM-Angaben können zu Verzögerungen, Nichtverladung, Umladung oder Lagerung führen. Die daraus resultierenden Zusatzkosten (z. B. Standgeld, Terminalgebühren, Umbuchungen) werden häufig dem Verlader angelastet.

Abrechnung und Kostenträger

Solas-Kosten werden üblicherweise als separate Position auf Frachtrechnungen ausgewiesen. Gängige Bezeichnungen sind unter anderem:

  • Solas Fee
  • VGM Charge
  • Container Weighing Fee

    Die tatsächliche Höhe variiert stark und hängt vom involvierten Dienstleister, der Transportroute und den lokalen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich ist der Verlader verpflichtet, die Einhaltung der SOLAS-Vorgaben sicherzustellen – somit trägt er auch die daraus resultierenden Kosten. In der Praxis kann die Verantwortung jedoch auf Spediteure oder Logistikdienstleister übertragen werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

Bedeutung für den Zoll- und Außenhandel

Für Unternehmen mit Exportaktivitäten ist die VGM-Pflicht nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch ein Thema mit zoll- und außenwirtschaftlicher Relevanz. Die rechtzeitige Bereitstellung der VGM ist ein kritischer Faktor für die fristgerechte Abfertigung von Ausfuhren. Zwar besteht keine direkte zollrechtliche Verbindung zur VGM, jedoch sind Verzögerungen bei der Verschiffung häufig mit Komplikationen in der Ausfuhrabwicklung verbunden, etwa bei der zeitgerechten Erstellung und Aktivierung der Ausfuhranmeldung (AES).

Ein ineffizientes VGM-Management kann zudem zu erhöhten Frachtkosten, Konventionalstrafen oder Störungen in der Lieferkette führen. Die Integration der VGM-Prozesse in bestehende Compliance- und Logistikstrukturen ist daher von strategischer Bedeutung.


Fazit: Solas-Kosten als relevanter Faktor der Exportlogistik

Die Verpflichtung zur Übermittlung der verifizierten Bruttomasse stellt einen verbindlichen Standard im internationalen Containerverkehr dar. Die damit verbundenen Solas-Kosten sind zwar zunächst technischer Natur, entfalten jedoch weitreichende Wirkungen auf die Effizienz, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit von Exportprozessen.

Für exportierende Unternehmen, Spediteure und zollverantwortliche Stellen gilt es, diese Kosten frühzeitig zu identifizieren, in Kalkulationen einzubeziehen und Prozesse zur Einhaltung der VGM-Pflicht rechtssicher zu gestalten. Nur so lässt sich die Gefahr kostenintensiver Verzögerungen oder Verstöße minimieren – ein entscheidender Aspekt für die nachhaltige Sicherung der internationalen Lieferketten.

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