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500er Dual-Use-Listennummern

Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003, regelt den Export von Gütern mit ziviler und militärischer Nutzung. Die Aktualisierung des Anhang I trat am 15. November 2025 in Kraft. Besonders relevant für Unternehmen sind die 500er-Dual-Use-Listennummern, die modernste High-Tech-Produkte betreffen.


Übersicht der neuen 500er Dual-Use-Listennummern

Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe & Materialien

  • 1C513 – Hoch-Entropie- und Refraktärmetallpulver für additive Fertigung

Kategorie 2 – Materialbearbeitung & Fertigungstechnologien

  • 2B510 – Ausrüstung für additive Fertigung zur Herstellung von Metall(legierungs)bauteilen
  • 2E503g – Technologie für Beschichtungssysteme zum Schutz von 1C007-Verbundwerkstoffen vor Korrosion

Kategorie 3 – Elektronik & Halbleitertechnik

  • 3A501a15 – Integrierte CMOS-Schaltungen für Temperaturen ≤ 4,5 K
  • 3A501a16 – Integrierte Schaltungen mit TPP ≥ 6000
  • 3A501b13 – Parametrische Signalverstärker
  • 3A502i – Ausrüstung mit anwenderkonfigurierbaren FPLDs, aggregierte LUT-Eingangsanzahl ≥ 1.800.000
  • 3A504 – Kryogene Kühlsysteme und Komponenten
  • 3B501a4 – Epitaxieausrüstung für Si/SiGe-Abscheidung
  • 3B501f – Änderung von Parametern DUV-Lithografieanlagen
  • 3B501k – Ausrüstung für Trockenätzen
  • 3B501l – EUV-Masken und Reticles
  • 3B501m – Pellikel für EUV-Lithografie
  • 3B501n – Beschichtungsausrüstung für Halbleiterherstellung
  • 3B503 – Rasterelektronenmikroskop-Ausrüstung
  • 3B504 – Kryogene Waferprüfausrüstung
  • 3C507 – Isotopenangereicherte Si/Ge Epi-Werkstoffe
  • 3C508 – Si/Ge-angereicherte Fluoride, Hydride, Chloride
  • 3C509 – Isotopenangereichertes Si, Ge, Si-/Ge-Oxide
  • 3D507 – Software zur Extraktion von GDSII-Dateien
  • 3E505 – Technologie für GAAFET-Strukturen

Kategorie 4 – Rechner, Hochleistungs- und Quanten-Technologien

  • 4A506 – Quantencomputer und zugehörige Baugruppen
  • 4A507 – Rechner, elektronische Baugruppen oder Bauteile mit integrierten Schaltungen nach 3A501a16

Compliance-Hinweise für Unternehmen

  • Produkte auf 500er-Nummern prüfen
  • Technische Parameter und Verwendungszweck kontrollieren
  • Zielländer auf Embargos/Sanktionen prüfen
  • BAFA-Genehmigungen rechtzeitig einholen
  • Interne Compliance-Prozesse implementieren
  • Dokumentation der Produkte, Empfänger und Genehmigungen sicherstellen
  • Mitarbeiterschulung für Exportkontrolle durchführen

Integration in interne Prozesse

  • Klassifizierungsdatenbank: Produkte den 500er-Nummern zuordnen
  • Schnittstellen zwischen Exportkontrolle, Zoll und Legal schaffen
  • Monitoring der technologischen Entwicklungen

Risiken und Compliance

  • Unberechtigter Export → Bußgeld, Strafrecht, Lieferstopps
  • Fehlklassifizierung → Compliance-Risiken
  • Umgehungslieferungen vermeiden

Fazit

Die 500er Dual-Use-Nummern betreffen die modernsten Technologien:

  • Hochleistungs-Halbleiterfertigung
  • Kryogene Systeme und Quantencomputer
  • Additive Fertigung / Hoch-Entropie-Materialien
  • Beschichtungstechnologien
  • Spezialisierte Software für Halbleiterdesign

Unternehmen sollten alle Produkte prüfen, BAFA-Genehmigungen frühzeitig einholen und Compliance-Prozesse strikt umsetzen.


Fazit

Die 500er-Dual-Use-Listennummern umfassen die modernsten Technologien der High-Tech-Industrie, darunter:

  • Hochleistungs-Halbleiterfertigung
  • Kryogene Systeme und Quantencomputer
  • Additive Fertigung mit Hoch-Entropie- und Refraktärmetallpulvern
  • Beschichtungstechnologien
  • Spezialisierte Software für Halbleiterdesign

Für Unternehmen bedeutet dies

  • Strikte Prüfung aller Produkte gegen die 500er-Nummern
  • Frühzeitige Einholung von BAFA-Genehmigungen
  • Implementierung von Compliance-Prozessen, um Risiken wie unberechtigten Export, Bußgelder oder Strafverfolgung zu vermeiden

Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt sicher, dass Unternehmen rechtlich abgesichert bleiben und gleichzeitig die Vorteile moderner Technologien international nutzen können.

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