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ODS-Verordnung

Die ODS-Verordnung (engl. Ozone Depleting Substances Regulation) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die den Umgang mit ozonabbauenden Stoffen (ODS) regelt. Sie dient der Umsetzung des internationalen Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht. Die aktuelle Fassung ist die Verordnung (EU) 2024/590, die seit März 2024 gilt und die vorherige Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 abgelöst hat.


Wesentliche Inhalte

Die ODS-Verordnung umfasst Regelungen zu:

  • Verboten und Beschränkungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von ODS,
  • Genehmigungspflichten für Ein- und Ausfuhren sowie innergemeinschaftliche Verbringungen,
  • Melde- und Berichtspflichten gegenüber Behörden,
  • Pflichten zur Rückgewinnung und umweltgerechten Entsorgung von ODS-haltigen Produkten.

Relevanz im Zoll- und Außenhandel

Für den internationalen Warenverkehr ergeben sich aus der ODS-Verordnung insbesondere:

  • Genehmigungspflichten für Ein- und Ausfuhren, die in Deutschland vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erteilt werden,
  • Zollrechtliche Meldepflichten bei der Einfuhr und Ausfuhr betroffener Waren,
  • Anwendung spezieller Warentarifnummern, um ODS-haltige Waren korrekt im Zollverfahren zu identifizieren,
  • Nutzung elektronischer Genehmigungs- und Meldeportale wie TRACES.

Typische betroffene Produkte

  • Kälte- und Klimaanlagen (v. a. ältere Modelle),
  • Feuerlöschmittel,
  • Schäume und Dämmstoffe,
  • Lösungsmittel,
  • Aerosolprodukte.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen mit Außenhandelsbezug müssen prüfen, ob ihre Waren von der ODS-Verordnung betroffen sind, und sicherstellen, dass sämtliche Genehmigungen, Zollanmeldungen und Umweltvorgaben eingehalten werden. Verstöße können zu Bußgeldern und zollrechtlichen Konsequenzen führen.


Die ODS-Verordnung ist ein bedeutender Bestandteil des europäischen Umwelt- und Zollrechts. Sie verpflichtet Unternehmen zu einer sorgfältigen Außenwirtschafts-Compliance im Umgang mit ozonabbauenden Stoffen.

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