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Passive Veredelung

Mit Hilfe des Zollverfahrens der Passiven Veredelung werden Unionswaren ins Drittland versendet, um dort Veredelungsprozesse an der Ware durchzuführen. Diese Ware kann später unter teilweiser oder vollständiger Befreiung von Zoll- und Steuerabgaben wieder in die Europäische Union eingeführt werden.  


Weitere Informationen zur Passiven Veredelung finden Sie auf der Homepage des deutschen Zolls.

Zoll-online: Passive Veredelung
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