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NEE-Verfahren

Das NEE-Verfahren ist das zollrechtliche Verfahren zur Nacherhebung, Erstattung und zum Erlass von Abgaben. Es kommt zur Anwendung, wenn nach der Abfertigung von Waren festgestellt wird, dass zu viel oder zu wenig Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder andere Abgaben erhoben wurden. Ziel des Verfahrens ist es, eine Korrektur der Abgaben zu ermöglichen, wenn nachträglich Änderungen oder Fehler festgestellt werden.

  • Nacherhebung: Wenn bei einer Zollanmeldung zu wenig abgeführt wurde, wird die Differenz nachträglich eingefordert.
  • Erstattung: Wenn zu viel abgeführt wurde, kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Abgaben beantragt werden.
  • Erlass: In bestimmten Fällen kann auf die Zahlung von Abgaben ganz oder teilweise verzichtet werden, z.B. aufgrund von Unzumutbarkeit oder besonderen Härtefällen.

Das NEE-Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil der Zollabfertigung und stellt sicher, dass die richtigen Abgaben erhoben und im Fehlerfall erstattet werden. Es trägt zu einer gerechten und korrekten Zollabfertigung bei.

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