Sammelausfuhrgenehmigung Modell II (SAG ERS II)
Die ERS II Sammelgenehmigung Ersatzteile ermöglicht die Lieferung von Ersatzteilen für Hauptgüter, die bereits mit einer deutschen Einzelausfuhrgenehmigung desselben Ausführers oder eines konzernverbundenen Unternehmens exportiert wurden. Sie erleichtert die Versorgung auch älterer Hauptgüter und reduziert den administrativen Aufwand, da nicht für jede Ersatzteillieferung eine separate Einzelgenehmigung erforderlich ist.
Anwendungsbereich und Voraussetzungen
- Sammelgenehmigungen nach Modell II greifen nur auf Einzelgenehmigungen, die maximal fünf Jahre alt sind.
- Es ist nicht erforderlich, dass sich die Einzelgenehmigung exakt auf das Hauptgut bezieht. Genehmigungen für vergleichbare Hauptgüter genügen.
- Dadurch können auch ältere Hauptgüter weiterhin mit Ersatzteilen beliefert werden.
Praxisbeispiel
Eine Firma lieferte 2015 eine genehmigungspflichtige Laseranlage an einen Automobilzulieferer. 2018 fällt das Pumpmodul aus. Die Firma kann den Endverwender direkt über eine ERS II Sammelgenehmigung mit einem Ersatzteil versorgen, da eine gültige Einzelgenehmigung für die Laseranlage oder ein vergleichbares Hauptgut vorliegt.
Empfänger- und Endverwenderstruktur
- Empfänger (z. B. Vertriebspartner, Lager, Niederlassungen) müssen namentlich in der Genehmigung aufgeführt werden.
- Endverwender werden pauschal bezeichnet, z. B.:„Endverwender von Werkzeugmaschinen, die mit einer deutschen Einzelausfuhrgenehmigung des Genehmigungsinhabers geliefert wurden.“
Zulässige Lieferwege
- Über Empfänger:
- Weiterlieferung an Endverwender direkt oder nach Abruf/Lagerhaltung.
- Direktlieferung:
- Direkt an Endverwender, die pauschal in der Genehmigung genannt sind.
- Praxisbeispiel komplexer Lieferweg:
Ein Unternehmen liefert Ersatzteile an einen regionalen Vertriebspartner, der diese an mehrere Endverwender weitergibt. Compliance wird durch die Endverbleibserklärung des Empfängers sichergestellt.
Technische Einschränkungen
- Ersatzteile dürfen Zuverlässigkeit oder Sicherheit der Hauptgüter verbessern.
- Nicht zulässig:
- Erweiterung des Funktionsumfangs
- Einführung neuer Funktionen
- Änderung der ursprünglichen Leistungsmerkmale
Erforderliche Unterlagen
- Empfänger: Namentliche Auflistung und Firmenprofile
- Endverwender: Pauschale Bezeichnung
- Endverbleibserklärungen der Empfänger: Muster C2 (Eingabe über ELAN-K2 Ausfuhrportal)
- Endverbleibserklärungen der Endverwender: Nicht erforderlich, da durch Einzelgenehmigung abgedeckt
Strategischer Nutzen
- Effiziente Versorgung von Hauptgütern mit Ersatzteilen
- Reduzierung administrativer Hürden
- Sicherstellung der Produktionsfähigkeit beim Endverwender
- Flexibilität in der Logistik (Direktlieferung oder über Empfänger/Lager)
- Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorgaben
Fazit
Die ERS II Sammelgenehmigung Ersatzteile nach Modell II ist ein effektives Werkzeug für die genehmigungskonforme Versorgung von Hauptgütern. Sie reduziert Verwaltungsaufwand, erlaubt flexible Lieferwege und sichert die Produktionsfähigkeit beim Endverwender. Durch die klare Regelung zu Empfängern, Endverbleib und technischen Einschränkungen wird Compliance entlang der gesamten Lieferkette gewährleistet.