Rüstungsgüter
Rüstungsgüter sind in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) abschließend definiert. Dazu zählen bestimmte Waffen und Munition sowie deren Zubehör, Ersatzteile und Befestigungsvorrichtungen. Ebenfalls erfasst sind gepanzerte Fahrzeuge, Schutzvorrichtungen und Schutzkleidung. Zusätzlich fallen einschlägige Software und Technologie, die für Rüstungsgüter relevant sind, unter diese Kategorie. Die genaue Einhaltung dieser Regelungen ist für Unternehmen im Außenhandel essenziell, um Exportkontrollen korrekt zu erfüllen.