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Sammelausfuhrgenehmigung (SAG) für Rüstungsgüter

Executive Summary

  • SAG ermöglicht die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste mit einer einzigen Genehmigung.
  • Vorteile: Effizienz, Flexibilität, vereinfachte Zollverfahren.
  • Voraussetzung: Robustes ICP und BAFA-Zuverlässigkeitsprüfung.

Definition und Bedeutung

Die Sammelgenehmigung (SAG) ist eine zentrale Genehmigungsform des BAFA für Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (z. B. Waffen, Munition, militärische Fahrzeuge, Wehrtechnik sowie Technologie und Software). Sie erlaubt die Ausfuhr oder Verbringung dieser Güter an verschiedene Empfänger in unterschiedlichen Ländern auf Grundlage einer einzigen Genehmigung.

SW Zoll-Beratung verfügt über langjährige und tiefgehende Erfahrung in der Exportkontrolle für Rüstungsgüter. Diese Expertise garantiert rechtssichere Lösungen und effiziente Prozesse für komplexe Genehmigungsverfahren. Unsere Beratungskompetenz umfasst strategische Planung, operative Umsetzung und Schulungen für Ihr Team.


Vorteile einer SAG

  • Mehrere Ausfuhren ohne Mengenbeschränkung bis zu einem Gesamthöchstwert.
  • Nutzung vereinfachter Zollverfahren, auch vom Firmenstandort.
  • Entfall zollamtlicher Eingangsbescheinigungen.
  • Flexible Anpassung durch Erweiterungen, Änderungen oder Werterhöhungen.

ICP-Anforderungen für SAG

  • Dokumentierte Prozesse: Exportkontrollprüfung, Endverbleib, Sanktionslisten.
  • Kontrollmechanismen: Vier-Augen-Prinzip, IT-gestützte Prüfungen, Stoppfunktion.
  • Schulungen: Regelmäßige Trainings für alle relevanten Mitarbeiter.
  • Technische Tools: ERP-Integration für automatisierte Prüfungen.
  • Praxis-Tipp: ICP-Dokumentation bereits bei Antragstellung vollständig hochladen.

Risiken bei Nichtbeachtung

Verzögerungen, Bußgelder, Reputationsschäden und mögliche strafrechtliche Konsequenzen


Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Unvollständige ICP-Dokumentation → Lösung: Vollständige Unterlagen vor Antragstellung prüfen.
  • Fehlende Endverbleibsnachweise → Lösung: Globale EVE oder BAFA-konforme Dokumente vorbereiten.
  • Verspätete Meldungen → Lösung: Fristen in Compliance-System integrieren.

Typische Anwendungsfälle

  • Technologietransfer für Präsentationen, Studien, Wartung oder Forschung.
  • Gemeinschaftsprogramme und regierungsamtliche Kooperationen (inkl. LoI-Projekte).
  • Studienzwecke innerhalb der EU nach BAFA-Anerkennung.
  • Wartung von Wehrtechnik im Einsatzland (inkl. Sicherheitsauflagen für Datenfernabruf).
  • Schutz von Schiffen durch zugelassene Sicherheitsunternehmen (inkl. EU-Feuerwaffenverordnung).

Antragstellung – Schritt für Schritt

  • Antragstellung online über ELAN-K2.
  • Erforderlich: Ausfuhrvorhaben, Güterlisten, Empfängeradressen, ICP-Dokumentation.
  • Antragstypen: Neuantrag, Folgegenehmigung, Erweiterung/Änderung, Verlängerung (bis zu 10 Jahre), Werterhöhung.
  • Endverbleibsdokumente: Bei staatlicher Beteiligung oft entbehrlich, sonst globale EVE oder spezielle Nachweise.

Nebenbestimmungen und Meldepflichten

  • Halbjährliche Meldungen (auch Nullmeldungen) über ELAN-K2.
  • Schlussmeldung innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf.
  • Elektronische Übermittlung via XML-Schnittstelle.
  • Kennzeichnung von Effektivausfuhren mit „Kennung 10“.
  • Meldung von Hinweisen auf Verstöße durch Empfänger

Praxisbeispiele

  • Beispiel 1: Lieferung militärischer Fahrzeugkomponenten an NATO-Partner im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms.
  • Beispiel 2: Export von Software und Technologie für Wartung von Wehrtechnik in Einsatzländer.
  • Beispiel 3: Bewaffnete Schutzmaßnahmen auf Schiffen durch Sicherheitsunternehmen inkl. Ausfuhr von Waffen.
  • Beispiel 4: Transfer von Technologie für EU-Studien zur Verteidigungstechnologie

Checkliste für die Antragstellung

  • Prüfen der Genehmigungspflicht für alle Güter des Teils I Abschnitt A.
  • ICP-Dokumentation vollständig vorbereiten.
  • Güterlisten und Empfängeradressen zusammenstellen.
  • Antrag im Portal ELAN-K2 einreichen.
  • Vollständigkeit und Aktualität prüfen.
  • Vorbereitung auf BAFA-Prüfungen.
  • Sanktionslistenprüfung und Endverbleibsnachweise vorbereiten

Fazit

Die SAG ist ein strategisches Instrument für Unternehmen im Zoll- und Außenhandel. Mit SW Zoll-Beratung als Partner wird die Antragstellung nicht nur einfacher, sondern auch zukunftssicher. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ICP-Optimierung .
Profitieren Sie von unserer tiefen Expertise in der Exportkontrolle für Rüstungsgüter.

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